Schulstundenreduzierung - Kostenerstattung

Hallo!

Ein Schüler kann aufgrund einer länger andauernden Erkrankung nur täglich zwei Stunden zur Schule gehen. Diese Schulstundenreduzierung wurde seitens der Schule angeordnet. Da der Schüler imensen Unterrichtsstoff verpassen wird, möchten die Eltern das Kind im Rahmen einer Schülerhilfe unterrichten lassen. Die Kosten belaufen sich auf unter 150 Euro mtl.

Werden die Kosten von einer öffentlichen Stelle übernommen? Wenn ja, von welcher Stelle. Hinweis: Der Schüler wohnt in Nordrhein-Westfalen. Beim Schüler wurde sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. An einer Förderschule kann der Schüler jedoch nicht unterrichtet werden, da laut dem Schulamt keine Plätze frei sind.

Wer weiss Hilfe? Danke!

LG Carsten

Hallo

Werden die Kosten von einer öffentlichen Stelle übernommen?

Ich würde denken, wenn dann vom Jugendamt.
Ich weiß, dass zumindestens früher schon mal Kosten für ein Internat übernommen wurden, wenn dieses für notwendig befunden wurde, und das wäre ja im Prinzip so was ähnliches.

Aber wie gesagt, das war früher. Hängt ja auch davon ab, wieviel Geld das Land oder die Stadt hat.

Wer weiss Hilfe?

Ich hoffe, es hilft …

Viele Grüße