Hallo!
Ein Schüler kann aufgrund einer länger andauernden Erkrankung nur täglich zwei Stunden zur Schule gehen. Diese Schulstundenreduzierung wurde seitens der Schule angeordnet. Da der Schüler imensen Unterrichtsstoff verpassen wird, möchten die Eltern das Kind im Rahmen einer Schülerhilfe unterrichten lassen. Die Kosten belaufen sich auf unter 150 Euro mtl.
Werden die Kosten von einer öffentlichen Stelle übernommen? Wenn ja, von welcher Stelle. Hinweis: Der Schüler wohnt in Nordrhein-Westfalen. Beim Schüler wurde sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt. An einer Förderschule kann der Schüler jedoch nicht unterrichtet werden, da laut dem Schulamt keine Plätze frei sind.
Wer weiss Hilfe? Danke!
LG Carsten