Worin liegt eigentlich der entscheidende Unterschied von Schulträger und Schulbehörde? Warum ist der Landkreis (also Schulträger) dafür zuständig, dass Unterricht ausfällt bei Glatteis? Gibt es einen Hinweis im Schulgesetz?
Mahlzeit,
Worin liegt eigentlich der entscheidende Unterschied von
Schulträger und Schulbehörde?
der Schulträger ist das Organ, das alle organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Belange der Schule verantwortet. Die Schulbehörde als Übertragerin der Trägerschaft hat die Aufsicht über den Schulträger.
Warum ist der Landkreis (also Schulträger) dafür zuständig, dass
Unterricht ausfällt bei Glatteis?
Wer soll das sonst sein? Das Amtgericht?
Gibt es einen Hinweis im Schulgesetz?
Ja: http://www.schure.de/nschg/nschg/nschg6.htm
(Gilt für Niedersachsen, für andere Bundesländer gilt das entsprechende Landesgesetz.
Gruß
Sancho