Man nehme mal an Kinder würden auf einem Schulhof Fussballspielen. Die Kinder wären verschieden alt (2.-4.Klasse). Nun kommt es während des Spielens zu einer Rempelei und einer der Kinder würde ungünstig hinfallen und sich den Unterarm brechen.
Eltern machen einen riesen Aufstand und wollen nun von der Haftpflicht von dem anderen Kind die Stornierungskosten für ihren jetzt ausfallenden Urlaub haben.
Jetzt ist meine Frage, müsste da nicht die Schulhaftpflicht greifen? Der andere Junge hat es ja mit Sicherheit nicht mit Absicht gemacht, es ist ja nun mal beim Fussballspielen passiert. Oder muss da wirklich seine Privathaftpflicht zahlen?
Schulpause oder Hortzeit…macht das einen grossen
Unterschied?
Warum sollte die Versicherung der Schule dafür aufkommen, dass sich jemand außerhalb des Schulbetriebs auf dem Schulhof aufhält und dabei irgendetwas passiert? Zahlt eine Privathafpflicht auch für die nachbarn, wenn sie grad zu Besuch sind? Und die Versicherung vom Auto auch für den Zweitwagen, weil der die gleiche Garage benutzt?
Selbstverständlich ist das ein Unterschied! Versichert ist immer nur das, was in den Versicherungsbedingungen als versichert aufgeführt ist. Was denn sonst?
Gruß
loderunner (ianal)
Ja, macht es. Wenn es nämlich während einer Pause des Schulunterrichts passiert ist, ist es ein Fall des Gemeindeunfallversicherungsverbands (GUV), einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger.
Schmerzensgeldzahlungen unter Schülern einer Schule wären bei einem „Arbeitsunfall“ nämlich ausgeschlossen
Aber der Hort ist doch auch in der Schule. Ist so eine Ganztagsschule, wo die Kinder, wenn kein Unterricht ist und nach der Schule betreut werden, bis die Eltern sie abholen.
Ob die gesetzliche Unfallversicherung in dem Fall aufkommt, weiß ich nicht, aber das lässt sich ja beim Schulsekretariat sehr einfach erfragen. Im Zweifel macht man dort erst mal eine Meldung und sieht dann weiter.
Ebenso bei der Privathaftpflicht. Man meldet den Unfall dort und die voraussichtlichen Ansprüche des Geschädigten gleich mit. Die Versicherung kümmert sich dann um alles weitere - so oder so: Wenn der Anspruch unberechtigt ist, wird sie ihn abwehren. Wenn er berechtigt ist, wird sie ihn begleichen.
(Ich gehe aber mal davon aus, dass bei einer typisch gefahrgeneigten Freizeitbeschäftigung wie Fussball es eben in den Risikobereich des Geschädigten fällt, wenn er sich vor seinem Urlaub verletzt. Um so mehr, wenn es auch noch Grundschulkinder sind, die zusammen spielen. Kann man sich keine Sportverletzung seines Kindes leisten, muss man diesem eben das Fußballspielen vor dem Urlaub verbieten - oder eine Reiserücktrittversicherung abschließen. Sonst: Allgemeines Lebensrisiko.)
Merke: Recht hat nicht immer der, der am lautesten schreit.
Nun kommt es während des Spielens zu einer
Rempelei und einer der Kinder würde ungünstig hinfallen und
sich den Unterarm brechen.
Eltern machen einen riesen Aufstand und wollen nun von der
Haftpflicht von dem anderen Kind die Stornierungskosten für
ihren jetzt ausfallenden Urlaub haben.
Unabhängig von der rechtlichen Frage frage ich mich, warum ein Urlaub wegen eines Unterarmbruchs storniert werden muss.
Freunde von mir wollten letztes Jahr in den Urlaub fliegen - der Sohn hatte einen Gips am Unterarm.
Sie mussten aus dem Flugzeug wieder aussteigen …
Wenn ich mich richtig erinnere liegt wohl das Problem an den Druckverhältnissen (bin mir aber nicht mehr ganz sicher)
Resultat: nach hause zum Arzt, der hat den Gips weggemacht und durch einen stabilen Verband ersetzt (der über Klettverschluss oder so geöffnet werden konnte) und drei Tage später in den Urlaub.
Dazu noch von gebuchten Flughafen (200 km entfernt) zu einem anderen (600 km weit weg)
Jetzt ist meine Frage, müsste da nicht die Schulhaftpflicht
greifen? Der andere Junge hat es ja mit Sicherheit nicht mit
Absicht gemacht, es ist ja nun mal beim Fussballspielen
passiert. Oder muss da wirklich seine Privathaftpflicht zahlen?
Aus meiner Sicht ist das gar kein Haftpflichtfall. Die Behandlungskosten würden evt. von der gesetzlichen Unfallversicherung getragen, die Reisestornokosten nicht. Dagegen hätten sich die Betroffenen versichern können. Für dieses eigene Versäumnis können sie niemanden in Regreß nehmen.