Hallo,
kann mir jemand von Euch sagen wie es aussieht bei einem
Schulunfall in der Grundschule, Bundesland Saarland, zuständig
ist die Unfallkasse des Saarlandes, mit Schmerzensgeld und
Kostenübernahme für Aufwendungen die aufgrund des Unfalles
anfallen?
Ich nehme an, dass es im Saarland so läuft wie in den anderen Ländern. Die Kosten werden für alle Aufwendungen komplett übernommen, ebenso alle Folgekosten. Schmerzensgeld wird nicht übernommen, das ist eine privatrechtliche Sache, die der „Täter“ zu übernehmen hat.
Laut Schulleiter sind auch durch andere Schüler auf dem
Schulhof absichtlich zugefügte Verletzungen durch die
Unfallversichung der Schule vollständig abgedeckt.
Das ist so. Schmerzensgeld ist hier wieder Privatrecht.
Bin mir da aber gar nicht so sicher, siehe auch Diskussion in
Allgemeine Rechtsfragen.
Ich schaue da selten rein, Juristen und juristische Laien haben meist nicht die große Ahnung von Verwaltungs- speziell Schulrecht, weil die Streitwerte bei Verwaltungsrecht i.d.R. viel zu gering sind und deswegen für Juristen auch nicht lukrativ sind.
Die Webseite der Unfallkasse des Saarlandes gibt mir irgendwie
keinen Aufschluss darüber 
Vielleicht findest du bei http://www.uk-bw.de mehr, die Unfallkassen arbeiten alle ähnlich.
hth