Schulunfall mit schlimmen Folgen

Hallo Wissende,

Kind X (3. Klasse) wird von Kind Y (4. Klasse) nach einer Schulhofrangelei mit Absicht gestoßen und fällt dabei unglücklich auf das Handgelenk, komplizierter Bruch mit sofortiger Operation, 6-8 Wochen Gips und dann erneute Operation. Weitere Folgen und Komplikationen wären noch nicht absehbar. Unfall wäre natürlich BG-lich aufgenommen worden und es hätten auch schon Gespräche mit der Schule stattgefunden. Die Unfallkasse des Saarlandes käme für die Kosten auf.
Welche Kosten? Kann Kind X Schmerzensgeld bekommen? Was steht Kind X zu? Sollte Familie X zum Anwalt gehen?
Weiterhin stellen wir uns noch vor, dass Familie X hierdurch finanzielle Einbußen haben würde, Kind muss in Schule gefahren und abgeholt werden, aber beide Elternteile berufstätig. Viele Ambulanztermine usw. Könnte man hierfür theoretisch den Ausfall ersetzt bekommen und von wem?

Viele fiktive Fragen und Danke für die Antworten :smile:

Liebe Grüße Susi

fällt dabei
unglücklich auf das Handgelenk,

Kind muss in Schule gefahren
und abgeholt werden,

Hallo Susi,

könntest Du uns noch erklären, warum ein Kind mit Problemen am Handgelenk gebracht und abgeholt werden muss?

Gruß
PW

Hallo,

wir stellen uns vor es handelt sich um einen ganz komplizierten Handgelenksbruch mit komplettem Bruch der Wachstumsfuge und Spickdraht-Einsetzung und das Kind könnte und dürfte die Finger an der Hand nicht benutzen, rechte Hand und hätte auch Schmerzen aufgrundd er OP. Der Arzt hätte gesagt ein Sturz auf den Gipsarm kann verherende Folgen mit sich bringen, absolute Schonung! Wie sollte das Kind den Ranzen an- und ausziehen bzw. transportieren? Außerden stellen wir uns vor das Kind müsste sonst im überfüllten Schulbus fahren, evtl. kein Sitzplatz mehr frei, Rangeleien beim Ein- und Aussteigen.

LG Susi

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Hallo,

mal abgesehen von den Schmerzen und den Schaden, den das Kind erlitten hat, empfinde ich diese Begründung doch etwas vorgeschoben:

Wie sollte das Kind den
Ranzen an- und ausziehen bzw. transportieren? Außerden stellen
wir uns vor das Kind müsste sonst im überfüllten Schulbus
fahren, evtl. kein Sitzplatz mehr frei, Rangeleien beim Ein-
und Aussteigen.

Denn der Aufenthalt des Kindes und der anderen Kinder innerhalb der Schule, ist wohl um einiges länger, als die Fahrt von und zur Schule.

Die Beachtung von Verletzungen ist bei Kindern, auf dem Weg von und zur Schule, untereinander schon fast so ne Art Personenschutz!:wink:
In der Schule ist es aber wieder etwas anderes. Da ist die Gefahr größer, erneut verletzt zu werden.

Ursächlich geht es hier wohl eher um die Frage, wer die erhöhten Kosten nach dem Unfall trägt, die durch den Unfall entstehen.

Diesbezüglich gibt es auch noch mehr Anlaufstellen, die man nutzen kann muß!

-Privathaftpflichtversicherung der Eltern des Kindes Y
-private Unfallversicherung des Kindes X

Denn die BG zahlt erst ab einer bleibenden Grad der Erwerbsfähigkeit von 20%.
Und bei Kindern sind die „Nebenkosten“ sowas wie Nebensache bei der BG!
http://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test…

Daher „könnten“ diese Kosten ggf. von der Privathaftpflicht oder der eigenen Unfallvers. übernommen werden, wenn diese dort mit abgesichert sind!

VG René

Hallo,

Wie sollte das Kind den
Ranzen an- und ausziehen bzw. transportieren? Außerden stellen
wir uns vor das Kind müsste sonst im überfüllten Schulbus
fahren, evtl. kein Sitzplatz mehr frei, Rangeleien beim Ein-
und Aussteigen.

Wir stellen uns vor das Kind hätte den kompletten Arm im Gips und auch die Finger sind bis über das untere Gelenk eingegipst, theoretisch kann das Kind noch nicht mal selber eine Hose an und ausziehen :smile:

Denn der Aufenthalt des Kindes und der anderen Kinder
innerhalb der Schule, ist wohl um einiges länger, als die
Fahrt von und zur Schule.

In der Schule ist es aber wieder etwas anderes. Da ist die
Gefahr größer, erneut verletzt zu werden.

Nehmen wir mal an das Kind wird vom Elternteil bis in die Klasse gebracht und dort auch wieder abgeholt. In den Pausen müsste das Kind in einen seperaten Raum und würde dort betreut werden, dürfte nicht auf den Schulhof!

Ursächlich geht es hier wohl eher um die Frage, wer die
erhöhten Kosten nach dem Unfall trägt, die durch den Unfall
entstehen.

Diesbezüglich gibt es auch noch mehr Anlaufstellen, die man
nutzen kann muß!

-Privathaftpflichtversicherung der Eltern des Kindes Y

Stellen wir uns vor laut Schule wären die Schäden die ein Kind in der Schule einem anderen Kind zufügt automatisch mit versichert, Kind würde nicht selber haften sondern die Schulversicherung würde das laut Rektor komplett abdecken.

-private Unfallversicherung des Kindes X

Es würde keine private Unfallversicherung geben.

LG Susi

Hallo,

na toll.
Da wir ein Kind so geschubst, dass es einen sehr komlizierten Armbruch davon trägt, sich selbst nicht helfen kann und bekommt als Quittung auch noch „Einzelhaft“:frowning:
Armes Kind!

Dies:

-Privathaftpflichtversicherung der Eltern des Kindes Y

hab ich nicht ohne Grund geschrieben, denn dass

Kind würde nicht selber haften sondern die
Schulversicherung würde das laut Rektor komplett abdecken.

ist ne gewagte Aussage.
Denn damit wäre ja die Frage nach der Kostendeckung abgesichert. Damit müsste ja die „Schul-Haftpflicht“ eintreten. Und ob diese „alles“ übernehmen…???

Hier hat irgendwie,…irgendwer…gepennt!:wink:

Es würde keine private Unfallversicherung geben.

Dann erst Recht, trotz allem an die PHV von Kind Y auch noch heran treten, wegen den Verletzungsfolgen/Spätfolgen!!!
Somit könnten auch Schäden unterhalb der BG Bemessung eine Entschädigungszahlung nach sich ziehen oder so Kosten, die ggf. erst in 2-3 Jahren auftreten, mit abgedeckt werden! :wink:

VG René

1 Like

Hallo,

na toll.
Da wir ein Kind so geschubst, dass es einen sehr komlizierten
Armbruch davon trägt, sich selbst nicht helfen kann und
bekommt als Quittung auch noch „Einzelhaft“:frowning:
Armes Kind!

Das Kind dürfte immer einen Freund mit in diesen Raum nehmen und eine Lehrkraft wäre auch immer vor Ort! Denke dies wurde nich grundlos von ärztlicher Seite vorgeschlagen… Lieber jetzt 6-8 Wochen Einzelhaft, also sein lebenlang Unfallfolgen im rechten Handgelenk :frowning:

Dies:

-Privathaftpflichtversicherung der Eltern des Kindes Y

hab ich nicht ohne Grund geschrieben, denn dass

Kind würde nicht selber haften sondern die
Schulversicherung würde das laut Rektor komplett abdecken.

ist ne gewagte Aussage.
Denn damit wäre ja die Frage nach der Kostendeckung
abgesichert. Damit müsste ja die „Schul-Haftpflicht“
eintreten. Und ob diese „alles“ übernehmen…???

Dann wäre vermutlich doch ein Besuch beim Anwalt ratsam… Oder würde der Kontakt mit den Eltern des fiktiven Unfallverursachers und der Bitte ihre Haftpflichtversicherung zu informieren ausreichen?

Brüche der Wachstumsfuge heilen nur in 70 - 80% der Fälle komplett und folgenlos aus.

LG Susi

Guten Morgen…
Hallo,

Das Kind dürfte immer einen Freund mit in diesen Raum nehmen
und eine Lehrkraft wäre auch immer vor Ort!

Der Arzt ist doof! Nen Lehrer auch noch in den Pausen per Rezept zuordnen…:frowning:((

Dann wäre vermutlich doch ein Besuch beim Anwalt ratsam…
Oder würde der Kontakt mit den Eltern des fiktiven
Unfallverursachers und der Bitte ihre Haftpflichtversicherung
zu informieren ausreichen?

Guten Morgen…
Würde auch alles ohne Anwalt gehen, aber ein Anwalt als „Mediator“, damit ist man immer auf der sicheren Seite.
Die Fachrichtung müsste aber dann gg. dazu passen, denn ein Scheidungsanwalt wäre wohl fehl am Platz.:smile:

Brüche der Wachstumsfuge heilen nur in 70 - 80% der Fälle
komplett und folgenlos aus.

Beste Genesung würde ich dem Kind wünschen, wenn diese Fall nicht fiktiv wäre!:wink:

Und für die fiktive Mama ein Tip:
Unfallabsicherung für´s Kind abschließen, denn Kinder sind in den Schulen und auf Klassenfahrten während den Mahlzeiten und auf Toilette nicht abgesichert über BG.
Na und Freizeit haben die Kinder ja auch noch irgendwie…

VG René

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Danke für die Tips und ein fiktives Danke für die fiktiven Genesungswünsche :smile:

LG Susi

Habe mal vor einigen Jahren von einem ähnlichen Fall gelesen, und da wurde geurteilt, dass es garnix gibt außer der Deckung durch die gesetzliche UV.

Begründung war, dass Rangeleien auf dem Schulhof dem Schulbetrieb sozusagen wesenseigen sind.

Ich möchte aber nicht wetten, dass das jeder Richter genauso sieht.

smalbop

Hi,

Kann Kind X Schmerzensgeld bekommen?

Nicht von der BG, diese zahlt nur die Behandlungskosten und evtl. eine (vorrübergehende) Rente.

Was steht
Kind X zu? Sollte Familie X zum Anwalt gehen?

Weshalb?

Weiterhin stellen wir uns noch vor, dass Familie X hierdurch
finanzielle Einbußen haben würde, Kind muss in Schule gefahren
und abgeholt werden, aber beide Elternteile berufstätig.

Warum? Das Kind hatte die Hand gebrochen, auch mit einer gebrochenen Hand kann man öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Viele

Ambulanztermine usw. Könnte man hierfür theoretisch den
Ausfall ersetzt bekommen und von wem?

Ich würde bei der BG nachfragen, normalerweise ersetzen diese zumindest die Fahrtkosten, sofern sie notwendig sind.

Gruß
Tina

Hallo,

wir stellen uns vor es handelt sich um einen ganz
komplizierten Handgelenksbruch mit komplettem Bruch der
Wachstumsfuge und Spickdraht-Einsetzung und das Kind könnte
und dürfte die Finger an der Hand nicht benutzen, rechte Hand
und hätte auch Schmerzen aufgrundd er OP.

Hi,

ich verstehe, das man sich als Eltern sorgen macht. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir aber sagen, daß man, auch mit komplizierten Brüchen, durchaus in der Lage ist, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen. Ich hatte einen schweren Schulwegsunfall und hatte zwei mehrfach gebrochene Beine, einmal mit Beteiligung der Wachstumsfuge im rechten Knie, und einem schlecht verheilenden komplizierten offenen Trümmerbruch des linken Unterschenkels. Ich wurde 6 x operiert, lag 3 1/2 Monate im Bett und wurde nach nochmaligen 4 Wochen Pysio aus dem KH entlassen, mit einem Oberschenkelgips und nur Teilbelastung des linken Beines. Ich hatte einen Schulweg von gut einer Stunde mit mehrmaligem Umsteigen im öffentlichen Nahverkehr.

Das geht durchaus.

Der Arzt hätte
gesagt ein Sturz auf den Gipsarm kann verherende Folgen mit
sich bringen, absolute Schonung!

Das war bei mir auch der Fall, denn der Bruch ist nur schlecht verheilt, sodaß ich fast ein Jahr lang eingegipst war.

Wie sollte das Kind den
Ranzen an- und ausziehen bzw. transportieren?

Auch bei einem eingegipsten Arm dürfte das normalerweise gehen.

Außerden stellen
wir uns vor das Kind müsste sonst im überfüllten Schulbus
fahren, evtl. kein Sitzplatz mehr frei, Rangeleien beim Ein-
und Aussteigen.

Es gibt keine Möglichkeit den Schulbusfahrer zu bitten, dem Kind einen Sitzplatz zuzuweisen und das Kind erst am Schluß ein- und aussteigen zu lassen? Trotz wechselnder Busfahrer, haben die Busfahrer damals immer darauf geachtet, daß ich einen Sitzplatz in direkter Nähe zum Fahrer bekam.

Gruß
Tina

1 Like

Hallo,

ich verstehe, das man sich als Eltern sorgen macht.

Wir stellen uns vor die Ärzte scheinen sich auch Sorgen zu machen, denn das Pausenverbot sowie der Hinweis das Kind nicht mit dem Bus fahren zu lassen könnte von dort kommen.

Der Arzt hätte
gesagt ein Sturz auf den Gipsarm kann verherende Folgen mit
sich bringen, absolute Schonung!

Das war bei mir auch der Fall, denn der Bruch ist nur schlecht
verheilt, sodaß ich fast ein Jahr lang eingegipst war.

Schon mal darüber nachgedacht dass der Bruch wegen der vielen Belastung vielleicht so schlecht verheilt ist?!

Wie sollte das Kind den
Ranzen an- und ausziehen bzw. transportieren?

Auch bei einem eingegipsten Arm dürfte das normalerweise
gehen.

Nein, es geht nicht wenn der komplette Arm eingegips ist und auch Schmerzen im Schulterbereich vorhanden sind bei Bewegung. Der Ranzen wiegt ca. 6 Kg und dieses Gewicht wird mein Kind nicht linksseitig heim schleppen und dabei nocht stolpern…

Außerden stellen
wir uns vor das Kind müsste sonst im überfüllten Schulbus
fahren, evtl. kein Sitzplatz mehr frei, Rangeleien beim Ein-
und Aussteigen.

Es gibt keine Möglichkeit den Schulbusfahrer zu bitten, dem
Kind einen Sitzplatz zuzuweisen und das Kind erst am Schluß
ein- und aussteigen zu lassen? Trotz wechselnder Busfahrer,
haben die Busfahrer damals immer darauf geachtet, daß ich
einen Sitzplatz in direkter Nähe zum Fahrer bekam.

Wie gesagt wir stellen uns vor die Ärzte hätten von Anfang an gesagt nicht mit dem Bus fahren lassen wenn möglich!

LG Susi

Hallo,

Danke für die Antwort! Wir werden sehen… Werde berichten…

LG Susi

Hallo,

Danke für die Antwort. Auf die Busfahrt bin ich schon weiter unten eingegangen.

Vermutlich zahlt die BG wirklich kein Schmerzensgel!
Die Sache ist jetzt am Laufen und ich werde später berichten…

LG Susi

Vermutlich zahlt die BG wirklich kein Schmerzensgel!
Die Sache ist jetzt am Laufen und ich werde später
berichten…

Hi,

nicht nur vermutlich, definintiv nicht. Die BG an sich hat ja keinen Schaden verursacht. Normalerweise zahlt Schmerzensgeld der Schadenverursacher, bzw. dessen Haftpflicht.

Das Unfallversicherungen Schmerzensgeld zahlen würden, wäre mir neu.

Gruß
Tina

Wir stellen uns vor die Ärzte scheinen sich auch Sorgen zu
machen, denn das Pausenverbot sowie der Hinweis das Kind nicht
mit dem Bus fahren zu lassen könnte von dort kommen.

Hi,

dann verstehe ich nicht, warum die Kosten für die Fahrt mit einem Taxi nicht bezahlt werden. Früher war es so, daß die Ärzte dies anordnen konnten.

Schon mal darüber nachgedacht dass der Bruch wegen der vielen
Belastung vielleicht so schlecht verheilt ist?!

Welche Belastung meinst Du? Die Teilbelastung? Nein, daran lag es definitiv nicht. Vielmehr lag es daran, daß es eine Trümmerfraktur mit vielen Einzelteilen war.

Nein, es geht nicht wenn der komplette Arm eingegips ist und
auch Schmerzen im Schulterbereich vorhanden sind bei Bewegung.
Der Ranzen wiegt ca. 6 Kg und dieses Gewicht wird mein Kind
nicht linksseitig heim schleppen und dabei nocht stolpern…

Es geht normalerweise schon. Auch ich hatte schon über mehrere Wochen den kompletten Arm eingegipst. Du weißt gar nicht, wie erfinderisch Kinder sein können.

Wie gesagt wir stellen uns vor die Ärzte hätten von Anfang an
gesagt nicht mit dem Bus fahren lassen wenn möglich!

Dann hätten sie es anordnen müssen. Bei meiner letzten Op vor ein paar Jahren, haben die Ärzte einen Transport angeordnet, da ich eine Vollnarkose bekam. Der BGUVV hat das anstandslos bezahlt.

Gruß
Tina