Hallo,
meine Tochter hatte sich letzte woche in der Schule den Arm an zwei
stellen gebrochen.
Sie hatte es aber der Lehrerin nicht gemeldet, erst als sie nach Hause kam, brachte ich Sie zum Krankenhaus.
Sie haben festgestellen, dass der Arm an 2 Stellen gebrochen ist, wurde auch Opr. und stationär behaldelt.
Meine frage, kann ich irgendwelche Schadensansprüche gegenüber der Schulversicherung machen.
HAllo,
habt ihr es denn als Schulunfall gemeldet? Beim Arzt bzw im KH?
Manu
Hallo Abdulbaset!
Schau mal hier:
http://www.leu.bw.schule.de/bild/ver-schu.html#Geset…
http://www.unfallkassen.de/webcom/show_article.php/_…
Ich denke, wenn man es nachträglich bei Schule und Arzt meldet, dürfte es keine Probleme geben.
Hatte Deine Tochter denn keine Schmerzen, dass sie solange ausgehalten hat??
Angelika
Hallo,
ich kenn das nur so:
Man meldet den Unfall beim Sekretariat der Schule. Dort gibt es normalerweise ein Formular dafür.
Ich versteh auch gar nicht, warum Du Dich nicht als erstes dorthin gewendet hast. Wer wüsste denn über das bei Ech übliche Verfahren besser Bescheid?
Es geht ja doch auch um die Klärung der Schuldfrage (Fremdverschulden?) und eventuelle Regressforderungen der Versicherung. Ebenfalls wichtig: Hat die Schule die Aufsichtspflicht verletzt? (–> Regressforderung der Schule an die Lehrkraft bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz!)
Gruß
H.
Ja, ich habe es im Krankenhaus als Schulunfall gemeldet.
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