Schulunfallversicherung?

Hallo,

Schulkinder sind ja auf dem Schulweg und in der Schule über die gesetzliche Schulunfallversicherung abgesichert. Dies gilt ebenso für Schulveranstaltungen wie Klassenfahrten z.B.

Nun interessiere ich mich dafür wie weit diese Absicherung auf einer Klassenfahrt reicht.

Konkret:
Ist das Schulkind als Teilnehmer einer Klassenfahrt während der gesamten Zeit also 24 Stunden am Tag und entsprechende Tageanzahl versichert?

Oder gibt es da Ausnahmen wo das Kind nicht versichert ist?

Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz wenn ein Kind wegen Krankheit oder ungebührendem Verhalten früher nach Hause geschickt wird, ist auf diesem Weg versichert?

Gibt es Unterschiede je nach Bundesland? Dann hier speziell für S-H.

Über schnelle und gut erklärte Antworten würde ich mich freuen.

Schönen Gruß
Andrea

Ich hege Zweifel ob jemand hier ist, der diese Fragen konkret beantworten kann.

Sprechen Sie Montag das Sekretariat der Schule und den zuständigen Klassenlehrer an, die darüber entsprechende detaillierte Informationen haben.

Unabhängig davon, ist der Versicherungsschutz durch den Gemeindeunfallverband (so heißt das m.E.) unzureichend, auch wenn er besteht. Es sollte also immer ausreichender Unfall- und sonstiger Schutz bestehen.

Thorulf Müller

Ich hege Zweifel ob jemand hier ist, der diese Fragen konkret
beantworten kann.

Und ich hoffe das es doch jemand kann, oder wenigstens weiterführende Links für mich hat auf denen ich mich informieren kann.

Sprechen Sie Montag das Sekretariat der Schule und den
zuständigen Klassenlehrer an, die darüber entsprechende
detaillierte Informationen haben.

Nun, aus Erfahrung weiß ich das ich gerade dort keine detaillierten Infos bekomme. Selbst Nachfragen beim Träger der Schule, sprich Gemeinde/Stadt, selbst sind recht zeitaufwendig da die zuständige Person auch erst mal Rücksprache halten muss mit der zuständigen Gemeindeunfallversicherung.

Unabhängig davon, ist der Versicherungsschutz durch den
Gemeindeunfallverband (so heißt das m.E.) unzureichend, auch
wenn er besteht. Es sollte also immer ausreichender Unfall-
und sonstiger Schutz bestehen.

Nun, sicher habe ich zusätzlich eine Unfallversicherung für meine Kids. Jedoch sollte man diese Versicherungsart auch nicht zu schlecht machen. Da sie gesetzlich ebenso behandelt werden wie eine Berufsgenossenschaft, man muss aber ebenso wie bei Berufsgenossenschaften im Leistungsfall alles per Anwalt regeln … von Anfang an. Unschön aber eine Erfahrung die ich bereits machen musste.
Heilbehandlungsseitig jedoch stellt man sich im Gegensatz zur KV besser, da das Ziel eine 100% Eingliederung ist und nicht nur einfache Behandlung. Jedoch muss man auch hier stets mit dem Anwalt arbeiten. Es wird gerne versucht einem zustehende Leistungen zu drücken und zu minimieren.

Aber egal darum geht es mir eigentlich auch nicht, sondern um die Ausnahmen vom Leistungsfall. Also wann tritt sie nicht ein bzw. ist nicht zuständig?

Gruß
Andrea

Ich hege Zweifel ob jemand hier ist, der diese Fragen konkret
beantworten kann.

Und ich hoffe das es doch jemand kann, oder wenigstens
weiterführende Links für mich hat auf denen ich mich
informieren kann.

Was ist denn Grund Ihrer Anfrage, was wollen Sie Wissen?

Liegt ggf. schon eine Schadenfall vor?

Hallo,
Konkret:
Ist das Schulkind als Teilnehmer einer Klassenfahrt während
der gesamten Zeit also 24 Stunden am Tag und entsprechende
Tageanzahl versichert?

Hallo Andrea,
kurz: Ja!
lang: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich auf alle schulischen Veranstaltungen, egal ob Unterricht, der Weg dorthin oder Klassenfahrten, versichert sind alle Tätigkeiten innerhalb Verantwortungsbereichs der Schule.

Kinder sind auch auf Klassenfahrten über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt natürlich inklusive Der An- und Abreise.
Sollte Ihr Kind allerdings einen Schaden verursachen, haften Sie privat, also hoffentlich eine bestehende Haftpflichtversicherung.

Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz wenn ein Kind
wegen Krankheit oder ungebührendem Verhalten früher nach Hause
geschickt wird, ist auf diesem Weg versichert?

Geschickt wird eigentlich kein Kind, zumindest nicht ohne Begleitung! Wenn doch: Setzten, Sechs!

Für Schleswig-Hostein ist die „Unfallkasse Schleswig-Hostein“ in Kiel zuständig. http://www.uksh.de oder 0431/64070. Die werden Dir sicher helfen können.

Frank Wilke

kurz: Ja!
lang: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen
Unfallversicherung erstreckt sich auf alle schulischen
Veranstaltungen, egal ob Unterricht, der Weg dorthin oder
Klassenfahrten, versichert sind alle Tätigkeiten innerhalb
Verantwortungsbereichs der Schule.

Kinder sind auch auf Klassenfahrten über die gesetzliche
Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt natürlich inklusive
Der An- und Abreise.
Sollte Ihr Kind allerdings einen Schaden verursachen, haften
Sie privat, also hoffentlich eine bestehende
Haftpflichtversicherung.

Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz wenn ein Kind
wegen Krankheit oder ungebührendem Verhalten früher nach Hause
geschickt wird, ist auf diesem Weg versichert?

Geschickt wird eigentlich kein Kind, zumindest nicht ohne
Begleitung! Wenn doch: Setzten, Sechs!

Für Schleswig-Hostein ist die „Unfallkasse Schleswig-Hostein“
in Kiel zuständig. http://www.uksh.de oder 0431/64070. Die
werden Dir sicher helfen können.

Ja - und die kennen die Satzung - ich finde Deine Aussage mutig und hege Zweifel ob die wirklich stimmt, obwohl ich es nicht ausschließen kann!

Thorulf Müller

Ich hege Zweifel ob jemand hier ist, der diese Fragen konkret
beantworten kann.

Und ich hoffe das es doch jemand kann, oder wenigstens
weiterführende Links für mich hat auf denen ich mich
informieren kann.

Frank Wilke hat sich ja die Mühe gemacht unbd die Internetseite ergoogelt! Ruf da an und trage vor!

Sprechen Sie Montag das Sekretariat der Schule und den
zuständigen Klassenlehrer an, die darüber entsprechende
detaillierte Informationen haben.

Nun, aus Erfahrung weiß ich das ich gerade dort keine
detaillierten Infos bekomme. Selbst Nachfragen beim Träger der
Schule, sprich Gemeinde/Stadt, selbst sind recht zeitaufwendig
da die zuständige Person auch erst mal Rücksprache halten muss
mit der zuständigen Gemeindeunfallversicherung.

Ja, wir müssten das auch tun! Sie können es dank Frank Wilke am Montag!

Nun, sicher habe ich zusätzlich eine Unfallversicherung für
meine Kids. Jedoch sollte man diese Versicherungsart auch
nicht zu schlecht machen. Da sie gesetzlich ebenso behandelt
werden wie eine Berufsgenossenschaft, man muss aber ebenso wie
bei Berufsgenossenschaften im Leistungsfall alles per Anwalt
regeln … von Anfang an. Unschön aber eine Erfahrung die ich
bereits machen musste.

Nun - dann hätten Sie ja einen Ansprechpartner gekannt - aus der Vergangenheit!

Heilbehandlungsseitig jedoch stellt man sich im Gegensatz zur
KV besser, da das Ziel eine 100% Eingliederung ist und nicht
nur einfache Behandlung. Jedoch muss man auch hier stets mit
dem Anwalt arbeiten. Es wird gerne versucht einem zustehende
Leistungen zu drücken und zu minimieren.

Aber egal darum geht es mir eigentlich auch nicht, sondern um
die Ausnahmen vom Leistungsfall. Also wann tritt sie nicht ein
bzw. ist nicht zuständig?

Steht in der Satzung und ist abhängig vom Charakter der Klassenfahrt!

Thorulf Müller

Hallo Frank,

Konkret:
Ist das Schulkind als Teilnehmer einer Klassenfahrt während
der gesamten Zeit also 24 Stunden am Tag und entsprechende
Tageanzahl versichert?

kurz: Ja!
lang: Der Versicherungsschutz der gesetzlichen
Unfallversicherung erstreckt sich auf alle schulischen
Veranstaltungen, egal ob Unterricht, der Weg dorthin oder
Klassenfahrten, versichert sind alle Tätigkeiten innerhalb
Verantwortungsbereichs der Schule.

Also auf einer Klassenfahrt während der kompletten Zeit.

Kinder sind auch auf Klassenfahrten über die gesetzliche
Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt natürlich inklusive
Der An- und Abreise.
Sollte Ihr Kind allerdings einen Schaden verursachen, haften
Sie privat, also hoffentlich eine bestehende
Haftpflichtversicherung.

Das ist klar und gilt im normalen Schulalltag ja auch, und auch hier klaro sind wir.

Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz wenn ein Kind
wegen Krankheit oder ungebührendem Verhalten früher nach Hause
geschickt wird, ist auf diesem Weg versichert?

Geschickt wird eigentlich kein Kind, zumindest nicht ohne
Begleitung! Wenn doch: Setzten, Sechs!

Nun, schau mal ins Brett Schule und Erziehung, da wurde von so einem Fall berichtet. Kind ist zwar wesentlich älter aber trotzdem.
Und soweit ich weiß darf in S-H auch nur nach extremen Fehlverhalten und Zustimmung des Direktors/in nach Hause geschickt werden. Krankheit wird jedoch in dem entsprechenden Schulgesetz nicht erwähnt.

Für Schleswig-Hostein ist die „Unfallkasse Schleswig-Hostein“
in Kiel zuständig. http://www.uksh.de oder 0431/64070. Die
werden Dir sicher helfen können.

Na das ist doch ein Tipp, da werd ich Montag gleich anrufen. Es sträubt sich in mir alles dagegen die Einverständniserklärung die ich hier für meinen 8-Jährigen und seiner Klassenfahrt vorliegen hab einfach so zu unterschreiben. Hier wird Haftung der Unfallversicherung nämlich ausgeschlossen bei vorzeitiger Rückreise und wenn mein Kind angemessende Unternehmungen alleine oder in Gruppen während der Klassenfahrt unternimmt.
Wobei ich alleinige Unternehmungen eigentlich ausschließen würde in seinem Alter.

Schönen Gruß und Danke
Andrea

Nun, schau mal ins Brett Schule und Erziehung, da wurde von so
einem Fall berichtet. Kind ist zwar wesentlich älter aber
trotzdem.
Und soweit ich weiß darf in S-H auch nur nach extremen
Fehlverhalten und Zustimmung des Direktors/in nach Hause
geschickt werden. Krankheit wird jedoch in dem entsprechenden
Schulgesetz nicht erwähnt.

Na das ist doch ein Tipp, da werd ich Montag gleich anrufen.
Es sträubt sich in mir alles dagegen die
Einverständniserklärung die ich hier für meinen 8-Jährigen und
seiner Klassenfahrt vorliegen hab einfach so zu
unterschreiben. Hier wird Haftung der Unfallversicherung
nämlich ausgeschlossen bei vorzeitiger Rückreise und wenn mein
Kind angemessende Unternehmungen alleine oder in Gruppen
während der Klassenfahrt unternimmt.
Wobei ich alleinige Unternehmungen eigentlich ausschließen
würde in seinem Alter.

Hatte ich Recht mit meiner Annahme. Da gibt es massig Ausschlüsse. Das Du hier Fragen stellst und darauf nicht gleich verweist finde ich nicht Nett. Die Kollegen haben sich hier weit zum Fenster rausgelehnt und sind nun abgeschmiert!

Thorulf Müller

Hallo Thorulf,

Hatte ich Recht mit meiner Annahme. Da gibt es massig
Ausschlüsse. Das Du hier Fragen stellst und darauf nicht
gleich verweist finde ich nicht Nett. Die Kollegen haben sich
hier weit zum Fenster rausgelehnt und sind nun abgeschmiert!

Nun das was ich hier vorliegen habe ist ein selbst gefertigter Zettel, und keine amtliche Vorlage. Der Vorschlag einer Vorlage beinhaltet z.B. nur das Ziel der Klassenfahrt, den Zieitraum, den Ort, die Summe und Kontoverbindung. Mit zugehöriger Verpflichtungserklärung der Eltern zur Übernahme dieser Kosten sowie entstehnder Kosten bei vorzeitiger Heimreise des Kindes sofern es aus disziplinarischen Maßnahmen nach Hause fahren muss.

Kein Wort von nicht bestehenden Unfallversicherungsschutz oder dergleichen.

Ich wollte und will mehr dazu wissen, wenn hier Ausnahmeregelungen bestätigt werden sollen ohne das man vorher bei einem Elternabend genauer Aufgeklärt wird wie denn genau die Klassenfahrt ablaufen soll und wie diese Ausnahmeregelungen zu verstehen sind, dann bin ich Mißtrauisch.

Also hier braucht sich niemand zu weit aus dem Fenster hängen da ich sowieso noch weiter eigene Nachfragen tätige und mich auch nur auf diese beziehen würde im Bedarfsfall. Denn es hört sich verdammt blöd in einer Argumentation an wenn man sagt das wurde mir im Forum xyz gesagt und ist zudem wenig glaubwürdig. Alles was ich möchte sind entsprechende Hinweise wo ich Infos finden kann bzw. erhalten kann ohne großartige Verzögerung. Richtlinien usw. Einige davon sollen ja im Netz zu finden sein :wink:

Schönen Sonntag
Andrea

Meine Infos von der Unfallkasse S-H
Hallo,

So nun hab ich mit der Unfallkasse S-H telefoniert um meine Fragen zu klären. Zum ersten waren die sehr freundlich und auch wirklich auskunftsbereit.

Konkret:
Ist das Schulkind als Teilnehmer einer Klassenfahrt während
der gesamten Zeit also 24 Stunden am Tag und entsprechende
Tageanzahl versichert?

Hier heiß die Antwort klar Nein. Und es ist leider so das dies auch viele Schulen nicht wissen.

Oder gibt es da Ausnahmen wo das Kind nicht versichert ist?

Ja, und zwar dann wenn das/die Kind/er Zeit zur eigenen Verfügung erhalten, dies wird wie Freizeit gehandhabt. Dann sind sie nicht gesetzlich Unfallversichert.
Dies ist jedoch Alters- und Fallabhängig.

Wie verhält es sich mit dem Versicherungsschutz wenn ein Kind
wegen Krankheit oder ungebührendem Verhalten früher nach Hause
geschickt wird, ist auf diesem Weg versichert?

Hier definitiv, es ist versichert wenn es von der Klassenfahrt wegen Krankheit oder als disziplinarische Strafe nach Hause geschickt wird. Anders verhält es sich wenn es aus eigenem Antrieb nach Hause fährt (Heimweh ect.) dann ist es nicht versichert.
Ach ja, und wenn ich das richtig verstanden hab ist man als Elternteil auch nicht versichert wenn man das Kind vom Ort der Klassenfahrt abholt, aber da muss ich eh noch mal etwas genauer nachhaken, da ich weiß das man versichert ist wenn man sein Kind zur Schule fährt sofern kein Schultransportmittel (Schulbus/Schulsammeltaxi) zur Verfügung steht, ausser es sollte sich im letzten Jahr schon wieder geändert haben.

Also ich kann jedem nur raten sich an die zuständige gesetzliche Unfallversicherung zu wenden wenn man bei sowas Bedenken hat. Die geben auch für spezielle Situationen bereitwillig Auskunft.

Schönen Gruß
Andrea

Also ich kann jedem nur raten sich an die zuständige
gesetzliche Unfallversicherung zu wenden wenn man bei sowas
Bedenken hat. Die geben auch für spezielle Situationen
bereitwillig Auskunft.

Ich kann jedem nur Raten ausreichen privat für solche Fälle vorzusorgen, da in der Regel 18 Stunden am Tag keine Schule ist und dort keine gesetzliche UV besteht, sowie der GUV-Schutz leider sehr dünn im Bereich der Schüler ist.

Was fangen Sie denn nun mir den gewonnen Erkenntnissen an?

Also ich kann jedem nur raten sich an die zuständige
gesetzliche Unfallversicherung zu wenden wenn man bei sowas
Bedenken hat. Die geben auch für spezielle Situationen
bereitwillig Auskunft.

Ich kann jedem nur Raten ausreichen privat für solche Fälle
vorzusorgen, da in der Regel 18 Stunden am Tag keine Schule
ist und dort keine gesetzliche UV besteht, sowie der
GUV-Schutz leider sehr dünn im Bereich der Schüler ist.

Also diese Absicherung habe ich schon seit Jahren ganz unabhängig von der derzeitigen Problematik und sie war auch zu keiner Zeit in Frage gestellt.

Was fangen Sie denn nun mir den gewonnen Erkenntnissen an?

Nun ich soll eine Einverständnis-/Zustimmungserklärung unterschreiben für die Klassenfahrt meines Sohnes(8 Jahre) die folgende Bestandteile enthält:

  1. Kostenübernahme der Klassenfahrt
  2. Gesundheitsnachweis und Impfpapiere sowie Versichertenkarte
  3. Das mein Kind alleine und/oder in Gruppen Freizeit zur Verfügung gestellt bekommt
  4. Das mein Kind bei Krankheit oder nicht tragbarem Fehlverhalten auf meine Kosten nach Hause geschickt wird bzw. ich es abholen muss ohne das es gesetzlich versichert ist. Und diese Entscheidung soll der/die Lehrer/in treffen dürfen.

Punkt 1 ist kein Thema und Punkt 2 wird zeitnah (Klassenfahrt soll in zwei Monaten sein) abgegeben.
Punkt 3 jedoch halte ich bei einem 8-Jährigen für gänzlich unangebracht und nicht vertretbar auf einer Klassenfahrt in fremder Umgebung. Dem will ich somit nicht zustimmen und es wird diskutiert werden müssen auf dem Elternabend.
Bei Punkt 4 muss der Zusatz des nicht versichert sein gestrichen werden, es könnte im Ernstfall als Zustimmung zu einer Minderversicherung ausgelegt werden, der hoffentlich nicht eintritt.

Zudem habe ich das Fazit gezogen das man sich doch allzu oft in Sicherheit wiegt ohne die Fakten zu kennen. Und wenn das Kind dann erst mal in den Brunnen gefallen ist dann ist das Geschrei und die Empörung noch viel größer.
Ach ja im Übrigen bei Punkt 4 kommt noch hinzu das das Heimschicken als disziplinarische Strafe nur nach Zustimmung der Schulleitung erfolgen darf, jedenfalls hier in S-H.

Und wenn du ein Beispiel möchtest wo es sinnvoll ist sich auch mit solchen Thematiken zu beschäftigen, frag mich. Ich hab da ein erfolgreiches.

Gruß
Andrea

  1. Kostenübernahme der Klassenfahrt
  2. Gesundheitsnachweis und Impfpapiere sowie Versichertenkarte
  3. Das mein Kind alleine und/oder in Gruppen Freizeit
    zur Verfügung gestellt bekommt
  4. Das mein Kind bei Krankheit oder nicht tragbarem
    Fehlverhalten auf meine Kosten nach Hause geschickt wird bzw.
    ich es abholen muss ohne das es gesetzlich versichert ist. Und
    diese Entscheidung soll der/die Lehrer/in treffen dürfen.

    Punkt 3 jedoch halte ich bei einem 8-Jährigen für gänzlich
    unangebracht und nicht vertretbar auf einer Klassenfahrt in
    fremder Umgebung. Dem will ich somit nicht zustimmen und es
    wird diskutiert werden müssen auf dem Elternabend.

Sorry, er soll doch nicht 3 Stunden durch die Stadt ziehen. Es geht darum, dass die Aufsichtsperson die Schüler nicht permanent beaufsichtigen kann (z.B. nachts) !

Bei Punkt 4 muss der Zusatz des nicht versichert sein
gestrichen werden, es könnte im Ernstfall als Zustimmung zu
einer Minderversicherung ausgelegt werden, der hoffentlich
nicht eintritt.

Keine Chance, die Unfallkasse wird das Risiko nicht übernehmen. Die Schule bzw. der Lehrer schon gar nicht! Somit ist die Klassenfahrt für Ihr Kind gestorben.

Zudem habe ich das Fazit gezogen das man sich doch allzu oft
in Sicherheit wiegt ohne die Fakten zu kennen. Und wenn das
Kind dann erst mal in den Brunnen gefallen ist dann ist das
Geschrei und die Empörung noch viel größer.
Ach ja im Übrigen bei Punkt 4 kommt noch hinzu das das
Heimschicken als disziplinarische Strafe nur nach Zustimmung
der Schulleitung erfolgen darf, jedenfalls hier in S-H.

Um ehrlich zu sein, solche Leute wie Sie führen dazu, dass Lehrer zu Recht irgendwann nur das das Mindestprogramm machen!

Gewiss soll man sich um sein Kind sorgen, muss aber auch mal die Kirche im Dorf lassen. Wenn Sie Ihr Kind richtig abgesichert haben, brauchen sie die max. 544€ Rente aus der gUV auch nicht (Punkt 4)!

Sorry, er soll doch nicht 3 Stunden durch die Stadt ziehen. Es
geht darum, dass die Aufsichtsperson die Schüler nicht
permanent beaufsichtigen kann (z.B. nachts) !

Das kann man als Elternteil auch nicht *kopfschüttel* und so ist es auch nicht formuliert. Sondern explizit auf Freizeit(Unternehmungen) während des Tages. Und wenn Sie darauf hinaus wollen das man sich bezüglich der Aufsichtspflicht absichern will naja das ist ein ganz anderes Thema.

Bei Punkt 4 muss der Zusatz des nicht versichert sein
gestrichen werden, es könnte im Ernstfall als Zustimmung zu
einer Minderversicherung ausgelegt werden, der hoffentlich
nicht eintritt.

Keine Chance, die Unfallkasse wird das Risiko nicht
übernehmen. Die Schule bzw. der Lehrer schon gar nicht! Somit
ist die Klassenfahrt für Ihr Kind gestorben.

Sie haben anscheinend nicht richtig gelesen was ich geschrieben habe bezüglich dessen was mir die gUV gesagt hat. Ein Schüler der aufgrund von Krankheit oder einer disziplinarischen Maßnahme nach Hause geschickt wird ist auf diesem Weg versichert. Ich soll aber unterschreiben das er es nicht ist!!! sprich einer Minderversicherung zustimmen … je nach Auslegung.

Um ehrlich zu sein, solche Leute wie Sie führen dazu, dass
Lehrer zu Recht irgendwann nur das das Mindestprogramm machen!

Es ist also falsch sich zu informieren damit man später nicht wie ein blöder Tropf dasteht. Und nur weil ich unkorrekte Informationen korrigiere und genauer wissen will worauf sich denn die Belehrung mit der Freizeitregelung bezieht werden Lehrer also nur noch Mindestprogramm machen. Und das wo doch die Kommunikation immer wieder von den Bildungsstellen beschworen wird.
Also lieber Duckmäuser sein und nichts sagen und wie der Vogel Strauß den Kopf in den Sand stecken und alles in sich hineinfressen. Am besten gar kein Intresse zeigen an dem was mein Kind macht, mal so ganz überspitzt gesagt.

Gewiss soll man sich um sein Kind sorgen, muss aber auch mal
die Kirche im Dorf lassen. Wenn Sie Ihr Kind richtig
abgesichert haben, brauchen sie die max. 544€ Rente aus der
gUV auch nicht (Punkt 4)!

Nun wenn ich wie Sie die Leistungen der gUV nur nach dem geldlichen Wert beurteilen würde, hätten Sie vielleicht recht. Aber faktisch leistet die gUV viel mehr, es wäre arg kurzsichtig und dumm diese Leistungen nicht zu berücksichtigen.
Und wenn ihnen nicht klar ist von welchen Leistungen ich spreche dann vergleichen sie mal den Heilmittelkatalog der KV mit dem der gUV. Ebenso die Heilbehandlungsleistungen.
Wenn ich all das hochrechne auf die Lebenszeit bräuchte ich eine Unfallversicherung die ich nicht bezahlen könnte, sofern ich dies alles bzw. die Mehrkosten über der KV-Leistung damit absichern möchte.
Und diese Kosten sind weit höher als sich so mach nicht betroffener vorstellen kann.

Gruß
Andrea Obrymbalska

Dann viel Spass auf dem Elternabend!