Schulung des Betriebsrates

Hat die Geschäftsleitung das Recht ein Seminar zur schulung des Betriebsrates abzulehnen, wenn ja mit welcher Berechtigung?

Hat die Geschäftsleitung das Recht ein Seminar zur schulung
des Betriebsrates abzulehnen,

Grundsätzlich ja.

wenn ja mit welcher
Berechtigung?

Fehlende Erforderlichkeit im Sinne des §37 BetrVG

Hallo Betreibsrat,

welche Schulung ist es denn, die Abgelehnt wird???

Lt. Bundesarbeitsgericht hat jedes BR-Mitglied, das Recht auf Schulungen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht, um die notwendigen Grundkenntnisse zu erlangen.

DIes gilt für „Neulinge“ genauso wie für „alte Hasen“, die ihr Wissen immer auf dem neuesten Stand halten müssen.

LG vom Mond