Hallo,
Jemandem, der arbeitslos ist, wird eine Schulungsmaßnahme angeboten (verpflichtend). Der Brief von BA kommt am Donnerstag, die Maßnahme fängt am Montag an.
Jetzt hat dieser jemand zu Hause Kinder und Frau. Die Frau läuft auf Krücken und kann die Kinder nur schwer versorgen.
Ob dieser jemand damit argumentieren kann? Er möchte zwar an der Maßnahme teilnehmen, aber nicht in diesem Moment. Im Falle, wenn er sich da nicht blicken lässt oder sonst noch wie seine „Uneingeschränkte“ Verfügbarkeit (wie es im Begleitbrief steht)einschränkt, droht ihm die Sperre des Arbeitslosengeldes.
Vielen Dank
Jemandem, der arbeitslos ist, wird eine Schulungsmaßnahme
angeboten (verpflichtend).
Hallo jarolep, verpflichtend sind diese Maßnahmen immer.
Der Brief von BA kommt am
Donnerstag, die Maßnahme fängt am Montag an.
Dann hat dieser jemand noch ca. 1,5 Tage Zeit, um den Sachbearbeiter bzw. die Telefonnummer, die auf den Schreiben für Nachfragen sicher angegeben ist, anzurufen und die Sachlage zu klären.
Jetzt hat dieser jemand zu Hause Kinder und Frau. Die Frau
läuft auf Krücken und kann die Kinder nur schwer versorgen.
Ob dieser jemand damit argumentieren kann? Er möchte zwar an
der Maßnahme teilnehmen, aber nicht in diesem Moment.
Das kann er ja dem Sachbearbeiter erklären. Kommt natürlich auch auf die Art des Kurses an. Wenn das diese typischen „Bewerbungskurse“ sind, dann dürfte - bei kluger Argumentation - eine Verschiebung um 1-2 Wochen kein so großes Problem sein.
Im Falle, wenn er sich da nicht blicken lässt oder sonst noch wie
seine „Uneingeschränkte“ Verfügbarkeit (wie es im Begleitbrief
steht)einschränkt, droht ihm die Sperre des
Arbeitslosengeldes.
Sich da einfach - ohne Bescheid zu sagen - nicht blicken zu lassen, wäre äusserst unklug.
MfG
Hallo,
ich verstehe Dein Problem nicht:
entweder Du stehst dem Arbeitsmarkt bzw. der Weiterbildung uneingeschränkt zur Verfügung und kassierst Kohle - oder eben nicht.
Wenn Du nicht kannst oder willst, dann ist es doch nur logisch, wenn’s auch keine Kohle mehr gibt.
Verständnislose Grüße
Gordie
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Hallo Jarolep,
nun, generell geht das Arbeitsamt halt davon aus, dass unser Arbeitsloser Jemand „Gewehr bei Fuss“ steht für irgendwelche Jobs oder Fortbildungen. So wie ich Dich verstehe, tut das unser Jemand auch, aber im Moment ist halt die Frau grad krank/verletzt und er versorgt eben die Kinder. Wäre er nun in der Massnahme wäre es mit der Kinderversorgung wohl eher schlecht möglich.
Gehen wir weiter davon aus, dass a) abzusehen ist, dass die Mama in absehbarer Zeit wieder die Kids versorgen kann und b) keine kurzfristige Betreuung für die Kinder gefunden wird (Oma? Nachbarin?) und c) der Kurs wirklich Vollzeit ist würde ich einfach mal beim Arbeitsamt vorbeischlappen (persönlich, eventuell mit Attest über Krankheit der Frau) und darum bitten, dass ich bei dem nächsten gleichartigen Kurs teilnehmen darf.
Ich glaube nicht, dass ein Arbeitsamtberater in einer solchen Situation eine solche freundlich vorgetragene Bitte abschlagen wird. Der Jemand sollte sich aber schon darüber im Klaren sein, dass er gefragt werden könnte „Ja, wenn Sie doch Vollzeit die Kinder betreuen, wann schreiben Sie denn dann Bewerbungen? Und wie machen Sie das bei Vorstellungsgesprächen?“ und überlegen, was er darauf erwidern würde *fg*
*wink*
Petzi
Dann hat dieser jemand noch ca. 1,5 Tage Zeit, um den
Sachbearbeiter bzw. die Telefonnummer, die auf den Schreiben
für Nachfragen sicher angegeben ist, anzurufen und die
Sachlage zu klären.
So hat man auch sofort gemacht. Der Sachbearbeiter meinte, er wisse von nichts. Alles andere kann man mit dem Kursleiter bereden. Auf die Frage, wer denn dieser Kursleiter sei, wiederholte der Sachbearbearbeiter, dass er nichts wisse, außer wohl dem Namen des Trägers. Wieter ging es über die Telefonauskunft zu dem Träger, der wierderum behauptete, er „trägt“ nur, der Kurs wird von einer anderen Institution veranstaltet, gab aber die Telefonnummer. Eine Nachfrage bei der genannten Institution brachte folgendes: sie veranstaltet zwar die Kurse, die Fragen zu beantworten, Termine auszumachen bzw. zu verschieben tut der Sachbearbeiter.
Das kann er ja dem Sachbearbeiter erklären. Kommt natürlich
auch auf die Art des Kurses an. Wenn das diese typischen
„Bewerbungskurse“ sind, dann dürfte - bei kluger Argumentation
- eine Verschiebung um 1-2 Wochen kein so großes Problem sein.
Der Sachbearbeiter meinte wörtlich: das interessiert ihn nicht.
Somit schliesst sich der Kreis.
Der Sachbearbeiter meinte wörtlich: das interessiert ihn
nicht.
Hallo Jarolep, interessiert ihn nicht, ob der Kurs verschoben werden könnte oder interessiert ihn der Mensch am anderen Ende der Leitung nicht? Solche Sachbearbeiter hab ich - zum Glück - noch nicht erlebt.
Somit schliesst sich der Kreis.
Leider weiß ich dann auch keinen weiteren Rat mehr. 
Erschwerend kommt hinzu, dass ja die Zeit knapp ist, um da noch was zu organisieren (z.B. das jemand sich um die Kinder kümmern könnte).
Wenn mir noch was dazu einfällt, dann schreib ich nochmal.
MfG