Schulung in Freizeit, Beginn und Ende Arbeitszeit

Hallo,
X arbeitet bei Firma XY welche Ihren Hauptsitz ein paar hundert Km von seinem Arbeitsplatz ( Einzelhandel ) entfernt hat. Nun will die Firma XY in Zukunft vermehrt Schulungen im Hauptsitz anbieten, teilweise Pflichtveranstalltungen und freiwillige Schulungen, alle sollen in X’s Freizeit stattfinden. Bei den freiwilligen ist das ja verständlich, aber bei Pflichtschulungen? Ist die Fahrzeit ( ca. 4 Std. ) zum Hauptsitz auch als Arbeitzeit zu betrachten? Desweiteren wird X seine tägliche Arbeitszeit immer von Ladenöffnung bis Ladenschluß berechnet z.B. 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr also 10 Stunden ( Pausen hat X keine, weil er alleine im Geschäft ist ). Nun soll X aber vor Beginn oder nach Ende dieser Zeit auch noch Putzen, Geld zur Bank bringen, Kassenabrechnung machen usw… Die Firma XY lehnt es ab das mit anzurechnen, weil man ja nicht feststellen kann, wann X nun anfängt zu arbeiten bzw. aufhört. Was kann X nun tun? Ein Tarifvertrag kommt nicht zur gelltung und einen betriebsrat gibt es auch nicht.
Danke im Vorraus!

Hallo,

alle sollen in X’s Freizeit
stattfinden. Bei den freiwilligen ist das ja verständlich,
aber bei Pflichtschulungen?

das kommt mE darauf an, wie es im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Grundsätzlich kann man sich ja glücklich schätzen, wenn der AG Schulungen anbietet. Mitunter sind berufliche Weiterbildung oder Fortbildung recht teuer.

Desweiteren
wird X seine tägliche Arbeitszeit immer von Ladenöffnung bis
Ladenschluß berechnet z.B. 10.00 Uhr bis 20.00 Uhr also 10
Stunden ( Pausen hat X keine, weil er alleine im Geschäft ist
).

Dies ist laut Arbeitszeitgesetz zwar nicht zulässig (keine Pausen), aber wenn der AN wenigstens die vollen 10 Std. bezahlt bekommt, ist zumindest dies einigermaßen korrekt/fair.

Nun soll X aber vor Beginn oder nach Ende dieser Zeit auch
noch Putzen, Geld zur Bank bringen, Kassenabrechnung machen
usw…

Was steht denn hierzu im Arbeitsvertrag?

Was kann X nun tun? Ein Tarifvertrag kommt nicht zur
gelltung und einen betriebsrat gibt es auch nicht.

Mit dem Arbeitgeber reden, sich einen Beratungstermin bei einem Anwalt besorgen und die Vor- und Nachteile abwägen was passiert, wenn die Rechte durchgesetzt werden.

Agnes

[MOD] Vollzitat gelöscht

Danke erstmal!
Also Bezüglich der Schulungen steht gar nichts im AV. Sicher ist es gut, aber die Schulungen sind so „eigenwillig“ das man nicht wirklich etwas davon hat und ich sehe es nicht ein dafür meine Freizeit zu opfern.
Die 10 Std. werden voll bezahlt. Im AV steht dazu:
" Die Arbeitzeit beginnt in dem Zeitpunkt in dem X den Arbeitsplatz in Arbeitskleidung betritt und endet, wenn er sie wieder in Arbeitskleidung verlässt. (es wird keine Arbeitsbekleidung getragen )

Zum Anwalt gehen ist im Moment noch schlecht, die Probezeit ist noch nicht ganz um, aber danach dann :smile:

Hallo,

alle sollen in X’s Freizeit
stattfinden.

Welche denn? Wenn er von 10 - 20 Uhr arbeitet, hat er doch gar keine. Nachts? Wochenende?

Bei den freiwilligen ist das ja verständlich,
aber bei Pflichtschulungen? Ist die Fahrzeit ( ca. 4 Std. )
zum Hauptsitz auch als Arbeitzeit zu betrachten?

Im Grunde nicht, wenns nicht vereinbart ist.

Pausen hat X keine, weil er alleine im Geschäft ist

Zufällig ne Drogeriekette?

Nun soll X aber vor Beginn oder nach Ende dieser Zeit auch
noch Putzen, Geld zur Bank bringen, Kassenabrechnung machen
usw…

Und wann hat er das bisher getan?

Die Firma XY lehnt es ab das mit anzurechnen, weil man
ja nicht feststellen kann, wann X nun anfängt zu arbeiten bzw.
aufhört.

Komische Argumentation.

Was kann X nun tun?

Sich unter den Bedingungen schleunigst ne andere Stelle suchen.

und einen betriebsrat gibt es auch nicht.

Das bestärkt meinen Verdacht noch, dass es sich um eine bestimmte Drogeriekette handelt.
An wievielen Tagen pro Woche arbeitet X denn eigentlich?

MfG