Schulungen 1x im Jahr rechtlich festgelegt?

Hi!

Ich habe da mal eine Frage bezüglich Schulungen.
Ich arbeite nun schon seit einiger Zeit als Mediengestalterin und mein Chef ist ziemlich knausrig in sämtlichen Dingen. Also auch Schulungen oder Weiterbildungen werden nicht bezahlt.

Nun habe ich aber gehört, dass einem (auch andere Berufe) mind. 1x im Jahr eine Schulung zusteht? Gibt es hierfür irgendwo Informationen, Paragrafen o.ä., die man nachlesen kann? Ich soll nämlich bald mich in ein neues Thema einarbeiten und würde diesbezüglich gerne eine Schulung besuchen. Daher hätte ich auch gerne Argumente dafür, bevor mein Chef wieder sowas ablehnt und sagt, ich solle mich privat da einarbeiten oder so.

Danke schonmal für Eure Mithilfe!
Phytia

Hi!

Barracuda!

Nun habe ich aber gehört, dass einem (auch andere Berufe)
mind. 1x im Jahr eine Schulung zusteht? Gibt es hierfür
irgendwo Informationen, Paragrafen o.ä., die man nachlesen
kann? Ich soll nämlich bald mich in ein neues Thema
einarbeiten und würde diesbezüglich gerne eine Schulung
besuchen. Daher hätte ich auch gerne Argumente dafür, bevor
mein Chef wieder sowas ablehnt und sagt, ich solle mich privat
da einarbeiten oder so.

In den meisten Bundesländern gibt es inzwischen Bildungsurlaubsgesetze. Mit dem Namen Deines Bundeslandes und „Bildungsurlaub“ sollte Dir google schon einiges liefern. Bildungsurlaub ist ein persönlicher Anspruch - die Voraussetzungen entnimmst Du dem entsprechenden Gesetz Deines Bundeslandes. Bezahlt allerdings wird Dir nur der Verdienstausfall; Gebühren und Spesen trägst Du entweder selbst oder findest einen Sponsor :wink:

Einen Anspruch auf berufliche Weiterbildung könntest Du, wenn überhaupt, auf zwei Arten ableiten :

  • in einzelnen Tarifverträgen steht so etwas. Frage wäre, ob, und wenn ja, welcher für Dich (und Deinen Chef!) ggf. Gültigkeit hätte;

  • für bestimmte Tätigkeiten sind regelmäßige Nachschulungen gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft aber in erster Linie solche Dinge wie Tätigkeit als Sicherheitsbeauftragte oder Ersthelferin … auch Schweißer müssen regelmäßig zu bestimmten Maßnahmen antreten. Das Laminieren von Folien (Mediengestaltung?) gilt m.W. aber nicht als Schweißertätigkeit :wink:

Vermutlich wirst Du auf den Goodwill Deines Alten angewiesen bleiben.

Viel Erfolg beim Verhandeln *g* und
Gruß kw