Schulungen bei Minijob

Guten Tag.
Wenn man unter einem Minijob Vertrag für ein gemeinnützigen Verein arbeitet, kann dort dann von einem verlangt werden eine Schulung mitzumachen?
Die Schulung geht 5 Stunden und wird pauschal mit 10€ vergütet. Es wird auch direkt darauf hingewiesen, dass einem 10€ vom nächsten Honorar abgezogen werden, wenn wenn man unentschuldigt fehlt.

Kann man rechtlich gezwungen werden für 10€ an einer 5-stündigen Schulung teilzunehmen und ist das Abziehen von 10€ bei Nichterscheinen rechtlich in Ordnung?
Würde man unentschuldigt fehlen, die 5 Stunden dann aber zum Arbeiten nutzen, hätte man ja letztendlich schon mehr davon.

Ich bedanke mich schonmal für Antworten und für eure Zeit.

Guten Tag.
Wenn man unter einem Minijob Vertrag für ein gemeinnützigen
Verein arbeitet, kann dort dann von einem verlangt werden eine
Schulung mitzumachen?

Wenn man den Job behalten will, sollte man es tun.
Denn wie will man eine Tätigkeit ausüben, wenn einem die erforderlichen Kenntnisse fehlen ?

Gruß Merger

Und wenn es sich bei der Schulung, um eine Schulung handelt, die bereits vor Jahren schonmal gemacht wurde und es sich bei der Schulung um eine Rechtsschulung handelt ( die ja nichts mit dem Umgang mit Klienten zu tun hat )?
Und die Sache mit den 10€ pauschal für 5 Stunden ( die bei Nichterscheinen auch vom Honorar abgezogen werden ) ist in Ordnung?

Und wenn es sich bei der Schulung, um eine Schulung handelt,
die bereits vor Jahren schonmal gemacht wurde und es sich bei
der Schulung um eine Rechtsschulung handelt ( die ja nichts
mit dem Umgang mit Klienten zu tun hat )?

Man könnte vermuten, dass sich die (Recht) Gesetze zwischenzeitlich geändert haben und somit eine erneute Schulung wichtig ist.

Und die Sache mit den 10€ pauschal für 5 Stunden ( die bei
Nichterscheinen auch vom Honorar abgezogen werden ) ist in
Ordnung?

Auch hier besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber ein Schulungshonorar zahlt,
dass dann an den Arbeitnehmer bei Nichterscheinen weitergegeben wird.

Guten Tag.

Hallo,

Wenn man unter einem Minijob Vertrag für ein gemeinnützigen
Verein arbeitet, kann dort dann von einem verlangt werden eine
Schulung mitzumachen?

Wenn der AG eine Schulung zwingend verlangt, muß diese gemacht werden - unabhängig davon, ob der AN diese für sinnvoll hält.

Die Schulung geht 5 Stunden und wird pauschal mit 10€
vergütet.

Wenn der AG die Teilnahme an der Schulung verlangt, hat er diese zwingend wie normale Arbeitszeit zu vergüten.

Es wird auch direkt darauf hingewiesen, dass einem
10€ vom nächsten Honorar abgezogen werden, wenn wenn man
unentschuldigt fehlt.

Da kommt es auf den Einzelfall an. Betriebsbußen kann ein AG nur verlangen, wenn es im Betrieb einen BR gibt und mit diesem eine Betriebsvereinbarung über Bußen abgeschlossen wurde.
Schadensersatz (zB für unnötige Schulungshonorare wg. Nichterscheinens) kann der AG grundsätzlich immer geltend machen, muß die entstandenen Kosten aber nachweisen.

Ich bedanke mich schonmal für Antworten und für eure Zeit.

&Tschüß
Wolfgang