Schulungsgeld zurueck?

Hi.

Wenn ein Arbeitgeber seinem Arbeiter eine Schulung fuer eine Arbeitsmaschine bezahlt und zu ihm sagt, das er
etwas unterschreiben muesse, das wenn er innerhalb von zwei jahren kuendigt er das Geld fuer die schulung
zurueckzahlen muesse. Es jedoch nie zu einem solchen vertrag kommt, und der arbeiter dann innerhalb der zwei
jahren kuendigt, hat der chef dann irgend eine moeglichkeit die kohle zurueck zu verlangen?

gruss

Hi!

Wenn das vorher so vereinbart war (auch MÜNDLICH), dann kann er das Geld tatsächlich zurückfordern.

Allerdings nicht bei jeder Schulung und nicht immer in voller Höhe…

LG
Guido