Schulungskosten beim Handelsvertreter

Hallo…

ein Handelsvertreter absolviert bei seinem Auftraggeber eine Schulung, ohne die er seinen Beruf nicht hauptberuflich ausüben darf. Die Schulung an sich ist kostenlos, der HV musste aber am Beginn der Schulung eine Vereinbarung unterschreiben, daß wenn er das Unternehmen vom Schulungsbeginn an bis zum Ablauf von drei Jahren nach bestandener Prüfung verlässt, er Schulungskosten i. H. v. € 9000,- an die Gesellschaft zahlen muss.

(Nebenbei: Bei der IHK etc. gibt es diese Schulung für ca. € 1500,- - € 2.500,-)

Was ist nun, wenn der HV die Prüfung nicht schafft und zu den Wiederholungsprüfungen nicht antritt, da er die Tätigkeit nicht weiter ausüben möchte? Dann beginnt ja praktisch nie der Dreijahreszeitraum zu laufen…

Nach der zweiten Wiederholungsprüfung ist es vorbei, der HV müsste dann komplett von vorn beginnen. Der HV hat also nur einen theoretischen Vorteil (in Form von Fachwissen), aber keinen praktischen, da er das Prüfungszertifikat eben nicht erhält und somit für andere Unternehmen gleicher Art nicht von Nutzen ist.

Der HV möchte natürlich so günstig wie für ihn möglich aus der Sache herauskommen…

Hat jemand eine Idee, wie das zu betrachten ist?

Danke schonmal,
Sascha

Hallo…

wenn er das Unternehmen vom

Schulungsbeginn an bis zum Ablauf von drei Jahren nach
bestandener Prüfung verlässt, er Schulungskosten i. H. v. €
9000,- an die Gesellschaft zahlen muss.

Wenn er die Prüfung nicht besteht muss er folglich nichts bezahlen…