Hallo liebe Experten!
Folgende Situation:
In einem Einzelhandelsgeschäft sollen Produktschulungen (neue Kollektion, Materialien, etc.) veranstaltet werden. Diese sollen nach Ladenschluss (also ab. ca. 20 Uhr, Dauer ca. 2 Stunden) stattfinden.
Der Arbeitgeber sagt, dass die Zeiten, die für die Schulungen verwendet werden, keine Arbeitszeiten und somit unbezahlt seien.
Ist das legitim?
Über Meinungen zu diesem Fall freue ich mich,
die Carmen
Hallo liebe Experten!
hallo auch ,
Folgende Situation:
In einem Einzelhandelsgeschäft sollen Produktschulungen (neue
Kollektion, Materialien, etc.) veranstaltet werden. Diese
sollen nach Ladenschluss (also ab. ca. 20 Uhr, Dauer ca. 2
Stunden) stattfinden.
kenn ich hab auch mal im einzelhandel gearbeitet.
Der Arbeitgeber sagt, dass die Zeiten, die für die Schulungen
verwendet werden, keine Arbeitszeiten und somit unbezahlt
seien.
fort und weiterbildung ? ist ja eigentlich auch im sinne des AG.
Ist das legitim?
was steht im arbitsvertrag dazu ?
bei uns gabs dafür freizeitausgleich.google sagt eigentlich durchschnittlich das schulungszeiten arbeitszeit sind für die freizeitausgleich gewährleistet werden soll/kann/muss.
Über Meinungen zu diesem Fall freue ich mich,
die andere frage ist : wenn es nicht zur arbeitszeit zählt, wirst du dann wegen arbeitsverweigerung gekündigt wenn du´s nicht machst ?
wie oft fallen denn die 2 stunden an ? lohnt es sich dafür zu riskieren, dass man´s nie mehr machen muss und der chef einen aus 5 mio findet der die 2 stunden macht egal ob arbeitszeit oder nicht ?
vielleicht ist aber derjenige ja im einzelhandel so spezialisiert, das er unabkömmlich ist ;o).
die Carmen
ups… gruß vergessen, der jörg owT
der jörg
was steht im arbitsvertrag dazu ?
bei uns gabs dafür freizeitausgleich.google sagt eigentlich
durchschnittlich das schulungszeiten arbeitszeit sind für die
freizeitausgleich gewährleistet werden soll/kann/muss.
Arbeitsvertrag: niente - nada - noppes 
sagt google da etwas, was auf irgendeiner rechtlichen grundlage beruht? oder ist das einfach nur die verbreitetste praxis?
die andere frage ist : wenn es nicht zur arbeitszeit zählt,
wirst du dann wegen arbeitsverweigerung gekündigt wenn du´s
nicht machst?
Gute Frage 
Das Szenario ist noch nicht durchgespielt worden. Sobald ich genaueres weiß, werde ich diese Information nachreichen
wie oft fallen denn die 2 stunden an ? lohnt es sich dafür zu
riskieren, dass man´s nie mehr machen muss und der chef einen
aus 5 mio findet der die 2 stunden macht egal ob arbeitszeit
oder nicht?
unregelmäßig - tendenz aber eher steigend
naja, ob und für wen sich’s lohnt, ist wieder die frage 
und die frage ist auch, ob man wegen 5 Mio. anderer Arbeitswilliger einfach alles pauschal hinnehmen sollte. zumindest sollte man dem AG schon sagen dürfen, dass seine gepflogenheiten nicht in ordnung sind (wenn es denn so sein sollte) ohne direkt wieder die 5 Mio. im Nacken zu haben… ob man es dann darauf ankommen lässt, Nr. 5.000.001 zu werden, kann man dann ja immer noch sehen. aber solange man noch rechte hat, sollte man von diesen auch gebrauch machen, finde ich
vielleicht ist aber derjenige ja im einzelhandel so
spezialisiert, das er unabkömmlich ist ;o).
vielleicht 
danke!
Hallo
In einem Einzelhandelsgeschäft sollen Produktschulungen (neue
Kollektion, Materialien, etc.) veranstaltet werden. Diese
sollen nach Ladenschluss (also ab. ca. 20 Uhr, Dauer ca. 2
Stunden) stattfinden.
Sollt ihr die Schulungen durchführen oder werdet Ihr geschult? Im letzteren Falle: müßt Ihr die Schulung machen oder ist das freiwillig? Wer bezahlt die Schulung?
Gruß,
LeoLo
Sollt ihr die Schulungen durchführen oder werdet Ihr geschult?
Die Mitarbeiter des Ladens werden durch den Inhaber geschult.
Im letzteren Falle: müßt Ihr die Schulung machen oder ist das
freiwillig?
Kann ich nicht eindeutig beantworten, da diese Frage so explizit noch nicht gestellt wurde. Ich gehe aber mal davon aus, dass es natürlich schon „gerne gesehen“ würde, wenn alle Mitarbeiter freiwillig (und natürlich unentgeltlich) an den Schulungen teilnehmen würden…
Wer bezahlt die Schulung?
Meinst Du jetzt den Aufwand für Schulungsmaterial usw.?
Dann lautet die Antwort: der Inhaber des Ladens bzw. der Laden
Gruß,
LeoLo
Gruß,
Carmen 
Arbeitsvertrag: niente - nada - noppes 
sagt google da etwas, was auf irgendeiner rechtlichen
grundlage beruht? oder ist das einfach nur die verbreitetste
praxis?
wie oft fallen denn die 2 stunden an ? lohnt es sich dafür zu
riskieren, dass man´s nie mehr machen muss und der chef einen
aus 5 mio findet der die 2 stunden macht egal ob arbeitszeit
oder nicht?
unregelmäßig - tendenz aber eher steigend
naja, ob und für wen sich’s lohnt, ist wieder die frage 
und die frage ist auch, ob man wegen 5 Mio. anderer
Arbeitswilliger einfach alles pauschal hinnehmen sollte.
pauschal alles hinnehem n nicht, aber wenn ich z.b. mal für 2 stunden ne schulung mitmachen sollte wär mir´s egal, da das verhältnis zu meinem AG ganz gut ist.
zumindest sollte man dem AG schon sagen dürfen, dass seine
gepflogenheiten nicht in ordnung sind (wenn es denn so sein
sollte) ohne direkt wieder die 5 Mio. im Nacken zu haben… ob
man es dann darauf ankommen lässt, Nr. 5.000.001 zu werden,
kann man dann ja immer noch sehen. aber solange man noch
rechte hat, sollte man von diesen auch gebrauch machen, finde
ich
sicher sollte man von seinen rechten gebrauch machen, sofern man als AN nicht den eindruck erweckt „rechthasberisch“ zu sein, meine - die eigenen rechte auf teufel komm raus durchbringen zu wollen… es ist ja immer ein leben und leben lassen.
vielleicht ist aber derjenige ja im einzelhandel so
spezialisiert, das er unabkömmlich ist ;o).
vielleicht 
danke!
pauschal alles hinnehem n nicht, aber wenn ich z.b. mal für 2
stunden ne schulung mitmachen sollte wär mir´s egal, da das
verhältnis zu meinem AG ganz gut ist.
sicher sollte man von seinen rechten gebrauch machen, sofern
man als AN nicht den eindruck erweckt „rechthasberisch“ zu
sein, meine - die eigenen rechte auf teufel komm raus
durchbringen zu wollen… es ist ja immer ein leben und leben
lassen.
Schon richtig 
Darf ich das denn jetzt so verstehen, dass der AG rechtlich durchaus auf der sicheren Seite ist und diese Schulungsstunden nicht bezahlen muss?