Schulungszeugnisse nach Kündigung

Angenommen ein Arbeitnehmer hat innerhalb seiner Probezeit gekündigt.

Während dieser kurzen Arbeitszeit hat er allerdings betriebsbedingt an mehreren Schulungen teilgenommen und dafür mehrere Zertifikate erhalten. (Die Originale verblieben beim Arbeitgeber.)

Nun wollte der Arbeitnehmer seine „Unterlagen“ zurückfordern um sich bei weiteren Firmen zu bewerben.

  • Kann der Arbeitgeber die Herausgabe der Original-Zeugnisse der oben genannten Schulungen verweigern?

  • Was kann der Arbeitnehmer unternehmen um sicherzustellen, dass die Zeugnisse nicht verloren sind?

Vielen Dank und freundliche Grüße
Martin

Hallo martin,

etwas ungewöhnlich, dass die Originale beim Arbeitgeber verbleiben. Normalerweise wäre es richtig, wenn die Originale dem Arbeitnehmer ausgehändigt würden und der Arbeitgeber Kopien der Origniale erhalten würde.

Viele Grüße

Phoebe

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Hallo Phoebe,

es handelt sich dabei um sehr dekorative Zeugnisse, die der Arbeitgeber im Eingangsbereich seiner Firma aufgehängt hat, um für die Kunden zu belegen, dass hier spezielle Qualifikationen vorhanden sind.

Die Firma ist durch den Mitarbeiter xy autorisiert … durchzuführen.

Gruß
Martin

Hallo martin,

wenn der AN demnächst nicht mehr in der Firma arbeitet, kann sie sich doch eh nicht mehr mit diesen Zeugnissen schmücken, da sie ja auf diesen bestimmten AN bezogen sind.

Was spricht dagegen erstmal Kopien dieser Zeugnisse für Bewerbungen anzufordern und nach Austritt aus der Firma die Originale einzufordern. Die Firma selber hat meiner Meinung nach keinen Anspruch auf diese.

Phoebe

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