was muss die schulsozialarbeiterin im rahmen der inneren schulverfassung (niedersachsens) veranlassen, damit eine auslandsreise mit schülern als schulveranstaltung stattfinden kann?
wozu soll eine Reise ins Ausland gut sein?
Und dann auch noch unter dem Deckmantel einer Schulveranstaltung?
was muss die schulsozialarbeiterin im rahmen der inneren
schulverfassung (niedersachsens) veranlassen, damit eine
auslandsreise mit schülern als schulveranstaltung stattfinden
kann?