Schulvertrag, beide Elternteile sorgeberechtigt

Die Kinder wurden in diesem Jahr eingeschult, keine private Schule. Die Kindesmutter weigert sich dem sorgeberechtigten Vater mitzuteilen, wo die Kinder die Schule besuchen. Ich vermute, dass einen Schulvertrag existieren sollte, den die beiden Elternteile unterschreiben müssen. Stimmt das?
FG

Hallo,
die Person sollte dann alle Schulen im Wohnort anrufen und Fragen ob dort das besagte Kind zur Schule geht.
Wenn dies von einer Schule mit Ja beantwortet wird dann macht man einen Termin aus nimmt ein Schriftstück zur Hand ( Scheidungsurteil, Sorgerechtserklärung vom JA o.ä) geht zur Schule zeigt dieses vor.

Danach ist die Schule von rechtswegen her verpflichtet dem Vater Auskunft zu erteilen denn dieses darf die Mutter bei gemeinsamen Sorgerecht nicht verweigern. Der Vater hat auch das Recht die Zeugnisse der Kinder zu erhalten, wenn die Mutter dem nicht nachkommt so händigt diese die Schule aus.
Gruß Sunny

Hallo,

Die Kinder wurden in diesem Jahr eingeschult, keine private
Schule. Die Kindesmutter weigert sich dem sorgeberechtigten
Vater mitzuteilen, wo die Kinder die Schule besuchen. Ich
vermute, dass einen Schulvertrag existieren sollte, den die
beiden Elternteile unterschreiben müssen. Stimmt das?

Bundesland?
Für Hessen: nein. So etwas wie einen „Schulvertrag“ gibt es nur an privaten Schulen.

Gruß
Elke

Hallo,

die Person sollte dann alle Schulen im Wohnort anrufen und
Fragen ob dort das besagte Kind zur Schule geht.
Wenn dies von einer Schule mit Ja beantwortet wird dann macht
man einen Termin aus nimmt ein Schriftstück zur Hand (
Scheidungsurteil, Sorgerechtserklärung vom JA o.ä) geht zur
Schule zeigt dieses vor.

Meine Schulleitung würde mir was husten, wenn ich am Telefon Auskunft über Schüler geben würde.

Danach ist die Schule von rechtswegen her verpflichtet dem
Vater Auskunft zu erteilen denn dieses darf die Mutter bei
gemeinsamen Sorgerecht nicht verweigern.

Das stimmt. Aber am Telefon kann sich jeder als der Vater ausgeben.

Der Vater hat auch
das Recht die Zeugnisse der Kinder zu erhalten, wenn die
Mutter dem nicht nachkommt so händigt diese die Schule aus.

Stimmt auch.
Wenn das Kind in einem BL in die Schule geht, in dem es keine freie Wahl der Schule gibt, kann man leicht über den Wohnort die zuständige Schule herausfinden (gilt nur für Grundschüler). Sollte das Kind nicht an dieser Schule eingeschult sein, dann weiß die zuständige Schule aber, an welche andere Schule das Kind geht (oder wird für diese Auskunft ans zuständige Staatliche Schulamt verweisen).

Gruß
Elke

Hallo eklastic
Hallo,
genau so ist es in Schleswig-Holstein bei einer Person gewesen und die Schule hat in dem Fall genauso wie beschrieben gehandelt.
Da der Vater benennen konnte wann und wo das Kind geboren wurde wurde ein Termin zweckt überprüfung der Unterlagen und dann späterer Auskunft vereinbart.
Gruß Sunny