Schulverweigerung Baden Würrtemberg - Frage zum Bußgeld

Hallo miteinander,

ich habe eine Frage zum Bußgeld:

Nehmen wir mal an, ein Jugendlicher mit 14 Jahren schwänzt die Schule. Das Jugendamt ist informiert, die Schule ist dran, aber nichts passiert. Die Eltern versuchen morgens den Kerl in die Schule zu bringen, er steht auch auf, geht aus dem Haus Richtung Schule kommt da aber nicht an. Wird er direkt in die Schule gebracht, geht er kurz danach wieder in die Stadt.
Die Poilzei macht nix, sie sagt mit Gewalt werden sie niemand in die Schule bringen können.

Jetzt bekommen die Eltern einen Bußgeldbescheid, der nicht billig (Bundesland Baden Würrtemberg), weil fast 20 unentschuldigte Fehltage = 1000 Euro (50 Euro pro Tag).
Die Familie sagt aber, sie hätten ja alles getan.

Pädagogisch sinnvoll wäre aus meiner Sicht, dass der Bußgeldbescheid der Jugendliche selbst bekommt. Wenn er nicht bezahlen kann, gibt es Sozialstunden. Doch die Bußgeldstelle sagt, geht nicht, weil noch keine 16.
Ich habe aber im Netz immer wieder gelesen, dass aber genau dies schon ab 14 möglich ist. Leider finde ich keine Gesetze oder Vorschriften dazu. Kann mir da jemand weiterhelfen???
Vielen Dank schonmal!

Der ist mit 14 strafmündig, wieso dann nicht auch Ornugswiddrigkeiten mündig? Damit das Ordungsamt konfrontieren.
Habt Ihr ihn schon mal mit der Polizei der Schule zuführen lassen? Muss sie machen!
Steht alles da drin, bis zum einschalten des Jugendamtes!
Dem 1000.-€ Bußgeld würde ich erstmal widersprechen und mich dahin und mit Kopie an das Kultusministerium wenden:
https://www.km-bw.de/site/pbs-bw-new/get/documents/KULTUS.Dachmandant/KULTUS/Schulaemter/schulamt-mannheim/pdf/2018-02-02_Schulabsentismus_MA.pdf

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Hallo,

Auch mir ist die Grenze von 14 Jahren als Ende der Schuldunfähigkeit bekannt. Das bedeutet, der Schüler wäre der Empfänger des Bußgeldbescheides. Kann oder will ein Schüler die Buße nicht monetär begleichen, kann er auch Sozialstunden leisten. Soweit ich mich erinnere, wird dann jede geleistete Stunde mit 5 € abgerechnet.

Bei Nichtbegleichung droht sogar Arrest - dem Schüler, nicht den Eltern.

Grüße
Pierre

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