Schulverweis

Weiß jemand wie es nach einem Schulverweis weitergeht?

Weiß jemand wie es nach einem Schulverweis weitergeht?

Tja, ich würde sagen, man macht sich einen schönen Lenz, geht mal in die Bibliothek und liest sich in die Bücher ein, die man wegen der ewigen Schulquälerei nie angefangen hat und eh man sich versieht, ist die Verweisstrafe abgelaufen und man darf/muss wieder hin.

Im Ernst, gibts das überhaupt noch? Man hat ja als Jugendlicher nicht nur die Schulpflicht, sondern auch das Schulrecht. Wenn’s also keine Privatschule war, dann würde ich mich mit meiner Advocard mal zu einem bissigen Anwalt begeben.

Gruß

Fritze

Hallo 1111f,

Weiß jemand wie es nach einem Schulverweis weitergeht?

Solange Schulpflicht besteht,mus sich der Betroffene eine andere Schule suchen. Wie es im Gymnasialzweig aussieht,weiss ich nicht.

Tschuess Marco.

Hallo Fritze.

Im Ernst, gibts das überhaupt noch?

Zum Glück gibts das noch. Willst du denen, die unsere Kinder erziehen sollen, die letzte Handhabe nehmen?
Schüler haben nicht nur Schulpflicht, sondern auch Pflichten in der Schulgemeinschaft. Ein Beispiel aus unserer Schule:
Ein Schüler wurde zum letzten Schuljahr der Schule verwiesen, weil er Jüngere erpresst hat, die Lehrerin ein Arschloch genannt hat, Mobiliar aus dem Fenster geworfen hat, Drogen mit in die Schule gebracht hat. Reicht das? Das war noch nicht alles, die nicht erledigten Hausaufgaben und die Arbeitsverweigerung sind da noch nicht dabei. Ursachen? Die stehen jetzt hier nicht zur Debatte, gibt es sicher, aber Grenzen sind nötig und manchmal nur so zu ziehen.

Man hat ja als
Jugendlicher nicht nur die Schulpflicht, sondern auch das
Schulrecht. Wenn’s also keine Privatschule war, dann würde ich
mich mit meiner Advocard mal zu einem bissigen Anwalt begeben.

Das passt dazu. Schüler können sich benehmen wie sie wollen, und wenns mal nicht zu ihren Gunsten läuft, dann kommen sie gleich mit dem Anwalt.
Ich meine: Schulpflicht ja, Schulrecht auch, aber dann gleichermaßen. Auch Lehrer und Mitschüler haben Rechte, zum Beispiel, das Recht in Ruhe zu arbeiten und zu lernen.
Vielleicht denkst du in dieser Richtung nochmal darüber nach:
Bissige, aber freundliche Grüße
vom Rabchen

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Lieber Fritze,

Rabchen hat recht - die Schulen müssen das Recht haben, auch jemandem zu verbieten zu kommen, anders geht es nicht. Bei uns ist der häufigste Grund, dass ein Schüler wochenlang ohne glaubhaften Grund nicht zum Unterricht erscheint. Bedenke: der Schüler-Status enthält handfeste finanzielle Vorteile, z. B. beim Kindergeld, der Krankenversicherung etc. Das geht schließlich massiv auf Kosten der Gemeinschaft. Und: Wenn das Jugendamt nicht weiss, wer abgleitet, weil es glaubt, die Leute gingen ernsthaft zur Schule, kann es auch nicht helfend eingreifen.

Übrigens hilft die verweisende Schule in der Regel weiter, insbesondere, wenn noch Schulpflicht besteht. Wenn nicht: nimm einen Job an und arbeite. Nebenbei kann man gut nachdenken. Falls das nicht klappt: mit dem Sozialamt reden.

Grüße und alles Gute für den Neuanfang,
Juliane

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Hallo Fritze.

Im Ernst, gibts das überhaupt noch?

Zum Glück gibts das noch. Willst du denen, die unsere Kinder
erziehen sollen, die letzte Handhabe nehmen?

Wenn das die letzte Handhabe ist, dann sehe ich aber schwarz.

Schüler haben nicht nur Schulpflicht, sondern auch Pflichten
in der Schulgemeinschaft. Ein Beispiel aus unserer Schule:
Ein Schüler wurde zum letzten Schuljahr der Schule verwiesen,
weil er Jüngere erpresst hat, die Lehrerin ein Arschloch
genannt hat, Mobiliar aus dem Fenster geworfen hat, Drogen mit
in die Schule gebracht hat. Reicht das?

Wenn er eine Lehrerin ein Arschloch nennt, würde ich das nicht als Verweisungsgund hinnehmen. Der Rest Deiner Aufzählung ist strafrechtlich zu verfolgen, es sollte eine entsprechende Anzeige von Seiten der Schule erstattet werden. Wenn ihn dann ein (leider allzu oft zu mildes) Jugendgericht zu einem Aufenthalt in einer anderen Umgebung verurteilt, dann muss er dort natürlich – solange Schulpflicht besteht sowieso – entsprechend weiter ausgebildet werden.

Sollte er freigesprochen oder zu anderen Tätigkeiten (Hydranten anmalen etc.) verurteilt werden, so muss er in der Schule auch wieder aufgenommen werden. Öffentliche Schulen haben da ja ein Monopol und können sich deshalb ihre Pappenheimer gerade nicht aussuchen, wie es ihnen passt. Das können nur Privatschulen. C’est la vie.

Das war noch nicht
alles, die nicht erledigten Hausaufgaben und die
Arbeitsverweigerung sind da noch nicht dabei.

Wenn dem so ist, dann braucht man doch gar keinen Verweis mehr. Dann kommt der Schüler von alleine nicht mehr.

Das passt dazu. Schüler können sich benehmen wie sie wollen,
und wenns mal nicht zu ihren Gunsten läuft, dann kommen sie
gleich mit dem Anwalt.

Jeder Mensch, auch Schüler sollen ja schon als solche bezeichnet worden sein, hat in unserem Lande die Möglichkeit, sich mit Hilfe der Gerichte und einem Anwalt zu seinem Recht zu verhelfen. Und das ist auch gut so[tm]. Ich finde, das hat überhaupt nichts negatives an sich.

Und das Recht auf Bildung, das hier betroffen ist, ist sogar (und völlig berechtig) ein besonders schützenswertes Grundrecht. Da lohnt sich in meinen Augen der Weg zum Anwalt.

Ich meine: Schulpflicht ja, Schulrecht auch, aber dann
gleichermaßen. Auch Lehrer und Mitschüler haben Rechte, zum
Beispiel, das Recht in Ruhe zu arbeiten und zu lernen.

Klar. Aber auch unruhige Schüler haben ein Recht auf Bildung. Wenn sich jemand nach einem Schulverweis hier (direkt oder indirekt) meldet, dann ist das doch als extrem positiv zu werten. Wenn ein Schüler Straftaten begeht, dann ist die Staatsanwaltschaft zuständig und für das bestrafen sind in Deutschland die Gerichte zuständig, nicht die Lehrer oder der Weihnachtsmann.

Gruß

Fritze

Hallo Fritze.

Im Ernst, gibts das überhaupt noch?

Zum Glück gibts das noch. Willst du denen, die unsere Kinder
erziehen sollen, die letzte Handhabe nehmen?

Wenn das die letzte Handhabe ist, dann sehe ich aber schwarz.

Du weißt genau, dass das nicht so ist, aber die Möglichkeiten der Lehrer sind schon ziemlich eingeschränkt, weil viele Eltern erstmal grundsätzlich ihren Kindern recht geben, auch wenn sie die Sachverhalte nicht kennen.

Schüler haben nicht nur Schulpflicht, sondern auch Pflichten
in der Schulgemeinschaft. Ein Beispiel aus unserer Schule:
Ein Schüler wurde zum letzten Schuljahr der Schule verwiesen,
weil er Jüngere erpresst hat, die Lehrerin ein Arschloch
genannt hat, Mobiliar aus dem Fenster geworfen hat, Drogen mit
in die Schule gebracht hat. Reicht das?

Wenn er eine Lehrerin ein Arschloch nennt, würde ich das nicht
als Verweisungsgund hinnehmen.

…das alleine ist auch kein Verweisungsgrund.

Der Rest Deiner Aufzählung ist
strafrechtlich zu verfolgen, es sollte eine entsprechende
Anzeige von Seiten der Schule erstattet werden.

Der Verweis ist eine Strafe, die vor der strafrechtlichen Verfolgung kommt, weil die oft gravierende Folgen für das ganze Leben hat. Mit dem Verweis bekommt der Schüler eine zweite Chance, es besser zu machen in einer anderen Umgebung. Ob das was bringt und wie weit man das führen soll, steht dahin.

Wenn ihn dann
ein (leider allzu oft zu mildes) Jugendgericht zu einem
Aufenthalt in einer anderen Umgebung verurteilt, dann muss er
dort natürlich – solange Schulpflicht besteht sowieso –
entsprechend weiter ausgebildet werden.

Da hast du genau recht! Schön wäre es, wenn diese andere Umgebung auch noch helfen könnte, die Probleme zu überwinden,was leider selten der Fall ist. Es braucht aber noch nicht unbedingt ein Jugendgericht, um zu einer anderen Umgebung zu verhelfen, sondern es reicht unter Umständen der Schulverweis.

Sollte er freigesprochen oder zu anderen Tätigkeiten
(Hydranten anmalen etc.) verurteilt werden, so muss er in der
Schule auch wieder aufgenommen werden. Öffentliche Schulen
haben da ja ein Monopol und können sich deshalb ihre
Pappenheimer gerade nicht aussuchen, wie es ihnen passt. Das
können nur Privatschulen. C’est la vie.

Das war noch nicht
alles, die nicht erledigten Hausaufgaben und die
Arbeitsverweigerung sind da noch nicht dabei.

Wenn dem so ist, dann braucht man doch gar keinen Verweis
mehr. Dann kommt der Schüler von alleine nicht mehr.

… und die Pädagogen und Sozialpädagogen und Jugendpfleger und wer sonst noch, steht dabei und guckt zu??? Findest du das in Ordnung? Wer nicht will, der hat schon!! Man kann es sich natürlich so einfach machen.

Das passt dazu. Schüler können sich benehmen wie sie wollen,
und wenns mal nicht zu ihren Gunsten läuft, dann kommen sie
gleich mit dem Anwalt.

Jeder Mensch, auch Schüler sollen ja schon als solche
bezeichnet worden sein, hat in unserem Lande die Möglichkeit,
sich mit Hilfe der Gerichte und einem Anwalt zu seinem Recht
zu verhelfen.

Leider haben Mitschüler nicht das Recht, sich per Anwalt zu störungsfreiem Unterricht zu verhelfen. Ich spreche aus Erfahrung, weil mein Sohn in einem Deutsch-C-Kurs sitzt, wo eben dieser oben zitierte Schüler und noch acht andere dieses Kalibers jeglichen geregelten Unterricht unmöglich machen.

Und das ist auch gut so[tm]. Ich finde, das hat
überhaupt nichts negatives an sich.

Wenn es berechtigte Gründe gibt, einen Anwalt einzuschalten, dann ist das durchaus gut. Aber die Praxis zeigt, dass genau dies oft missbraucht wird.
Gruß
R.

Hallo Fritze.

Im Ernst, gibts das überhaupt noch?

Zum Glück gibts das noch. Willst du denen, die unsere Kinder
erziehen sollen, die letzte Handhabe nehmen?

Wenn das die letzte Handhabe ist, dann sehe ich aber schwarz.

Der Schulverweis hat durchaus Sinn, weil dadurch der Schüler aus seinem Umfeld weg kommt. Denn gerade die Peergroup kann als Katalysator für auffälliges Handeln (bist voll krass eh) dienen. Da die nächste Schule etwas weiter entfernt ist, er sich neu einleben muss etc., entsteht (eher nebenbei) auch ein Strafeffekt.

Tschuess Marco.

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