Schulwahl nur illegal möglich?

Hallo,
es handelt sich um das Bundesland / Stadt Berlin.
Das Gesetz zur freien Schulwahl ist beschlossen, trifft aber erst 10/11 in kraft. Die Einschulung ist im Herbst 2010, also nach altem Gesetz.

Das Kind ist hat sich mit drei Jahren selbst das Lesen und Schreiben beigebracht und spricht zwei Sprachen (multikultureller KiGa).

Die Schule im Einzugsgebiet hat mehrere Nachteile: eine Bundesstrasse mit diffuser Kreuzung und starkem Verkehr muss überkreuzt werden, die Schule ist eine „geschlossene“ Ganztagsschule, d.h. das Kind wird erst um 16h entlassen und die Grundschule hat einen insgesamt schlechten Ruf (Gewalt). 86% der Schüler sind „nicht deutscher Herkunft“ und viele Kinder beherrschen nicht die deutsche Sprache.

Die Wahlschule ist zwar ein Paar Hundert Meter weiter weg, aber der Weg ist entspannter - eine ruhige Nebenstrasse. Freunde aus dem Kindergarten gehen auch dorthin. Die Schule macht insgesamt einen freundlichen und guten Eindruck unter guter Leitung.

Was kann man tun um das Kind in diese Schule zu bringen (ohne sich ummelden zu müssen).
Hat jemand Erfahrung - welches Argument ist ein wirkliches Argument?

Vielen Dank für Ratschläge!

Hallo,

Das Gesetz zur freien Schulwahl ist beschlossen, trifft aber erst :10/11 in kraft. Die Einschulung ist im Herbst 2010, also nach altem :Gesetz.

Bei der Formulierung „tritt 10/11 in Kraft“ könnte es sein, dass damit der Beginn des Schuljahres 10/11 gemeint ist. Das ist bei Erlassen zum Schulwesen oft so, und Ihr wärt „gerettet“. Da müsstest Du dich genau erkundigen.

Falls nicht, müsstest Du die entsprechende Verordnung für Berlin lesen, oder bei der Schulbehörde nachfragen, oder (damit die Behörde nicht gleich hellhörig wird) beim Jugendamt oder der Kindergartenleitung, die haben vielleicht schon Erfahrung mit dem Problem.
Aus Wilhelmshaven (Niedersachsen) kenne ich einen Fall da haben die Eltern erklärt, dass ihr Kind an mehreren Tagen nach der Schule zu Verwandten (oder einer Tagesmutter??) geht, vielleicht auch manchmal dort schläft, genau weiß ich es nicht mehr.
Die wohnten in der Nähe der gewünschten Schule, und dem Antrag wurde zugestimmt. Das ist vielleicht schon mal ein Weg, über den Du weiter nachdenken kannst.

Viel Erfolg
Pit

Nachtrag
Schau auch mal im Archiv
http://www.wer-weiss-was.de/app/search/global?search…

Hallo,
vielen Dank für Deine Antowrt - wenigestens eine…

Das Neue Gesetz gilt ab WS 10/11 - die Anmeldephase ist aber noch nach dem alten Gesetz - wir sind also sehr knapp zu früh.

Das mit der Tagesbetreuung habe ich auch schon gehört - das ist aber hier nicht wirklich ein Argument, da die beiden Schulen höchstens 1000 Meter auseinander liegen.

Viele Grüße

Eine Frage der Beharrlichkeit und der Argumente.

Hier ein Beispiel, natürlich frei erfunden …

  • Laut letzten Statistiken, war vor etwa 2 Wochen im Radio, haben 2/3 der Deutschen eine Allergie. Pollen, Milch, Staub, Pilze. Der Sohnemann hat also ziemlich sicher eine ärztlich attestierbare Allergie, z.B. gegen Schimmelpilze oder Lösungsmittel (MCS). Das ist kaum zu messen, aber wenn er in muffigen Kellern oder in der Nähe von frisch lackierten Flächen über Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindelanfälle klagt, möglicherweise auch hustet was Verdacht auf Asthma nahelegt, gibt es wohl nicht viele Möglichkeiten. Zumal hochintelligente Kinder oft von wenig robuster Konstitution sind. Mit dem Kinderarzt des Vertrauens reden, damit er das offiziell feststellt, und ein Attest ausstellt.

Die meisten Schulgebäude haben Schimmelpilzbefall. Entweder sind sie uralt, oder Billigbauten, meistens beides. Bildung lag unseren Regierungen beim Reden schwingen immer schon am Herzen, wenns aber ums Tun statt ums Reden ging haben sie sich in der Regel mit Minimalstaufwand aus der Affäre gezogen. Ein Blick in den Keller reicht meistens schon. Renoviert ist idR kein Argument, da bestenfalls der Putz ausgebessert und die Flickstellen überpinselt werden. Den Schimmel hält das nicht lange auf, die nicht direkt einsehbaren Räume werden oft nicht einmal renoviert, Tür zu und gut ist, und es kommen noch der Lösungsmitteldampf der Farben hinzu. Da sich da unten idR Werkräume befinden ist eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen.

Kontakt zum Direktor der Zielschule aufnehmen (Sprechstunde), anfragen ob er das Kind nehmen würde, also ob er überhaupt Platz hat. Einzige sinnvolle Begründung: Schimmelpilze/Lösungsmitteldämpfe in der zugewiesenen Schule gefährden möglicherweise die Gesundheit eines besonders sensiblen Kindes, ärztliches Attest ist vorhanden. Lehnt er ab, ist wahrscheinlich nichts zu machen. Andere Gründe vorbringen schadet nur.

Wenn soweit alles klar ist, Eingabe wegen Sprengelbefreiung machen. Erst beim Direktor der offiziell zugewiesenen Schule. Wird in der Regel abgelehnt. Dann zur nächst übergeordneten Schulbehörde. Jedes Mal nicht rumdiskutieren, das bringt nichts. Die Beamten unterstellen von vornherein, dass man „nur“ der ungeliebten Schule ausweichen will, oder irgendwie hysterisch ist, die kennen ihre Pappenheimer, und man ist idR nicht er erste der mit dieser Idee daher kommt, und dann könnte ja jeder, und wo würde das hinführen, bla bla bla. Also stur bei der Begründung bleiben: Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen, ärztliches Attest liegt bei. Bürokraten kann man nur mit Dokumenten bekämpfen, und ein ärztliches Attest ist ein Dokument. Ein noch so stichhaltiges Argument eines besorgten Elternteils ist dagegen kein Argument. Das ist nur lästig.

Nachdem man das Spielchen 2 oder drei Mal jeweils eine Instanz höher durchgespielt hat könnte es es dann plötzlich klappen.

AL.

Hallo,
ok. Ich hatte gehofft hier sowas wie: das wird jetzt nicht mehr so eng gesehen, weil die Gesetze geändert wurden - aber ich hatte auch befürchtet, dass es schwierig wird… aber sooo schwierig und auf die Willkür von unmotivierten Beamten, nun ja, das ist nicht so mein Gebiet. Ich habe bisher erfolgreich den persönlichen Kontakt zu Ämtern gemieden, mir ist schon Vattenfall und Telekom zu viel…

Dein Beispiel klingt gut. Nur hat Junior nicht im Geringsten Allergien o.ä. und die Wahlschule befindet sich auch in einem denkmalgeschützten Gemäuer, das auch schon bessere Zeiten gesehen hat. Im Archiv einer Tageszeitung habe ich sogar gelesen, dass die Sporthalle wegen Einsturzgefahr gesperrt worden ist.

Also wenn Dein Kopf vor Kreativität raucht: ich bin ganz Ohr für noch eine Geschichte!

Viele Grüße

Geschichten erfinden ist nicht so meins. Und mit einer frei erfundenen Geschichte kommst Du sowieso nur schwer durch, weil Du sie irgendwann in ein offizielles Dokument umsetzen musst, damit die Bürokraten sich bewegen. Du kannst mit Engelszungen auf die Bürokraten einreden, es ist schade um die Zeit. Die kennen nur Zettel mit Stempel (=muss ich mich mit beschäftigen) und Zettel ohne Stempel (=runde Ablage). Das liegt nicht (nur) am Beamtenmenschen an sich, sondern an seinen Rahmenbedingungen. Vorschrift ist Vorschrift.

Ich kann Dir nur folgendes nahe legen: such ein stichhaltiges Argument *gegen* die Schule. Asoziales Umfeld ist keins, wenns eins wäre würe die Behörde von sich aus was unternehmen und da sie das nicht tut ist damit erwiesen, dass das soziale Umfeld die Entwicklung Deines Kindes nicht behindert. Gefährliche Lage ist auch keins, denn wenn der Schulweg unsicher wäre, würde die Behörde ihn absichern, und da sie das nicht tut, ist erweisen, dass er ungefährlich ist. Außerdem kannst Du Dein Kind ja zur Schule eskortieren. Freunde ist auch keins, neue zu suchen fördert die soziale Entwicklung des Kindes. Das ist Behördenlogik.

Also musst Du was finden, was näher am Kind ist und es eventuell gefährdet. Da bleibt nicht viel, eigentlich nur das Gebäude. Eventuell was in der Nachbarschaft was behördlich genehmigt die Umwelt verpestet. Eine Großwäscherei? Also hingehen genau anschauen, das Geböude und die Nachbarschaft akribisch unter die Lupe nehmen mit Auge und Nase (!), und den entscheidenden Mangel finden, dem *nicht* ausgewichen werden kann. Eine einsturzgefährdete Turnhalle ist z.B. kein Argument, man kann sie ja sperren, und den Turnunterricht woanders hin verlegen bis sie saniert ist. Du brauchst also was chemisches. Asbest, Schimmel, Lösungsmittel - oder etwas vergleichbares. Und Du brauchst was vom Doc oder einen anderen Zettel mit Stempel, dass eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.

Ob die Zielschule dasselbe Problem hat ist in dem Zusammenhang völlig egal. Die Hürde ist die Zustimmung zu bekommen, das Kind prinzipiell auf eine andere Schule schicken zu dürfen. Du musst nur ein stichhaltiges, und behördentauglich dokumentiertes Argument gegen die amtlich automatisch zugewiesene Schule finden. Das wird von Dir verlangt. Du musst nicht beweisen, dass die Zielschule für Dein Kind nicht schädlich ist. Du musst stichhaltig begünden, warum Din Kind nicht in die zugeweisene Schule soll, einen Zettel mit Stempel vorlegen und das konsequent durchziehen.

Eine idee habe ich noch: wenn Dein Kind wirklich eine Hochbegabung hat, ist es eventuell unzumutbar, es in eine Schule zu stecken, in der es ein derartig bremsendes Umfeld aufgezwungen bekommt. Die Hochbegabung kannst Du vom Schulpsychologen austesten lassen. Wenn sie festgestellt wird (Zettel mit Stempel …), und die Verhältnisse an der Schule wirklich so schlecht sind, nimmst Du Dir einen Anwalt (das ist eine Hemmschwelle, ich weiß, aber anders gehts nicht). Anwälte prouzieren Zettel mit Stempeln, und darauf reagieren Behörden.

AL.

Hallo!

Die Schule im Einzugsgebiet hat mehrere Nachteile: eine
Bundesstrasse mit diffuser Kreuzung und starkem Verkehr muss
überkreuzt werden, die Schule ist eine „geschlossene“
Ganztagsschule, d.h. das Kind wird erst um 16h entlassen und
die Grundschule hat einen insgesamt schlechten Ruf (Gewalt).

Lässt sich daraus nichts machen? Schulschluss um 16 Uhr behindert andere Aktivitäten, z.B. Leistungssport, Musikschule, privaten Kunstunterricht. Es kann doch nicht sein, dass man einen hoffnungsvollen Leistungssportler, Musiker oder Künstler wegen so etwas um seine Chancen bringt.

Gruß

Anne