Schulwechsel Gymnasium ins NICHT-EU Ausland

Meine Frau (mit Niederlassungserlaubnis) möchte mit unserer Tochter 1 Jahr ins Ausland (Ihr Heimatland) und hat eine deutsch-russische Schule in St. Petersburg gefunden, die unsere Tochter aufnehmen würde. Ich bleibe hier in Deutschland.

Was genau müssten wir bei welchen Ämtern tun?

  1. Abmeldung beim deutschen Gymnasium in Hessen. Hier hab ich einen Antrag „Schülerabmeldung“.
  2. Anmeldebestätigung bei der Schule in St. Petersburg (Melden die neue Schule das an das Schulamt oder muss ich das tun?)
    Diese Schule ist wohl eine deutsche Privatschule nach Thüringer Schulpflicht.
  3. Ist eine Abmeldung für meine Frau und Tochter beim Einwohnermeldeamt für ein Jahr notwendig?
  4. Kindergeld? Ich muss wohl anzeigen, dass ich für diese Jahr kein Kindergeld mehr bekomme oder? Das bekommt man nur, wenn das Kind in Deutschland lebt?
    1. Wohnsitz in Russland dort beim Amt eintragen oder hier?

Grüße
R.

Nö, das bekommen auch Studierende im Ausland, bei einem Jahr geht das problemlos.


ramses90

Vorsicht, das ist nicht einerlei!

Bei einem Auslandsaufenthalt, der von vornherein zum Zwecke der Schul- oder Berufsausbildung auf bis zu ein Jahr begrenzt ist, wird unterstellt, dass der Wohnsitz in Deutschland beibehalten wird. Das Kindergeld wird dann grundsätzlich ausgezahlt.

Wie ich das verstanden habe, ist der Aufenthalt wegen der Mutter, nicht wegen der Tochter, die Tochter geht einfach nur mit.

Ich würde bei der Arbeitsagentur vorsprechen und um Auskunft bitten.

Habe zwar nur oberflächliche Kenntnisse, helfe damit aber gerne weiter.

  1. genau so. Vorsichtshalber gleich um 1 oder 2 beglaubigte Kopien bitten.
  2. Anmeldebestätigung der Schule in St. Petersburg: auch gleich um 2 beglaubigte Kopien bitten und 1 davon an das hier zuständige Schulamt schicken (sicher ist sicher)
  3. meines Wissens ist Abmeldung nötig. Du kannst dort aber vorab anrufen und nachfragen.
  4. Kindergeld steht den Eltern zu, nicht dem Kind. Wenn Du bislang der Kindergeldempfänger bist, musst Du gar nichts tun.
  5. Diese Frage verwirrt mich. Wegen Frage 3). Entweder Wohnsitzwechsel für 1 Jahr oder 2. Wohnsitz in Russland.
    Mir kommt WohnSitz wechseln für 1 Jahr allerdings einleuchtender vor.
    LG
    Amokoma1