Ein Schüler ist umgezogen vor 14 Tagen. Vom Landkreis Cuxhaven
nach Bremerhaven. Die beiden Orte grenzen innerorts
aneinander.
Er ist jetzt 8. Klasse Hauptschule, und hat starke Probleme
mit seiner Klassenlehrerin. Der Junge möchte nicht von der
Schule abgehen. Von der Schule zur neuen Wohnung sind es auch
lediglich 3 KM.
Hallo,
nur wegen der Freunde auf der alten Schule zu bleiben, ist kein Grund - insbesondere, wenn andere Gründe dafür sprechen, die Schule zu wechseln.
Er scheint auf der alten Schule ab und zu „anzuecken“, hat vielleicht „seinen Ruf weg“, weil mal etwas vorgefallen ist, wer weiß, müssen wir hier nicht diskutieren, führt am Thema vorbei.
Aber an einer neuen Schule könnte er neu durchstarten, wäre ein „unbeschriebenes Blatt“ - und kann dort neue Freunde finden (die alten sind ja auch nicht aus der Welt, die kann er nachmittags immer noch treffen).
Er „darf“ nicht bleiben.
Ist das richtig?
Ja, ist so richtig. Die Bundesländer tragen die Schulkosten. Wer in „Fishtown“ wohnt, geht auch dort zur Schule. (Meist ist das Problem ja eher anders herum, dass jemand z.B. wegen der besseren Erreichbarkeit aus Niedersachsen in Bremerhaven zur Schule gehen möchte und sich deshalb bei Verwandten o.ä. meldet).
Ab und zu gibt Niedersachsen zu, dass das Problem besteht und überweist einen Anteil an den Schulkosten der (fälschlicherweise) an bremischen Schulen unterrichteten Kinder.
Darf er das Schuljahr dort nicht beenden?
Der Wechsel ist zu Beginn des Schuljahres zuzumuten.
Tatsächlich ist der Wechsel jetzt zu empfehlen - und nicht erst nächstes Schuljahr. Denn so hat er noch genug Zeit, sich an die neue Schule, die neuen Lehrer zu gewöhnen, bevor es an die Bewerbungszeugnisse geht. Wechselt er erst zu Beginn der 9. (und hat Anlaufschwierigkeiten), dann kann das langfristige Auswirkungen haben (wäre schade, wenn man wegen leicht schlechter werdender Noten nicht den Ausbildungsplatz im Traumberuf bekommt).