Hallo Zusammen,
Fakt:
Ein Kind besucht eine Schule, die außerhalb seines Landkreis
ist, aber örtlich näher, da ihr Lebensmittelpunkt zu dieser Stadt
besteht.
Die Landkreisschule, zu welcher es
einen kostenlosen Bus gibt, möchte es aber aus verschiedenen Gründen nicht beuschen!
Nun hat diese näherer, von ihr gewählte Schule nichts außergewöhliches (musisch, religiös o.ä.) anzubieten!
Somit gibt es keine Begründung, warum die Fahrkosten erstattet werden, das zur Landkreisschule ja einen kostenlosen Bus gibt!
Frage:
Können die Fahrkosten, immerhin fast 100€ pro Monat (DB und
Bus) zumindest steuerlich abgesetz werden?
Gruß Michel
Können die Fahrkosten, immerhin fast 100€ pro Monat (DB und
Bus) zumindest steuerlich abgesetz werden?
Gruß Michel
nein, ist privatvergnügen.
gruß inder