Ich mache derzeit eine Lehre im CJD offenburg als Zierpflanzengärtner, und ich arbeite Montags und Dienstags jeweils 8 Stunden und Freitags 7 Stunden und Monntags 6 Stunden und Donnerstag 5 Stunden.
Nun kam heute der Ausbilder zu uns und sagte dass wir ab nun immer Mittwochs, bis zum Herbst nun 8 Stunden arbeiten also nach der Schule (Die befindet sich auf dem CJD Gelände sowie die Gärtnerei)
Uns wurde aber vorher gesagt dass wir nach der Schule nichtmehr arbeiten müssen weil wir schon 6 Stunden in der Schule waren.
Kann der Ausbilder das machen oder ist das nicht rechtens ?
Hallo,
leider geht weder aus deinem Posting noch aus deiner Vika hervor, wie alt du bist. Ob Arbeiten nach der Berufsschule zulässig ist oder nicht hängt nämlich auch vom Alter der Azubis ab.
Laut §9 Jugendarbeitsschutzgesetz dürfen Jugendliche an einem Berufsschultag mit mindestens 5 Stunden Unterricht a 45 min nach dem Unterricht nicht mehr beschäftigt werden. Für volljährige Azubis gilt das aber nicht.
Ein paar in meiner Klasse sind unter 18 aber nicht alle
es geht dabei nicht darum, wie alt die Mitschüler sind, sondern nur ums eigene Alter!
Als ich Azubi war, habe ich - da ich unter 18 war - nach Berufsschultagen mit mind. 5 Schulstunden nicht arbeiten müssen (dürfen), während volljähige Azubis aus dem selben Ausbildungsjahr (und selben Betrieb) nach der Berufsschule arbeiten mussten (durften).
Ich mache derzeit eine Lehre im CJD offenburg als Zierpflanzengärtner, und ich arbeite Montags und Dienstags jeweils 8 Stunden und Freitags 7 Stunden und Monntags 6 Stunden und Donnerstag 5 Stunden
Hi, da steht aber, dass am Do. 5 Std. gearbeitet wird, schreibst jetzt aber, dass am Do. 6 Std. Schule ist.
Also, Mo. = 8 Std., Die = 8 Std., Mi = 7 Std. Schule, Do. = 6 Stunden Schule, Fr. = 7 Stunden. Das sind pro Woche 36 Stdunden.
Wenn im Azubivertrag 39 Stunden angegeben sind fehlen dann aber dem AG von Seiten des Azubis 3 Stunden.
Wenn der Azubi nun die geforderten 2 Stunden zusätzlich arbeiten soll, schenkt ihm der AG immer noch 1 Stunde pro Woche.
Ob der AG die 2 Stunden nach der Schule einfordern kann hängt aber vom Alter des Azubis ab.
MfG ramses90