Schummelhandwerk bitte praxisnahe Tips

Hallo Ihr da draußen im Lande,

habt bitte die Lust und Zeit, lest Euch meine Zeilen durch und meldet Euch, wenn Ihr gleiches erlebt, bzw. praxisnahe Tips habt, da ich selber unentschlossen bin:

Ich habe mir vorletztes Jahr endlich älteres Wohneigentum leisten können. Leider war der Keller feucht, ich konnte nicht recht einschätzen, wie dringend hier Abhilfe geboten schien. Ich habe die Nerven verloren und nicht den Handwerker meines Vertrauens ausgewählt, sondern unbedarft einen anderen zunächst sympathischen Handwerker beauftragt, der aber trotz telefonischer Zusicherung nie erschienen ist. In Androhung einer Ersatzvornahme hat sich dann ein weiterer Handwerksbetrieb im angeblichen Auftrag des ausgebliebenen angeboten, der sich die Verhältnisse angeschaut und zu meiner Erleichterung die Ausführung zugesagt hat.

Wenige Tage vor Beginn hat mir der Auftragnehmer unangekündigt ein abgeändertes Angebot mit erheblich höherem Entgelt für die eigentlich gleichen Arbeiten abgenötigt und meine Arglosigkeit wohl schamlos ausgenutzt.

Die Arbeiten sind dann auch pünktlich begonnen und ausgeführt worden. Jedoch haben die Arbeiter zu ganz unterschiedlichen Zeiten angefangen, manchmal waren sie tagelang bis zu eineinhalb Wochen gar nicht da. Meiner Beobachtung nach waren die nur mit den nötigsten ausgestattet, sprachen keine Silbe deutsch, kamen immer in Gruppen, wobei immer Zwei bei mir gearbeitet, der Rest weitergefahren ist und die bei mir zurückgebliebenen meist spät (nach 18Uhr) abgeholt haben. Waren die Arbeiten vorher fertig, lungerten sie wartend in meinem Garten. Aber keine Frage, die waren außerordentlich fleißig.

Ich habe fleißig meine Abschläge gezahlt und den Fortgang der Arbeiten betrachtet ohne wirklich beurteilen zu können, ob diese fachgerecht erfolgten.

Über weitere haarsträubende Erlebnisse während dieser acht Wochen könnte ich noch Bücher schreiben.

Terminabsprachen mit dem Vorabeiter waren Glückssache, angekündigte Absprachen zur weiteren vorgehensweise wurden nicht eingehalten, oft habe ich mich mit „Händen und Füssen gestikulierend“ mit den Arbeitern auseinandergesetzt und habe mich eigentlich nach der unfallfreien Beendigung der Arbeiten gesehnt.

Als der Zeitpunkt erreicht war, bat ich um eine aufgeschlüsselte Schlussrechnung, ohne jedoch die nicht ausgeführte Leistungen aufzuführen und den entsprechend niedrigeren Gesamtpreis ausweisen soll. Alleine hiefür waren schon mehrere Anläufe notwendig.

Der Auftragnehmer erschien also vor Kurzem bei mir, hat meine Mängelhinweise zur Kenntnis genommen, aber auch um Barzahlung gebeten!

In einem langem Streitgespräch habe ich mich mündlich zu einem ( zu geringen) Preisnachlass hinreißen lassen, werde ihn aber unter Hinweis der natürlich rechnerisch falschen Rechnung nachträglich ablehnen wollen. Ein weiterer Grund, die Restforderung zurückzuhalten ist eine tellergroße Ausblühung an der von außen angeblich gut isolierten Kellerinnenwand (Mauerwerk war vorher an der Stelle nicht so feucht). Meiner Auffassung nach keine Kleinigkeit. Der Auftragnehmer erwartet dieser Tage die Überweisung der Restsumme.

Was sollte ich versuchen, was unterlassen?

Hallo,

das ist mir zu unuebersichtlich (einerseits 2x hinreissen lassen zu, dann nichts wissen wollen davon), dazu will ich mich nicht aeussern.

Ciao Ricco

Hallo,
so ganz viel Hilfe kann ich auch nicht geben. Ich würde auf gar keinen Fall weitere Zahlungen ausführen, weil was weg ist - ist weg. Sodann würde ich SCHRIFTLICH eine korrekte Schlussrechnung anfordern und erst nach dessen Vorlage weiter verhandeln / zahlen. Wenn alles nichts bringt, evtl. doch mal einen RA aufsuchen.

Viele Grüße und schöne WEihnachten

Moin,

Baurechtliche Fragen sind in der Regel sehr schwer zu beantworten, da die Materie immer kompliziert ist.

Ich würde niemals Barzahlung tätigen, da eine Überweisung immer einen Beleg ergibt u.a. auch steuerlich nutzbar.

Wenn keine gütige Einigung mit dem Auftragnehmer möglich ist, würde ich einen Bausachverständigen einschalten. Ziel muss immer sein, die strittige Summe für etwaige Rechtsstreitigkeiten gering zu halten.

Oft hilft es, einen Freund/Bekannten aus der Branche als Mediator zu nehmen.

LG CAR

Hallo,

erstmal ein gutes neues Jahr …

Zu Deiner Frage:

Erstmal würde ich klären, „mit wem“ Du einen Vertrag hast…
Wenn der erste Unternehmer den Auftrag an einen anderen weitergibt (nach Vertragsabschluss), dann wären m.E. die Kosten/Leistungen im ersten Vertrag geregelt und zu übernehmen.

Da Du mit dem zweiten Unternehmen gesprochen hast und - wohl auch zu anderen konditionen - abgeschlossen hast, ist dieser Vertrag wohl jetzt gültig.

Es wäre zu klären, ob es sich um einen Dienstvertrag (bestmögliche Arbeit) oder Werkvertrag (genau festgelegtes Ergebnis zu erreichen). Bei WV ist immer dann ein Problem, wenn Erfolg nicht genau so eingetreten.

Im anderen Fall müsstest Du einen Beweis haben, dass die Arbeiten „nicht ordentlich ausgeführt“ sind.
(vermute, es waren Leute aus Osteuropa, ist üblich, dass die mit Touristenvisum hier einreisen und sich dann „betätigen“; deshalb wohl auch die Unregelmäßigkeiten).

Zu den Tipps:
Wenn es sich um einen „offiziellen Unternhemer“ handelt, dann muss er im Handelsregister setehen bzw. bei der Wohnsitzgemeinde und Finanzamt eine Gewerbeanmeldung haben.
Notfalls kannst Du da Deine „Beschwede“ hin richten/anzeigen.
Teilweise problematisch ist das aber, da einem manche Kerle drohen, den Auftraggeber dann wegen Anstiftung zur Schwarzarbeit an zu zeigen.
Also, erst mal prüfen, ob Unternehmer seriös…

Ansonsten würde ich erstmal „vom Handwerker des Vetrauens/Gutacher“ die Sache überprüfen lassen…denn wenn es „Pfusch“ ist, dann ist jeder Euro zu viel.
Dann: Nachleistung des Unternehmens oder Rechnung des Vertrauens-Handwerkers erstatten.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Viel Glück

Lumini

Hallo Lumini,
thx für Deine Ausführungen. Leider hat sich der Sachverhalt für mich als Laien doch in eine unangenehme Richtung entwickelt. Ich habe bisher die Schlusszahlung verweigert, nochmals eine korrekte Schlussrechnung angemahnt und erwarte auch Nacharbeiten, die zwar zugesagt sind, aber möglicherweise nicht durchgeführt werden. Das wäre für mich die eleganteste Lösung, dann könnte ich nach erfolgloser Mahnung einen vertrauenswürdigeren Handwerker beauftragen. Das wird sich die Tage entscheiden. Aber geholfen haben mir Deine Ausführungen, das ich nicht auf dem Holzweg bin und notfalls mit durchgreifenden Konsequenzen drohen kann.