Schuppen ohne Baugenähmigung?

Hallo,

da mein alter Schuppen „Werkstatt“ nicht mehr begehbar ist wollte ich mir einen neuen Schuppen bauen.
Und da ist meine Frage wie groß darf ein Schuppen sein in Berlin?
wofür KEINE baugenehmigung nötig ist?

Hallo, da kann ich Dir als Bayer leider nicht weiterhelfen, da ich nicht weiß welche Bauordnung hier greift; Ich würde es mal unter Baugenehmigung Berlin versuchen…ggf. habt ihr Stadt-Land Bestimmungen die eine gewisse Größe ohne Genehmigung zulassen.

mfg thomas :

Hallo,

da mein alter Schuppen „Werkstatt“ nicht mehr begehbar ist
wollte ich mir einen neuen Schuppen bauen.
Und da ist meine Frage wie groß darf ein Schuppen sein in
Berlin?
wofür KEINE baugenehmigung nötig ist?

Hallo,
das mußt du auf jeden Fall mit deiner Behörde ( Bauamt ) abklären. Geregelt wird das in der LBO ( Landesbauordnung) und diese ist in jedem Bundesland eine Andere. Aber wenn der Schuppen höher 5m ist oder mehr als 300m ³ hat bräuchte man in Baden Württemberg sogar für den Abriss eine Genehmigung.
Gruss

Hallo,
das ist von der Kubatur (Rauminhalt) abhängig und in der Landesbauordnung von Berlin geregelt. Die „freie“ Größe kann zwischen 40 und 74 cbm liegen, das Bauwerk darf keine Heizung haben u.s.w. Außerdem hängt das davon ab, ob ein Bebauungsplan existiert, in Berlin sehr wahrscheinlich. Also: beim Bauamt anrufen und nachfragen. Notfalls kann man einen alten Schuppen auch „renovieren“. Dann sieht´s anders aus.

Gruß,
Zewi

ohne baugenehmigung ist nichts rechtlich ok, grösse hängt von der grundstücksgrösse und abständen zu strassen bzw anderen baulichen anlagen ab.

Ich kenne die Landesbauordnung von Berlin nicht.
Bitte beim Bauamt nachfragen

Hallo, am Besten googelst du „Berlin Baugenehmigung Gartenschuppen“.
Ich schätze, dort bekommst du die sicherste Auskunft. Ich habe nur so viel in Erinnerung, dass (früher mal?) ein Schuppen ohne festes Fundament in nahezu jeder Größe erlaubt war.
Viel Erfolg und Gruß. Ramia

Danke für die Anfrage.
Leider kann ich nicht behilflich sein.
Baurecht ist Ländersache, somit in jedem Bundesland unterschiedlich.
Ich würde sagen, Du solltest Dich unverbindlich bei der zuständigen Baubehörde informieren…
viel Erfolg + beste Grüße
Michael

Hallo,
leider kann ich dir bei rechtlichen Dingen keine Auskunft geben.
Gruß

Hallo,

Sorry das ich mich jetzt erst melde. Ich habe leider die Email übersehen. Wie groß Dein Schuppen werden darf, kann ich Dir leider nicht genau sagen. Das ist von Bundesland zu Bundesland leider nicht immer gleich. Soviel ich weiß, gilt:

Garagen und Geräteschuppen gehören jetzt zu den verfahrensfreien Projekten. Mit einer Einschränkung: Die mittlere Wandhöhe dieser Garage zum Nachbarn darf nicht mehr als drei Meter betragen, und die Bruttogrundfläche maximal 30 Quadratmeter.

Grenzabstände sind einzuhalten. Du mußt nur beachten, daß Du die Grenze selbst nicht überschreitest. Erfahrungsgemäß reagieren Nachbarn darauf sehr empfindlich.

Die maximale Länge darf nicht mehr als neun Meter Länge je Grundstücksgrenze betragen.

Aber bei diesen Informationen bin ich mir nicht ganz sicher. Darum einfach mal unverbindlich beim Bauamt fragen. Die geben immer gerne eine Auskunft.

Ich hoffe Dir geholfen zu haben. Ach ja beim Bauamt, falls Du fragen solltest, und das in schriftlicher Form, dann bitte Baugenehmigung mit e schreiben und nicht mit ä. Die stufen gern einen so herunter!

Viel Spaß bei Deinem Projekt.

Bau-Janssen

Hallo aus Köln,
leider kann ich dir nicht weiterhelfen. Jedes Bundesland hat da seine eigene Bauordnung. Einfach mal auf dem Bauamt nachfragen. Oder „nur renovieren“, da hast du normalerweise Bestandsschutz. Aber sobald du abreisst, gelten die aktuellen Vorschriften.
Aber auch vor einer Baugenehmigung solltest du keine Angst haben. Ich habe kürzlich einen Doppel-Caarport 7x7 Meter gebaut mit Genehmigung. Neben dem Antrag brauchte ich nur eine selbsgefertigte Skizze.
Viel Erfolg
Walter

Für NRW gilt i.d.R. 30m³
Für Berlin ist mir die Regelung nicht geläufig

ich glaube Du darfst den alten Schuppen abreißen und durch einen neuen ersetzen-wenn es denn bei einem Schuppen bleibt.
aber das Bauamt gibt darüber Auskunft wenn Du RENOVIEREN willst…