Schuppenbau und Knickpflege SL-HO was ist erlaubt?

Hallo!

Jemand hat ein Grundstück inkl. Haus in einer Neubausiedlung erworben und als Abteilung zu den hinteren Nachbarn gibt es einen natürlichen Knick. Nun wollen die Käufer gerne einen Schuppen bauen, indem Holz gelagern werden soll. Dieser Schuppen soll nur auf Punktfundament (6 Balken die runterum in Zement gegossen werden sollen)aufgebaut werden. Es sollen keine Platten verlegt oder ein Fundament gegossen werden. Um die Balken herum möchte der Besitzer Gitter anbringen, damit das Holz durchlüftet wird. Zusätzlich soll ein Dach angebracht werden (Dachfolie und Bretter).

Nun die Frage: Wieweit muß der Besitzer vom Knickfuß entfernt sein. Lt. Internet 1m. Gilt dies auch für einen Schuppen ohne festen Grund bzw. Naturgrund?

Lt. Aussage des Nachbarn müssen es 3 m sein. Ist diese Aussage korrekt?

Gibt es, je nach Amt, unterschiedliche Vereinbarungen oder gelten die NABU-Vereinbarungen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr Dankbar!

Vielen Dank!

Gruß

Maddel

Hallo!

die Frage gehört wohl eher ins Rechtsbrett.

Nun die Frage: Wieweit muß der Besitzer vom Knickfuß entfernt
sein. Lt. Internet 1m. Gilt dies auch für einen Schuppen ohne
festen Grund bzw. Naturgrund?

Also, so was wird sowas üblicherweise in einer Bebauungsvorschrift
geregelt.
Für Wohnhäuser gilt üblicherweise die Vorschrift mind. 3m Abstand
zur Grundstücksgrenze.
Nebengebäude und Garagen werden oft anders geregelt Z.B. direkt
mit Kante an die Grundstücksgrenze oder auch 3m Abstand.
Auch 1m ist wohl mögl., wenn es so in der Bebauungsvorschrift steht.

Lt. Aussage des Nachbarn müssen es 3 m sein. Ist diese Aussage
korrekt?

Kann sein, muß aber nicht.
Gruß Uwi