Schutz bei Kreditverkauf?

Hallo, grüß Euch

in der heutigen Spiegel-Ausgabe Nr.22 ist auf Seite 92 zu lesen, dass inzwischen selbst Sparkassen Kredite Ihrer Kunden an Investoren weiter gereicht haben. Mich würde nicht wundern, wenn diese Art von Geschäft in nicht allzuferner Zukunft hierzulande häufiger und natürlich legal über die Bühne laufen würde. Ob die ermittelnde Staatsanwaltschaft den Finanzjongleuren von der Stadtsparkasse Wedel Fehlverhalten nachweisen wird, bleibt zunächst abzuwarten.

Hat jemand eine Idee, ob man sich als solventer Darlehensnehmer auf irgend eine Weise absichern kann?

Stellt Euch das vor. In einer Studie von Platzhirsch Deutsche Bank ist von verkauften Krediten im Volumen von 25,6 Milliarden Euro zwischen 2003 und 2006 die Rede. Wieviel Existenzen da zerstört oder zumindest bedroht wurden, möchte ich lieber nicht wissen.

Was meint Ihr? Kann ich als Darlehensnehmer in irgend einer Weise tätig werden, um mich vor ruinös wirkenden Forderungen zu schützen?

vorauseilender Dank & schöne Grüße

Hermann

Hallo,

Hat jemand eine Idee, ob man sich als solventer
Darlehensnehmer auf irgend eine Weise absichern kann?

Stellt Euch das vor. In einer Studie von Platzhirsch Deutsche
Bank ist von verkauften Krediten im Volumen von 25,6
Milliarden Euro zwischen 2003 und 2006 die Rede. Wieviel
Existenzen da zerstört oder zumindest bedroht wurden, möchte
ich lieber nicht wissen.

Zunächst einmal muss man hier auch Vorsicht walten lassen - insb. auch in puncto „Anschuldigungen“. Man muss sehen, dass diese Form der „Abtretung“ von Kreidten die laut BGB rechtlich zulässig ist (vorausgesetzt es verstößt nicht gegen zwinges Kreditrecht) eine legitime Refinanzierungsfunktion seitens der Bank darstellt. Man kann hier von einer Form des Factoring sprechen,

Darüber hinaus muss man sehen, dass sich bei der Abtretung dieses Kredits für den Schuldner zwar der Gläubiger ändert, die einst eingegangenen Kreditkonditionen / Bedingungen aber auch nach der Abtretung weiterhin Bestand haben.
Richtig ist, dass der Schuldner dieser Abtretung nicht (!) zustimmen muss.
Insofern kann man auch nicht über etwaige Vorkehrungen seitens des Schuldners sprechen bzw. nachdenken.

Privatwirtschaftlich ist der Handel mit Krediten in der Tat schon längere Zeit verbreitet und auch ohne erkennbare größere Schäden für die Volkswirtschaft. Inwieweit das Verhalten in diese Richtung seitens der Sparkassen eine abweichende, insb die Datenschutzbestimmungen tangierende Vorgehensweise darstellt, kann ich nicht sagen. So wie ich es verstanden habe, stehen hier aber wenn „nur“ Datenschutzbedenken im Raum.

Was meint Ihr? Kann ich als Darlehensnehmer in irgend einer
Weise tätig werden, um mich vor ruinös wirkenden Forderungen
zu schützen?

Wieso ruinös wirkende Forderungen ? Bei einer Abtretung wird der Kredit nicht einseitig neu gestaltet. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass die meisten Kredite in ihrer bereits bestehenden Form fortgeführt werden.

VG
TraderS

Hallo,

Stellt Euch das vor. In einer Studie von Platzhirsch Deutsche
Bank ist von verkauften Krediten im Volumen von 25,6
Milliarden Euro zwischen 2003 und 2006 die Rede. Wieviel
Existenzen da zerstört oder zumindest bedroht wurden, möchte
ich lieber nicht wissen.

Zunächst einmal muss man hier auch Vorsicht walten lassen -
insb. auch in puncto „Anschuldigungen“. Man muss sehen, dass
diese Form der „Abtretung“ von Kreidten die laut BGB rechtlich
zulässig ist (vorausgesetzt es verstößt nicht gegen zwinges
Kreditrecht)

der Verkauf von Krediten - zumindest von Krediten an Privatpersonen - ist so einfach nicht. Aus dem in den AGB vertraglich vereinbarten Bankgeheimnis ist abzuleiten, daß der Kreditverkauf indirekt (aufgrund der verbotenen Weitergabe von Daten) ausgeschlossen ist.

Darüber hinaus muss man sehen, dass sich bei der Abtretung
dieses Kredits für den Schuldner zwar der Gläubiger ändert,
die einst eingegangenen Kreditkonditionen / Bedingungen aber
auch nach der Abtretung weiterhin Bestand haben.
Richtig ist, dass der Schuldner dieser Abtretung nicht (!)
zustimmen muss.

Das stimmt für Privatpersonen wie gesschrieben nicht.

Was meint Ihr? Kann ich als Darlehensnehmer in irgend einer
Weise tätig werden, um mich vor ruinös wirkenden Forderungen
zu schützen?

Wieso ruinös wirkende Forderungen ? Bei einer Abtretung wird
der Kredit nicht einseitig neu gestaltet. Darüber hinaus ist
davon auszugehen, dass die meisten Kredite in ihrer bereits
bestehenden Form fortgeführt werden.

Was sich in den Köpfen der Öffentlichkeit festgesetzt hat, ist in der Tat eine Benachteiligung des Schuldners, allerdings in der Tat nicht als unmittelbare Folge des Verkaufs, sondern dann, wenn die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist. Einige Investoren neigen dazu, in den Angeboten für die Anschlußfinanzierung erhebliche Konditionsverschlechterungen „anzubieten“. Wer kein anderes Institut findet, erlebt dann eine durchaus problematische Erhöhung der Kreditkosten.

Bei leistungsgestörten Krediten und Krediten an Unternehmen sieht das alles schon wieder anders aus, aber danach war ja nicht gefragt.

Gruß,
Christian

Hallo,

Stellt Euch das vor. In einer Studie von Platzhirsch Deutsche
Bank ist von verkauften Krediten im Volumen von 25,6
Milliarden Euro zwischen 2003 und 2006 die Rede. Wieviel
Existenzen da zerstört oder zumindest bedroht wurden, möchte
ich lieber nicht wissen.

richtig, da gibt es auch nicht viel zu wissen. Beim überwiegenden Teil der Kredite handelt es sich um Kredite an Unternehmen und ein erklecklicher Teil davon waren leistungsgestörte oder vom Ausfall bedrohte Kredite. Diese wurden mit einem Abschlag weiterverkauft, wobei sich dabei inzwischen ein regelrechter Markt entwickelt hat, auf dem sich - neben der Deutschen Bank - vor allem internationale Akteure tummeln.

Was meint Ihr? Kann ich als Darlehensnehmer in irgend einer
Weise tätig werden, um mich vor ruinös wirkenden Forderungen
zu schützen?

Regelgerecht bediente Kredite an Privatpersonen sind kaum betroffen und selbst wenn ein derartiger Kredite verkauft wird, hat der Schuldner durchaus die Möglichkeit, verschlechterten Konditionen am Ende der Zinsbindungsfrist durch einen Kreditgeberwechsel zu entziehen.

Fazit: Alles halb so wild.

Gruß,
Christian

Wo ist hier das Problem?
In Schwierigkeiten kommen regelmäßig nur Wackelfinanzierungen. Wer seine Finanzierungshöhe seinem Bauchgefühl anpasst, gerne noch ohne Eigenkapital und mit Minitilgung finanziert, wird immer riskant leben.
Plant man vernünftig und hält sich die Liebe zum Berater in Grenzen, erhöht man auch nicht unnötig seine Risiken und die Provisionen des Vermittlers. Derjenige geht nach der Zinsbindung oder anderer passender Gelegenheit zu einer anderen Bank und finanziert dort weiter.
Denn auch die wollen Geld verdienen.

Danke für Eure Ausführungen,

> Was sich in den Köpfen der Öffentlichkeit festgesetzt hat, ist in der Tat eine Benachteiligung des Schuldners, allerdings in der Tat nicht als unmittelbare Folge des Verkaufs, sondern dann, wenn die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist. Einige Investoren neigen dazu, in den Angeboten für die Anschlußfinanzierung erhebliche Konditionsverschlechterungen „anzubieten“. Wer kein anderes Institut findet, erlebt dann eine durchaus problematische Erhöhung der Kreditkosten.

Was sich in meinen Hinterkopf zusätzlich eingeschlichen hatte war der Gedanke, dass durch das mehrfache Weiterreichen selbst regelgerecht bedienter Kredite, der letzte Gläubiger aufgrund abweichender rechtlicher Rahmenbedingungen seines Standortes quasi willkürlich noch innerhalb der Zinsbindungsfrist höhere Zinsen einfordern kann.

Ist das denkbar bzw. gar praktikabel, wenn man mal über den „rechtssicheren Raum“ der EU hinausschaut? Ich war recht sicher in 2006 irgendwo etwas in dieser Art gelesen zu haben, darum auch meine Anfrage. Nach Euren Kommentaren scheint es so etwas wohl eher nicht zu geben. - ok, ist meine Welt wieder in Ordnung :wink:) Danke nochmal

beste Grüße

Hermann

Hallo,

Ist das denkbar bzw. gar praktikabel, wenn man mal über den
„rechtssicheren Raum“ der EU hinausschaut?

nein, wenn man die Möglichkeit mal ausschließt, daß der Kredit in ein Land völliger rechtlicher Willkür verkauft wird. Dann müßte man darüber nachdenken, welches Rechtssystem Anwendung findet. Ich bin gerne bereit, diesen unwahrscheinlichen Fall zu ignorieren.

Gruß,
Christian