Hallo,
wie ist die kollegiale Integrität von Mitarbeitern gesetzlich geschützt? Gibt es überhaupt einen Rechtsanspruch?
Danke für Hilfe.
Schöne Grüße mki
Hallo,
wie ist die kollegiale Integrität von Mitarbeitern gesetzlich geschützt? Gibt es überhaupt einen Rechtsanspruch?
Danke für Hilfe.
Schöne Grüße mki
Hallo Armin, hallo alle übrigen,
vielen Dank für den Link. Habe ich richtig verstanden, dass es demnach Mitarbeitern in Deutschland im Prinzip nicht einmal möglich ist, sich zu wehren, wenn sie, egal an welcher Arbeitsstelle, gegen ihren ausdrücklichen Willen laufend geduzt werden?
Grüße mki
Im Sinne der hier gegebenen Mobbingdefinition kann man dies unter fiortgesetztes herabwürdigendes, erniedrigendes und beleidigendes Verhalten einstufen. Von daher ist Gegenwehr durchaus möglich, es sei denn, der Dauerduzer heißt Dieter Bohlen, zu dessen gänigigem Sozialverhalten es gehört, auch Polizisten zu duzen…
Hallo,
so einfach lässt sich das nicht beantworten, duzen kann auch eine Beleidigung dastellen.
Wobei es schon einen Unterschied macht, ob man in einer Bank der einzige ist, der geduzet wird oder ob es in einem Startup ist, wo selbst der Boss geduzet wird.
Wobei man natürlich auch sagen muss, das Duzen mit sicherheit noch eine sehr schwache Form des Mobbing dastellen kann, wenn es das einzige problem ist, bleibt wohl nur die kündigung und das suchen eines neuen jobs
hth
Hallo,
Wobei man natürlich auch sagen muss, das Duzen mit sicherheit
noch eine sehr schwache Form des Mobbing dastellen kann,
Ja, völlig richtig. Die Zusatzfrage bezweckte zu fragen, ob die Mitarbeiterintegrität überhaupt irgend wie geschützt ist.
Wo fängt es an interessant zu werden.
Kaum vorstellbar nur, dass sich Mitarbeiter gegen unerbetene Duzerei gerichtlich wirklich wehren. Wer kann sich das leisten?
Recht bekommen ist leider eine Geldfrage.
Gruß _ mki _
Hallo Armin,
was heißt „durchaus“? Gäbe es eine greifbare Rechtsgrundlage?
Gruß mki
Hallo,
Wobei man natürlich auch sagen muss, das Duzen mit sicherheit
noch eine sehr schwache Form des Mobbing dastellen kann,Ja, völlig richtig. Die Zusatzfrage bezweckte zu fragen, ob
die Mitarbeiterintegrität überhaupt irgend wie geschützt ist.
nein, sie ist nicht ausdrücklich geschützt. jeder mensch hat gewisse rechte und der arbeitgeber hat eine sorgfalltspflicht, aber sonderrechte für den mitarbeiter ergeben sich daraus nicht
Wo fängt es an interessant zu werden.
Kaum vorstellbar nur, dass sich Mitarbeiter gegen unerbetene
Duzerei gerichtlich wirklich wehren. Wer kann sich das
leisten?
jeder, die kosten für ein verfahren vor dem arbeitsgericht sind meistens sehr überschaubar. aber wie oben erwähnt, duzen ist nicht gleich duzen.
Recht bekommen ist leider eine Geldfrage.
das ist falsch, gerade in deutschland hat man mehr als genug möglichkeiten auch mittellos recht zu bekommen. nur gerade solche fälle zeigen, das rechte haben wollen und recht haben nicht unbedingt das gleich ist.
wenn man einen mitarbeiter einstellt, der von anfang an weiss, das die kollegen sich duzen und es als mittel zur guten zusammenarbeit gesehen wird, anfängt deswegen zu stänkern ist es kaum ein problem des arbeitsgeber…
Gruß _ mki _
hth
durchaus möglich, es sei denn, der Dauerduzer heißt Dieter
Bohlen, zu dessen gänigigem Sozialverhalten es gehört, auch
Polizisten zu duzen…
Das kommt dabei raus, wenn man seine Informationen über Medien wie RTL und Bild Zeitung bezieht und dann noch nicht einmal in der Lage ist, diese halbwegs zu reflektieren.
Das ist ja an sich nichts schlimmes. Wenn dann aber hier im Forum so ein Dünnsinn auch noch als Expertenwissen abgegeben wird, fängt es schon an weh zu tun.
Du meinst also, nur weil dem Herren keine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne nachgewiesen und somit kein Bußgeld aufgebrummt wurde, muss sich jeder von Personen, zu deren gängigem Sozialverhalten es gehört, ständig duzen lassen und hat dagegen keinerlei Handhabe?
Dass das duzen in der Urteilsbegründung als „Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt“ gewertet wurde, bedeutet ganz sicher, dass es sich nicht um eine Beleidigung im strafrechtlichen Sinne handelt. Aber das Gericht hat es zumindest ausdrücklich als Unhöflichkeit gewertet.
Dieser immer wieder gemachte Verweis auf dieses eine Urteil und die daraus abgeleiteten Konsequenzen sind einfach Nonsens.
Hallo,
ich habe verstanden. Berufsbedingtes Mobbing ist betrieblich begründet. Der Gesetzgeber will sich deshalb nicht unbedingt darum kümmern wenn nicht strafgesetzliche Tatbestände berührt sind. Sarkastisch formuliert: Wer nicht gemobbt werden will, soll nicht arbeiten.
Mobbing ist ein lässliches Ärgernis. Doch dagegen ist, gegen alle Behauptung, ein Kraut gewachsen. Mobbingopfer können erfolgreich zurückschlagen, wenn sie erkennen, dass die Täter nur so lange Erfolg haben, so lange die Betroffenen es dulden , sich etwas ´anhängen´ zu lassen.
Werden Täter aus der Ecke, aus der heraus sie agieren, ans Licht gezerrt, verlieren sie.
Ihr aufgedeckter chrakterlicher Makel entstellt sie.
Schönen Gruß mki
ich habe verstanden.
offensichtlich nicht. denn das: :
Berufsbedingtes Mobbing ist betrieblich
begründet. Der Gesetzgeber will sich deshalb nicht unbedingt
darum kümmern wenn nicht strafgesetzliche Tatbestände berührt
sind. Sarkastisch formuliert: Wer nicht gemobbt werden will,
soll nicht arbeiten.
ist einfach nur quatsch.
offensichtlich bist du betroffener und nicht in der lage, das ganze mal emotionslos zu betrachten. vielleicht solltest du mal mit dem betriebsrat drüber reden? oder mit einem guten kumpel?
Inflationäre Bezeichnung ‚Mobbing‘
ich habe verstanden. Berufsbedingtes Mobbing ist betrieblich
begründet. Der Gesetzgeber will sich deshalb nicht unbedingt
darum kümmern wenn nicht strafgesetzliche Tatbestände berührt
sind. Sarkastisch formuliert: Wer nicht gemobbt werden will,
soll nicht arbeiten.
Was soll diese Polemik jetzt bringen?
Mobbing ist ein lässliches Ärgernis. Doch dagegen ist, gegen
alle Behauptung, ein Kraut gewachsen. Mobbingopfer können
erfolgreich zurückschlagen, wenn sie erkennen, dass die Täter
nur so lange Erfolg haben, so lange die Betroffenen es dulden ,
sich etwas ´anhängen´ zu lassen.
Ohne Frage gibt es Mobbing und es ist ein Problem. Ohne Frage ist es aber auch so, dass eine Vielzahl von zu Recht kritisierten Mitarbeitern keinerlei Selbstkritik üben, sondern die berechtigte Kritik pauschal als Mobbing abtun.
Beides habe ich in einer Vielzahl von Fällen erlebt.
Werden Täter aus der Ecke, aus der heraus sie agieren, ans
Licht gezerrt, verlieren sie.
Wenn aus Sicht eines Mitarbeiters berechtigte Kritik an seiner Verhaltens- oder Arbeitsweise einfach als Mobbing erklärt wird, stellt sich die Frage nach Täter und Opfer. Häufig sind es eben auch die vermeintlichen „Opfer“, die sich einfach „unter aller Sau“ benehmen und aufführen und sich Aufgrund des Modewortes „Mobbing“ einfach mal zum Opfer erklären.
Ihr aufgedeckter chrakterlicher Makel entstellt sie.
Ich habe auch schon etliche angebliche „Mobbingopfer“ erlebt, die Aufgrund eigener „aufgedeckter chrakterlicher Makel“ am Ende entstellt da standen.
Kurzum: Was willst Du uns mit Deinem polemischen Geschreibsel vermitteln? Dass Dir die Antworten nicht gefallen und nicht Deinen Erwartungen entsprechen, dürfte nun jedem klar sein.
Aber ehrlich: Was erwartest Du, wenn Du hier eine dermaßen pauschale Frage in das Forum wirfst?
Ein Antwort wie „Och Mensch… Alle duzen Dich. Möchtest Du armes Mobbing Opfer einen Augenblick auf den Arm?“
Hallo,
das war jetzt gerade ein Musterbeispiel für Mobbing…