Schutz einer Idee?

Hallo!

Folgender Sachverhalt:

In unserem Unternehmen arbeitet seit einiger Zeit eine Studentin, die mir vertrauensvoll eine eigentlich gute Produktidee eroeffnete. Sie hat jedoch weder die finanziellen Mittel, noch das Know-how zur Entwicklung des Produktes, allerdings eine konkrete Vorstellung davon, wie es einsetzbar ist und das Wissen, dass es technisch realisierbar ist (sie weiss nur nicht wie man sowas baut). In der Folge beabsichtigt sie also, ihre Idee einem Technologieunternehmen vorzustellen, um das Produkt dort realisieren zu lassen. Sie befuerchtet jedoch, das Unternehmen koennte sich dann mit einem Winke Winke bedanken und mit der Idee in der Waeldern verschwinden, um selbst den Alleinnutzen aus der Idee zu schoepfen.
Welcher ist aus Eurer Sicht nun der fuer diese Studentin preisguenstigste Weg, die ledigliche Idee an diesem Produkt so zu sichern, dass es nur in den Markt eingefuehrt werden darf, nachdem das produzierende Unternehmen ihre Einwilligung eingeholt hat?

Danke fuer alle Antworten :smile:

Francis

Notlösung…
Hi Francis,

dasselbe Prob habe ich auch und so schlummern fabelhafte Ideen vermutlich zu Tausenden in ängstlichen Genies, bis sie im Know-How-Nirvana verschwinden.

Als eine Art letztes Mittel - so einem nicht noch besseres hier offeriert wird - könnte ich mir folgende Vorgehensweise denken: Zunächst einmal die Idee vollständig zu Papier bringen und beschreiben, dieses Projektkonzept einem (Vorsichtige nehmen zwei) Notar hinterlegen mit dem Auftrag, das Konzept ggf. mit Datum des Eingangs als Existent bestätigen zu können (den Inhalt muß er deshalb ja nicht kennen).
Dann einen Vertrag ausarbeiten der vorsieht, daß ein Unternehmen/Geldgeber die Idee zur Umsetzung vorgeschlagen bekommt und verpflichtet wird, dem Kreativen eine bestimmte Vergütung (genauen Betrag festsetzen) zu zahlen, wenn er diese oder eine vergleichbare (unbedingt genaue Vergleichsmaßstäbe definieren) Idee ohne Einwilligung des Kreativen nutzt oder Dritten offenbart (Definieren, wann der Beweis dafür als erbracht angesehen wird). Der Vertrag muß natürlich eine Ausnahmeklausel enthalten, die es dem Unternehmen/Geldgeber ermöglicht seinerseits zu beweisen, daß die Idee dort bereits bekannt ist.
Wenn Du dann Unternehmen/Geldgeber bzw. dessen Rechtsvertreter davon überzeugen kannst, einen derartigen (zunächst kostenfreien) Deal einzugehen, hast Du das Risiko des Ideenklaus auf die verhältnismäßig kleine Wahrscheinlichkeit, daß die Idee unbeweisbar Dritten offenbart wird reduziert.

Logen, daß hier keine 100%ige Absicherung gegeben ist. Da aber Geschäfts- oder in vielen Fällen auch Produktideen schlicht überhaupt nicht patentrechtlich schützbar sind, ist das immer noch besser, als gar nix zu machen. Beispiel: Die Idee Überraschungseier herzustellen ist nicht schützbar. Geschützt werden kann lediglich das Wort „Überraschungsei“ (Warenzeichen), die Verpackung (Geschmacksmuster) und besondere (!) Kennzeichen; die Ei-Form ist z. B. zu allgemein um Patentschutz zu genießen, auch im Zusammenhang mit Schokolade-Spiel-Dotter nicht.

Viel Glück.

R o b.