welche Möglichkeit hat eine politische Bewegung ein Logo (Wort- und Bildmarke) zu schützen?
Eine Marke ist doch immer an Unternehmen gebunden? So steht esjedenfalls im Artikel 2 der Richtlinie 89/104/EWG ist unter Markenformen:
„Marken können alle Zeichen sein, die sich graphisch darstellen lassen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen,
Buchstaben, Zahlen und die Form oder Aufmachung der Ware, soweit
solche Zeichen geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines UNTERNEHMERS (!) von denjenigen anderer UNTERNEHMEN (!) zu unterscheiden“.
Eine politische Bewegung ist aber kein Unternehmen. Hat sie trotzdem eine Möglichkeit ihr Logo zu schützen?
Eine politische Bewegung ist aber kein Unternehmen. Hat sie
trotzdem eine Möglichkeit ihr Logo zu schützen?
Ist die „Bewegung“ eine Partei oder ein Verein? Weil bei Verein weiss ich daß das geht. Druck mal das Logo z.B. vom FCBayern auf irgendwas annähernd kommerzielles, da merkt man ganz flott wie die ihre „Marke“ schützen:wink:.
Seit ein paar Jahren schon. Kann mir nicht vorstellen, daß die Marke davor ungeschützt war.
Wobei das wahrscheinlich endlos kompliziert ist aufzuschlüsseln wie Verein, Betreibergesellschaften für Stadion und alle möglichen Unterfirmen für Vermarktung, etc. da zusammenhängen.
Gut möglich, daß die Rechte eigentlich bei einem Unternehmen liegen.
wer Inhaber einer Marke sein kann, ist unter § 7 MarkenG geregelt:
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
natürliche Personen,
juristische Personen oder
Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/markeng/__7.html