vielleicht klingt das etwas schizophren:
Ich habe da seit laengerem einige Web Ideen.
Den Versuch die selbst zu gestalten haben sich hier zerschlagen, da ich keiner Programiersprache maechtig bin.
Nun stellt sich mir die Frage, wie kann ich eine Idee
schuetzen lassen bevor ich die bei einem Profi in Auftrag gebe.
Kann man eine Idee schuetzen lassen ?
Welche Moeglichkeit gibt es eine Kopie auszuschliessen?
du musst mit dem Entwickler einen entsprechenden Werksvertrag abschließen, der dir die Urheberrechte an der Software zubilligt. Ober der allerdings dazu bereit ist, stet auf einem anderen Blatt.
Da du dem Auftragnehmer deine Idee in Form eines Lastenheftes unterbreitest, ist im Streitfall leicht beweisbar, dass du der Urheber bist.
Um die Frage mit dem Lastenheft zu erklären: mit einem solchen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer aufzeichnen, welche Vereinbarungen dieser zu erfüllen hat.
Was Ihre Sorge um den Ideenschutz angeht, habe ich - befürchte ich - schlechte Nachricht für Sie: Ideen sind nicht schützbar! Gäbe es Ideenschutz, wäre unter anderem die Bücherlandschaft um einiges ärmer. Man könnte im Prinzip keinen neuen Krimi mehr schreiben, keine neue Liebesgeschichte, keinen neuen Fantasyroman.
Selbst wenn Sie mit Innovationen ankommen, so müssen Sie immer damit rechnen, dass jemand kommt und diese Idee übernimmt; er muss diese bloß anders umsetzen.
Selbst wenn Sie mit Innovationen ankommen, so müssen Sie immer
damit rechnen, dass jemand kommt und diese Idee übernimmt; er
muss diese bloß anders umsetzen.
du musst mit dem Entwickler einen entsprechenden Werksvertrag
abschließen, der dir die Urheberrechte an der Software
zubilligt.
AUA! Urherberrechte sind nicht veräußerbar. Man kann Nutzungsrechte erteilen, bleibt aber als Urheber für immer Urheber. Das gilt auch für den Urheber von Software. Zumindest in D.
Ober der allerdings dazu bereit ist, stet auf einem anderen Blatt.
Der Auftraggeber sollte sich Nutzungsrechte einräumen lassen.
Da du dem Auftragnehmer deine Idee in Form eines Lastenheftes
unterbreitest, ist im Streitfall leicht beweisbar, dass du der
Urheber bist.
s.o.
Wenn, dann ist die Idee eine Sache für das Patent- und Markenamt. http://www.dpma.de/
…und apropos „Sache“: Hier ist das eigentlich eine Sache fürs Rechtsbrett.
Hallo,
Das Urheberrecht ist übertragbar, aber nicht im Ganzen. Der Urheber kann nur die wirtschaftlich bedeutsamen Nutzungs- und Verwertungsrechte an andere Personen oder Firmen übertragen, §29 Abs.2 UrhG.
(Quelle: http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/urheberrecht-f…)
Letztendlich ist es wichtig, dass man vertragsmäßig festlegt, das der Softwarehersteller sein Werk nicht ohne Billigung des Auftraggebers an Dritte vermarkten kann.