Schutz eines Namens für regelmäßige Veranstaltung

Hallo!

Wie kann man den Namen einer regelmäßig stattfindenden Veranstaltung bzw. eines Projektes im Bildungs- / Non-Profit-Bereich (kostengünstig) so schützen lassen, dass niemand anders eine Veranstaltung gleichen Namens anbieten kann?

Vielen Dank für Hinweise!

Hallo,

Wie kann man den Namen einer regelmäßig stattfindenden
Veranstaltung bzw. eines Projektes im Bildungs- /
Non-Profit-Bereich (kostengünstig) so schützen lassen, dass
niemand anders eine Veranstaltung gleichen Namens anbieten
kann?

man schützt die Wortmarke hierfür.

http://www.dpma.de/marke/index.html

Alternativ ist man so erfolgreich, dass der Begriff Verkehrsgeltung erreicht.

Siehe http://bundesrecht.juris.de/markeng/__4.html

Gruß

S.J.

  • Die von Dir genannte Standard-Möglichkeit kostet 300 Euro. Für eine Non-Profit-Organisation kann das (zu) viel Geld sein.

  • Erfolgreich sein braucht eine gewisse Zeit - bis dahin kann es zu spät sein…

Bei meiner Frage ging es mir eher um kreative Möglichkeiten, die für die Veranstalter von Non-Profit-Projekten einen Quasi-Schutz vor Missbrauch des Namens bedeuten. So etwas, wie das Gründen eines Vereins mit dem Namen der regelmäßig wiederkehrenden Veranstaltung - leider ist aber das Vereinsrecht auch nicht ganz ohne…
Freu mich also über weitere Ideen!

Hallo,

  • Die von Dir genannte Standard-Möglichkeit kostet 300 Euro.
    Für eine Non-Profit-Organisation kann das (zu) viel Geld sein.

dann kann der Schutz des Namens auch nicht wirklich wichtig sein.

  • Erfolgreich sein braucht eine gewisse Zeit - bis dahin kann
    es zu spät sein…

Deswegen gibt es ja die Möglichkeit der kostenpflichtigen Eintragung.

Bei meiner Frage ging es mir eher um kreative Möglichkeiten,
die für die Veranstalter von Non-Profit-Projekten einen
Quasi-Schutz vor Missbrauch des Namens bedeuten.

Es steht doch eindeutig in dem von mir verlinkten Text, wie eine Marke zu schützen ist. Dass das Geld kostet ist klar, sonst würde sich jeder 1000 Marken schützen lassen. Wenn etwas gesetzlich klar geregelt ist und Geld kostet, was schweben Dir denn für kreative Möglichkeiten vor?

Das ist in etwa so, als wenn jemand Auto fahren möchte, die Pflicht und die Kosten für den Führerschein aber durch „kreative Möglichkeiten“ zu umgehen versucht.

Gruß

S.J.

Hallo S.J.,

Dein Tipp und der Link sind ja auf jeden Fall fachlich richtig und wären auch hilfreich, wenn man davon ausgehen könnte, dass eine Non-Profit-Organisation 300 Euro hat. Dies ist aber nun mal nicht immer der Fall bzw. besteht die Möglichkeit, dass eine Non-Profit-Initiative nur über zweckgebundene Mittel verfügt und eben nicht über 300 Euro für den Schutz der Namensrechte.

Das deshalb (weil Mittel fehlen bzw. kein Profit erwirtschaftet wird?) der Schutz des Namens nicht wichtig sei, kann ich nicht nachvollziehen. Bspw. kann der Schutz des Namens der Qualitätssicherung dienen. Man macht etwas besonders Gutes, stellt dies als „Initiative XYZ“ mit Hilfe besonders qualifizierter Ehrenamtlicher kostenlos zur Verfügung und möchte verhindern, dass jeder andere ähnliches anbietet, es genau so nennt aber bspw. keine oder deutlich niedrigere Qualitätsstandards beachtet.

Kreativ wäre eine Lösung, wie ich sie mit der Vereinsgründung angedeutet habe. Gründet die fiktive Non-Profit-Initiative bspw. einen Verein namens „Initiative XYZ e.V.“, ist der Name der Initiative durch das Vereinsrecht automatisch und recht kostengünstig geschützt. Allein der Zusatz e.V. wäre in der Öffentlichkeitsarbeit eine möglich Abgrenzung und keine andere Initiative könnte sich ohne weiteres so nennen.

Da sich die Initiative dazu aber eine Vereinsstruktur geben müsste, ist dies nicht immer attraktiv. Meine Frage lautet(e) daher:

Gibt es andere kostengünstige Möglichkeiten, den Namen einer Non-Profit-Initiative zu schützen?

P.s.
Zu deinem Führerschein-Beispiel: Zu meiner Schülerzeit haben viele, die im Alter zwischen 16 und 18 einen längeren USA-Aufenthalt hatten, dort ihren (deutlich günstigeren) Führerschein gemacht, der dann mit gewissen Auflagen nach der Rückkehr in die BRD anerkannt wurde…das finde ich durchaus clever oder auch kreativ.

Hallo,

richtig und wären auch hilfreich, wenn man davon ausgehen
könnte, dass eine Non-Profit-Organisation 300 Euro hat. Dies
ist aber nun mal nicht immer der Fall bzw. besteht die
Möglichkeit, dass eine Non-Profit-Initiative nur über
zweckgebundene Mittel verfügt und eben nicht über 300 Euro für
den Schutz der Namensrechte.

Und? Bekommt man beim MMarkt das TV-Gerät geschenkt, wenn man nunmal kein Geld hat?
Wer keins hat, kanns nicht kaufen, ist doch ganz einfach. Und weil ein Namensschutz keine lebensnotwendige Sache ist, gibt es da auch nichts per Armenrecht oder Mundraub o.ä.
Soll der Verein halt eine Umlage machen, wenn es ihm sooo wichtig ist, einen Namen für die Veranstaltung zu besitzen. Rumheulen bringt gar nichts.
Gruß
loderunner (ianal)

Ja, Danke, sehr kreativ und kompetent!

Vielleicht findet sich auch noch ein JURIST, der tatsächlich eine Idee hat, ohne Werturteile zu fällen?

Hallo,

Ja, Danke, sehr kreativ und kompetent!
Vielleicht findet sich auch noch ein JURIST, der tatsächlich
eine Idee hat, ohne Werturteile zu fällen?

Du meinst: vielleicht findet sich ja jemand, der Dir zustimmt, unabhängig vom Sinngehalt dieser Antwort? Einfach so oft fragen, bis das richtige kommt? Nun gut, kein Problem:
Anmeldungen für Namensschutz sind kostenlos, wenn man kein Geld hat und nicht genug Fantasie, sich welches zu besorgen.

Warum hast Du eigentlich gefragt, wenn Du die Wahrheit ohnehin nicht akzeptieren willst?
Obwohl - interessiert mich eigentlich nicht wirklich. Schönes Leben noch.
Gruß
loderunner (ianal)