Schutz für öffendl. PC geknack, weiteres vorgehen?

Ich habe vor einigen Monaten das Schutzprogramm für öffenlich zugängliche PC´s duch -normales Surfverhalten- , also nicht durch wilde Passworteingaben o.ä. unterlaufen, d.h. es baute sich dann der Hintergrund auf, der nur den Administratoren zugänglich ist.

Ich habe mich an den Hersteller des Programms gewand, der mir sagte sinngemäß „es sei grungsätzlich strafbar, ein geschütztes Programm außer Funktion zu setzen und auch wenn unser Programm einen Programierfehler hat, dürfen sie das eigendlich vorgesehene Programm nicht verlassen“.

Wie sollte man geschickter Weise da vorgehen, der Hersteller des Programms hat kein sichtliches Interesse, den Programmfehler zu erfahren (schade eigendlich).

Wie seht Ihr diese Geschichte?

Danke für alle Antworten

Ich habe vor einigen Monaten das Schutzprogramm für öffenlich
zugängliche PC´s duch -normales Surfverhalten- , also nicht
durch wilde Passworteingaben o.ä. unterlaufen, d.h. es baute
sich dann der Hintergrund auf, der nur den Administratoren
zugänglich ist.

Ich habe mich an den Hersteller des Programms gewand, der mir
sagte sinngemäß „es sei grungsätzlich strafbar, ein
geschütztes Programm außer Funktion zu setzen und auch wenn
unser Programm einen Programierfehler hat, dürfen sie das
eigendlich vorgesehene Programm nicht verlassen“.

Es ist auch grundsätzlich strafbar bei rot über die Ampel zu gehen (wobei dabei immer noch der Vorsatz erkennbar ist…)

Wie sollte man geschickter Weise da vorgehen, der Hersteller
des Programms hat kein sichtliches Interesse, den
Programmfehler zu erfahren (schade eigendlich).

Wie seht Ihr diese Geschichte?

Danke für alle Antworten

Andere Software einsetzen und vor Einsatz ausführlich testen.

Den Fehler durch entsprechende Tests - reproduzierbar - nachweisen und die Ergebnisse z.B: CT zur Verfügung stellen, ich denke, die sind auch immer dankbar für sowas.

Falls vorhanden, sämtliche Verträge mit dem Hersteller kündigen. Mit entsprechender Erläuterung und Nennung des Mitarbeiters, der die Aussage getroffen hat.

(Der Mensch lernt nur durch Schmerz)

Bernd

Ich habe vor einigen Monaten das Schutzprogramm für öffenlich
zugängliche PC´s duch -normales Surfverhalten- , also nicht
durch wilde Passworteingaben o.ä. unterlaufen, d.h. es baute
sich dann der Hintergrund auf, der nur den Administratoren
zugänglich ist.

Ich habe mich an den Hersteller des Programms gewand, der mir
sagte sinngemäß „es sei grungsätzlich strafbar, ein
geschütztes Programm außer Funktion zu setzen und auch wenn
unser Programm einen Programierfehler hat, dürfen sie das
eigendlich vorgesehene Programm nicht verlassen“.

"Es ist grundsätzlich fahrlässig, Programme mitbekannten Sicherheitslücken aus Lösung für Sicherheit zu verkaugen.

Wie sollte man geschickter Weise da vorgehen, der Hersteller
des Programms hat kein sichtliches Interesse, den
Programmfehler zu erfahren (schade eigendlich).

Wenn der Hersteller etwas renommierter als Kumpelz G4r4geng4x0r sind, Mitteilung an Bugtraq, (CERT?), einschlägige Newsgroups. (Nein, damit meine ich nur einen Hiweis auf das Problem und eine detallierte Schilderung ohne (!!!) Nachmachanleitung.

Sebastian