Schutz für öffendl. PC geknackt, wie vorgehen?

Ich habe vor einigen Monaten das Schutzprogramm für öffenlich zugängliche PC´s duch -normales Surfverhalten- , also nicht durch wilde Passworteingaben o.ä. unterlaufen, d.h. es baute sich dann der Hintergrund auf, der nur den Administratoren zugänglich ist.

Ich habe mich an den Hersteller des Programms gewand, der mir sagte sinngemäß „es sei grungsätzlich strafbar, ein geschütztes Programm außer Funktion zu setzen und auch wenn unser Programm einen Programierfehler hat, dürfen sie das eigendlich vorgesehene Programm nicht verlassen“.

Wie sieht das aus, ist diese Aussage korrekt?

Da ich von dem Zeitpunkt ja auch keine weitere Kosten habe, betrüge ich im Grunde den Betreiber der öffendlichen PC´s.

Wie sollte man geschickter Weise da vorgehen, der Hersteller des Programms hat kein sichtliches Interesse, den Programmfehler zu erfahren (schade eigendlich).

Wie seht Ihr diese Geschichte?

Danke für alle Antworten

Grüß Dich.

Ich habe mich an den Hersteller des Programms gewand, der mir
sagte sinngemäß „es sei grungsätzlich strafbar, ein
geschütztes Programm außer Funktion zu setzen und auch wenn
unser Programm einen Programierfehler hat, dürfen sie das
eigendlich vorgesehene Programm nicht verlassen“.

Du hast, so wie Du den Fall schilderst, das Programm nicht außer Funktion gesetzt, sondern es hat sich selbst verabschiedet. Sie haben Dir ja im Grunde nur mitgeteilt, daß nicht sein kann, was nicht sein darf. Typische Erbsenzähler-Argumentation, wenn sie dann noch vorgeben, sich für den Fehler nicht zu interessieren. Ich sehe da zwei Möglichkeiten : Entweder hat der Typ, der den Bock geschossen hat, die Hose gestrichen voll, den Fehler seinem Mufti mitzuteilen, oder die lieben Leute wollen Dich nicht für Deine Mühe belohnen (auch, wenn Du das vielleicht gar nicht verlangt hast) …

Wollen können sie Dir nix , Tamtam machen schon. Die " Strafbarkeit" ist imho erst dann gegeben, wenn Du den „Gratiszugang“ für tatsächliche illegale Aktivitäten verwendest. _ Am-Arsch-die-Räuber.de _ …

Gruß kw

Hallo

Ich habe vor einigen Monaten das Schutzprogramm für öffenlich
zugängliche PC´s duch -normales Surfverhalten- , also nicht
durch wilde Passworteingaben o.ä. unterlaufen, d.h. es baute
sich dann der Hintergrund auf, der nur den Administratoren
zugänglich ist.

Ich habe mich an den Hersteller des Programms gewand, der mir
sagte sinngemäß „es sei grungsätzlich strafbar, ein
geschütztes Programm außer Funktion zu setzen und auch wenn
unser Programm einen Programierfehler hat, dürfen sie das
eigendlich vorgesehene Programm nicht verlassen“.

Wie sieht das aus, ist diese Aussage korrekt?

Wenn diese Aussage korrekt wäre, müsste jeder Anwender von MicroSoft-Produkten schon längst hinter Gittern sitzen, denn jeder hat schon einmal ein Programm ausser Funktion gesetzt und verlassen (nennt sich dann Programmabsturz) !!!

MfG Peter(TOO)

Wenn diese Aussage korrekt wäre, müsste jeder Anwender von
MicroSoft-Produkten schon längst hinter Gittern sitzen, denn
jeder hat schon einmal ein Programm ausser Funktion gesetzt
und verlassen (nennt sich dann Programmabsturz) !!!

Nö, weil Microsoft es in keinem Vertrag untersagt, während die das anscheind in ihren Nutzungsbedingungen schon tun.

Grüße, Robert

Hallo Robert

Wenn diese Aussage korrekt wäre, müsste jeder Anwender von
MicroSoft-Produkten schon längst hinter Gittern sitzen, denn
jeder hat schon einmal ein Programm ausser Funktion gesetzt
und verlassen (nennt sich dann Programmabsturz) !!!

Nö, weil Microsoft es in keinem Vertrag untersagt, während die
das anscheind in ihren Nutzungsbedingungen schon tun.

  1. Er als Surfer hat mit Sicherheit keinen Vertrag über Nutzungbedingungen mit dieser Firma geschlossen.

  2. Nicht alles was in den Nutzungsbedingungen steht ist auch rechtlich zulässig.

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter!

  1. Er als Surfer hat mit Sicherheit keinen Vertrag über
    Nutzungbedingungen mit dieser Firma geschlossen.

So wie ich das verstanden habe, ist das ein öffentlicher Terminal oder so, und da kann es gut sein, dass er automatisch den Nutzungsbedingungen zustimmt, wenn er den Terminal nutzt.

Bin kein Jurist und hab wenig Ahnung davon, aber so ist es z. B. bei uns (Österreich) bei den Bundesbahnen, sobald du in den Zug einsteigst stimmst du seitenlangen Bedingungen zu die kein Mensch kennt. Ich denke dass das vielerorts angewandt wird.

  1. Nicht alles was in den Nutzungsbedingungen steht ist auch
    rechtlich zulässig.

Nein, das sicher nicht, aber eine Bestimmung den Terminal nicht über seine zugedachte Bestimmung hinaus zu verwenden ist IMHO sicher rechtlich zulässig.

Wenn es aber durch normales Nutzerverhalten ohne irgendeine Art von Vorsatz möglich ist den eingeschränkten Bereich zu verlassen ist das alleine sicher kein Bruch der Bedingungen, das wohl erst wenn man dann auch was andres damit tut, insofern hast du sicher recht.

Grüße, Robert