Ich habe vor einigen Monaten das Schutzprogramm für öffenlich zugängliche PC´s duch -normales Surfverhalten- , also nicht durch wilde Passworteingaben o.ä. unterlaufen, d.h. es baute sich dann der Hintergrund auf, der nur den Administratoren zugänglich ist.
Ich habe mich an den Hersteller des Programms gewand, der mir sagte sinngemäß „es sei grungsätzlich strafbar, ein geschütztes Programm außer Funktion zu setzen und auch wenn unser Programm einen Programierfehler hat, dürfen sie das eigendlich vorgesehene Programm nicht verlassen“.
Wie sieht das aus, ist diese Aussage korrekt?
Da ich von dem Zeitpunkt ja auch keine weitere Kosten habe, betrüge ich im Grunde den Betreiber der öffendlichen PC´s.
Wie sollte man geschickter Weise da vorgehen, der Hersteller des Programms hat kein sichtliches Interesse, den Programmfehler zu erfahren (schade eigendlich).
Wie seht Ihr diese Geschichte?
Danke für alle Antworten