Schutz personenbezogener Daten

Hallo,

in Deutschland hat man doch das Recht, dass personenbezogene Daten, wie Anschrift, Kennnummern oder Passwörter für Zugriffe auf besondere Dienste nicht jedem Kund getan werden dürfen. Angenommen, an einer Hochschule kann man seine Rückmeldungsunterlagen erhalten, indem man lediglich seinen Namen nennt. Ein Ausweisen findet nicht statt. Würde dadurch schon gegen ein Persönlichkeitsrecht bzw. Gesetz verstoßen werden. Wenn nun eine unbefugte Person sich durch Nennung eines falschen Namens die Unterlagen erhält und die Daten deshalb einsehen kann, gegen welches Recht/Gesetz wurde dann verstoßen?

Vielen Dank

Ajo

Hallo Ajo,
hangel Dich doch mal hier durch:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bbg/rv/allg/b…
Dachsgruß

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danke

Hallo Ajo,
hangel Dich doch mal hier durch:
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/bbg/rv/allg/b…
Dachsgruß

Hallo,
das ist eine interessante Seite. Ich war schon auf eine ähnliche gestoßen (BDSG), aber die scheint noch treffender zu sein.

Ajo