Ich hoffe, ihr könnt mir bei folgender Frage weiterhelfen.
Der Vater eines Freundes war in den 30iger, 40iger und 50iger Jahren ein bekannter Kameramann und hat auch selber in etlichen Filmen als Schauspieler mitgewirkt.
Nun erfuhr mein Freund vor einiger Zeit, dass mit Filmausschnitten, speziell mit der Abbildung seines Vaters sowohl national (Österreich) als auch weltweit Werbung betrieben wurde. D.h. es wurden Poster, Postkarten, Zeitungswerbung etc. mit dem Bild seines Vaters aus den entsprechenden Filmen, in denen sein Vater damals mitwirkte, hergestellt und vertrieben.
Meine Frage dazu:
gibt es ein Persönlichkeitsrecht, das die dargestellte Person schützt?
Und: muß die entsprechende Firma, die mit der abgebildeten Person ja schließlich „handelt“, die Erben (der Vater ist mittlerweile verstorben) nicht um Erlaubnis fragen und entsprechende Tantiemen bezahlen?
Wer von euch kann mir bzgl. dieser Fragen weiterhelfen und an welche Behörde/Amt oder sonstige Institution müßte mein Freund sich wegen etwaiger Ansprüche gegebenenfalls wenden?
Für eure Antworten bedanke ich mich jetzt schon mal ganz herzlich!
hat auch selber in
etlichen Filmen als Schauspieler mitgewirkt.
Nun erfuhr mein Freund vor einiger Zeit, dass mit
Filmausschnitten, speziell mit der Abbildung seines Vaters
sowohl national (Österreich) als auch weltweit Werbung
betrieben wurde.
soweit so gut…
gibt es ein Persönlichkeitsrecht, das die dargestellte Person
schützt?
Jo, nennt sich Recht am eigenen Bild.
Soooo, genau da sind wir beim Thema.
Das RECHT am EIGENEN Bild.
Also erst mal ist es nicht das Recht der Erben. Grundsätzlich sollten diese aber bei der Verbreitung und Veröffentlichung gefragt werden (soweit möglich) Will ich aber nicht wieter drauf eingehen, weill hier eine andere Sachlage herrscht.
Ich bin mir ziemlich sicher, daß der Vater deines Freundes mit der Produktion des Filmes (Darstellervertrag) seine Rechte, wie auch immer, verkauft hat (Honorar).
Ob und in wie weit die Erben nun Ansprüche auf eventuelle Tantiemen haben oder ob weitere Veröffentlichung wie und in welche Höhe abgegolten werden müssen geht aus den Verträgen hervor.
Also, Unternehmen anschreiben und um Vertragseinsicht bitten, oder falls du es drauf anlegst, Vertragseinsicht gerichtlich einklagen.
Oder aber in dem Erbe nach Kopien suchen.