Hallo,
kann ich mit einem Gebrauchsmusterschutz eine
Namensbezeichung ( z.B. Tolle Wanderung an …)
schützen?
Wieviel kostest sowas?
Welche Alternativen gibt es ?
Danke
Hallo,
kann ich mit einem Gebrauchsmusterschutz eine
Namensbezeichung ( z.B. Tolle Wanderung an …)
schützen?
Wieviel kostest sowas?
Welche Alternativen gibt es ?
Danke
Hallo,
ein Gebrauchsmuster – auch „kleines deutsches Patent“ genannt – schützt eine technische Neuerung (= Erfindung) vor unbefugter Benutzung. Bsp.: Neuartige Maschine oder Laser zur Behandlung von Karies, usw…
Ob es sich hier um eine technische Lösung (Namensbezeichnung) handelt kann nicht festgestellt werden.
Eine Namensbezeichnung kann im Allg. mittels eingetragener Marke im Inland oder international bzw. für die gesamte Europäische Union (Gemeinschaftsmarke) geschützt werden. Der Schutz bezieht sich auf das ausschließliche Recht zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen mit dem Warenzeichen, Logo, Slogan, Bild usw. im geschäftlichen Verkehr.
Eine Markenanmeldung für Deutschland ist beim DPMA einzureichen, wobei mindestens 300€ Amtsgebühren für bis zu drei Klassen fällig werden. Diese Klassen enthalten die zu kennzeichnenden Waren und/oder Dienstleistungen und sind vom Anmelder nach Nizzaer Klassifikation eingeteilt einzureichen. Dies verlangt einige Erfahrung und Sachkenntnisse und sollte mit einem einschlägig vorgebildeten Fachanwalt oder Patentanwalt erstellt werden. Die Kosten berechnen sich nach RVG oder sind Verhandlungssache.
VOR der Eintragung erfolgt eine Prüfung der Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt u. a. auf absolute Schutzhindernisse nach §8 Markengesetz. Danach ist beispielsweise ein Zeichen von der Eintragung ausgeschlossen, dass ausschließlich aus einer Bezeichnung der Art der Dienstleistung bestünde. Bsp: „Tolle Wanderung“ z.B. für die „Veranstaltung von Freizeitaktivitäten, wie Wanderungen“. Platzhalter oder Joker sind für die Markenanmeldung zur Definition eines Zeichens unzulässig. In solch einem Falle sind Serienanmeldungen vorgesehen. Z.B. Marke 1 „Wanderung nach Mainz“ und Marke 2 „Wanderung nach Wiesbaden“ oder Marke 3 „Wanderung an Ostern“. Für jede Anmeldung fällt die Amtsgebühr an.
Alternativen: Schutz der Bezeichnung per Urheberrecht, als Titelschutz für ein Werk (Markengesetz) oder mittels Domainrecht durch Reservierung der URL. Hierbei muss aber sehr genau darauf geachtet werden, was das jeweilige Gesetz für Schutzvoraussetzungen nennt und welcher Schutz gewährt wird.
Gruß
patmade
Hallo und
vielen Dank für die Anfrage.
Der Gebrauchsmusterschutz und der Namensschutz (Marken-schutz) sind zwei verschiedene Schutzrechte und müssen getrennt beantragt werden. Alternativen gibt es keine.
Infos zum Gebrauchsmusterschutz -einschl. Kosten- findest Du hier: http://www.dpma.de/gebrauchsmuster/verfahren/index.html
Infos zum Markenschutz -einschl. Kosten- findest Du hier:
http://www.dpma.de/marke/verfahren/index.html
MfG
Stefan Geisler
(MarkenCoach)