Schutz von Ungeborenen

Hallo zusammen,

Welche „Rechte“ haben Embryos?

Folgender Fall:

Angenommen, eine schwangere 19 jährige, weiß nicht von wem das Kind ist, will das Kind auch nicht, ist im 7. Monat. Mehrmals pro Woche geht sie kräftig feiern - natürlich mit Alkohol und Zigaretten en masse.

Keine Frage, dass das für das Ungeborene mehr als nur schädlich ist.

Welche Möglichkeiten gibt es? Ein Gesetz, was das verbietet, gibt es ja meines Wissens nicht. Verstand ist bei der Schwangeren ebenfalls nicht im Geringsten vorhanden.

Viele Grüße,
peer

Nicht per Gesetz zu regeln
Hallo Peer!

Nicht alles kann man gesetzlich regeln. Das verantwortungslose Handeln der werdenden Mutter ist zwar nicht o.K. Aber sie bestimmt allein über ihr handeln. Mehr Eingriff vom Gesetz scheint zwar hier auf den ersten Blick angebracht, bringt aber bei näherer Betrachtung mehr Nachteile.
Bestimmte Dinge liegen noch in unserer eigenen Verantwotung - und das ist auch gut so.
Der Staat kann mit Gesetzen nicht jedes Detail in unserer Gesellschaft regen.
Welche Verantwortung übernimmt in diesem Fall konkret der Vater? Kann er nicht auf die Schwangere einwirken?
Gruß elmore

Hallo Peer!

Nicht alles kann man gesetzlich regeln. Das verantwortungslose
Handeln der werdenden Mutter ist zwar nicht o.K. Aber sie
bestimmt allein über ihr handeln. Mehr Eingriff vom Gesetz
scheint zwar hier auf den ersten Blick angebracht, bringt aber
bei näherer Betrachtung mehr Nachteile.
Bestimmte Dinge liegen noch in unserer eigenen Verantwotung -
und das ist auch gut so.

ja, aber das trifft leider nur auf verantwortungsbewusste Leute zu - würde es nur solche Leute geben, bräuchten wir wohl gar keine Gesetze.

Der Staat kann mit Gesetzen nicht jedes Detail in unserer
Gesellschaft regen.
Welche Verantwortung übernimmt in diesem Fall konkret der
Vater? Kann er nicht auf die Schwangere einwirken?
Gruß elmore

Nichtmals mehr sie weiß, wer der Vater ist - in Frage kommen eigene, allerdings probiert sich jeder davor zu drücken. Im näheren Bekanntenkreis nimmt das glaube ich aber auch niemand wirklich ernst.

naja, werde morgen das Jugendamt informieren - das die zumindest von Anfang an mal ein verschärften Blick darauf werden (sollen).

Danke trotzdem für die Antworten.

Hallo,

das gab es schon mal in Deutschland…willst du SOWAS wirklich wieder haben???..

Außerdem wie steht es mit dem Schutz der Lebenden??..

Erst vor 2 Wochen war ja noch in der Tageszeitung zu lesen,das langdauernde Arbeitslosigkeit eine kürzere Lebenserwartung zur Folge hat…und zwar deutlich kürzer als bei vergleichbaren Beschäftigten.

mfg

Hallo!

Erst vor 2 Wochen war ja noch in der Tageszeitung zu lesen,das
langdauernde Arbeitslosigkeit eine kürzere Lebenserwartung zur
Folge hat…und zwar deutlich kürzer als bei
vergleichbaren Beschäftigten.

Was zum Teufel hat das mit der Frage zu tun?

Florian.

Was zum Teufel hat das mit der Frage zu tun?

Nichts natürlich. Hey, ist es der Betriebssani. Der wäre nicht er selbst, würde er nicht ständig völlig irrsinnige Beiträge posten. Ich glaube, jedes große Forum hat so einen.

Levay

2 „Gefällt mir“

Hallo!

ja, aber das trifft leider nur auf verantwortungsbewusste
Leute zu - würde es nur solche Leute geben, bräuchten wir wohl
gar keine Gesetze.

Das Problem ist, dass das ungeborene Kind noch kein Mensch ist und damit - abgesehen vom strafbaren Schwangerschaftsabbruch keinen strafrechtlichen Schutz genießt. Wenn das alles geschieht, um die Leibesfrucht absterben zu lassen und das letztendlich auch geschieht, hat man einen strafbaren Schwangerschaftsabbruch. Wenn es nicht gelint, hat man eventuell einen Versuch, für den aber die Schwangere selbst nicht bestraft wird. Schädigungen vor Beginn der Geburt jedenfalls sind nicht als Körperverletzung strafbar.

Gruß,

Florian.

Welche Möglichkeiten gibt es? Ein Gesetz, was das verbietet,
gibt es ja meines Wissens nicht. Verstand ist bei der
Schwangeren ebenfalls nicht im Geringsten vorhanden.

Hallo,

neulich habe ich von einem Fall in Polen gelesen, in dem eine Frau im Vollrausch ihr Baby zur Welt brachte. Wegen den deswegen aufgetretenen Gesundheitsschäden des Kindes wird gegen sie ermittelt.
Das wäre wohl auch hier in D. die rechtliche Vorgehensweise, wenn beim Kind nachweisbare Schäden wegen ihres Lebenswandels in der Schwangerschaft auftreten.

Grüsse

Jörg

Hi!

Nicht alles kann man gesetzlich regeln. Das verantwortungslose
Handeln der werdenden Mutter ist zwar nicht o.K. Aber sie
bestimmt allein über ihr handeln. Mehr Eingriff vom Gesetz
scheint zwar hier auf den ersten Blick angebracht, bringt aber
bei näherer Betrachtung mehr Nachteile.
Bestimmte Dinge liegen noch in unserer eigenen Verantwotung -
und das ist auch gut so.

Das stimmt schon.

Der Staat kann mit Gesetzen nicht jedes Detail in unserer
Gesellschaft regen.

Blöderweise ist der Staat dann aber ganz fix zuständig für ihr behindertes Kind…

Welche Verantwortung übernimmt in diesem Fall konkret der
Vater? Kann er nicht auf die Schwangere einwirken?

Den kennt sie nicht, wurde geschrieben.

Grüße,

Mathias

Off topic: die kleine Schl… braucht gehörig eine an die Ohren.

Hallo Jörg,

das:

Das wäre wohl auch hier in D. die rechtliche Vorgehensweise,
wenn beim Kind nachweisbare Schäden wegen ihres Lebenswandels
in der Schwangerschaft auftreten.

steht in argem Widerspruch zu meinem Rechts- und Demokratieverständnis. Kannst Du hierfür Grundlagen und/ oder Urteile nennen? Wenn das wirklich so ist, würde mich das schon interessieren.

Gruß
Ramona

Polizeirecht?
Hallo

Das Problem ist, dass das ungeborene Kind noch kein Mensch ist
und damit - abgesehen vom strafbaren Schwangerschaftsabbruch
keinen strafrechtlichen Schutz genießt.

Da der Schwangerschaftsabbruch normiert ist, liegt ja ganz offensichtlich auch ein Schutzgut vor. Wenn dessen Verletzung also droht, könnte hier vielleicht auch polizeirechtlich eingegriffen werden.

Gruß
Dea

Du hast Recht. Denn wie Florian schon sagte: Ein ungeborenes Kind ist im strafrechtlichen Sinn noch kein Mensch und damit keine „andere Person“ i.S.d. §§ 223 ff. StGB. Das Menschsein beginnt strafrechtlich gesehen mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen. Vorher genießt das Ungeborene strafrechtlich nur Schutz durch die - auf Menschen unanwendbaren - Regeln über den Schwangerschaftsabbruch.

Levay

Hallo zusammen!

Vielen Dank!

Ich fasse mal zusammen:

  • „handsicher“ ist hier nichts
  • evtl kann man etwas machen

Nun aber die Frage:

Was/wie sollte man da rangehen?

Jugendamt? Polizei?

Vielen Dank schonmal!

Peer

o.w.T.

Hallo Peer,

noch einmal…

BEVOR man sich um (im wahrsten Sinne des Wortes „Ungelegte Eier“)
Gedanken macht…sollte man sich erst einmal über die „Rahmenbedingungen“ zur „Aufzucht“ Gedanken machen…

Zur VERANTWORTUNG ein neues menschliches Leben in diese Welt zur setzen,gehört es nämlich auch,sich Gedanken um seine Zukunft zu
machen…

Hallo!

Da der Schwangerschaftsabbruch normiert ist, liegt ja ganz
offensichtlich auch ein Schutzgut vor. Wenn dessen Verletzung
also droht, könnte hier vielleicht auch polizeirechtlich
eingegriffen werden.

In der Tat hab ich an das Ordnungsrecht gar nicht gedacht…aber ich hab da so meine Schwierigkeiten.
Schutzgut mag beim § 218 die ungeborene Leibesfrucht schon sein - aber der Schutz ist ja nun auch ziemlich eingeschränkt, was die Straflosigkeit des Versuchs der Mutter zeigt. Und dann bei einem Geschehen, dass vielleicht so einen Versuch darstellt, einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit anzunehmen…keine Ahnung, aber erscheint mir ein wenig seltsam.
Diese Privilegierung hat der Gesetzgeber wahrscheinlich aus einem bestimmten Gund in das Gesetz aufgenommen…also ich habe gerade keine Idee, wie wir da zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit kommen. Ich bin aber für Ideen dankbar.
Und danach? Nehmen wir die Mutter für den Rest der Schwangerschaft in Gewahrsam? Oder untersagen ihr das angesprochene Verhalten unter Androhung eines Ordnungsgeldes? Ich hab ehrlich gesagt keine Idee wie man da ran kommen kann…gespannt und interessiert,

Gruß,

Florian.

Hallo Frank!

Ich finde Deine unbrauchbaren Antworten langsam wirklich nervig.

BEVOR man sich um (im wahrsten Sinne des Wortes „Ungelegte
Eier“)
Gedanken macht…sollte man sich erst einmal über die
„Rahmenbedingungen“ zur „Aufzucht“ Gedanken machen…

Ich kann sehr gut verstehen, dass man sich unter diesen Bedingungen fragt, ob es da nicht eine Möglichkeit gibt, ein Kind, das noch nicht geboren ist, vor der eigenen Mutter zu schützen.

Über die Fragen der Aufzucht kann man sich ja immer noch kümmern, wenn das Kind dann behindert und schwer krank zur Welt kommt, oder wie?

Zur VERANTWORTUNG ein neues menschliches Leben in diese Welt
zur setzen,gehört es nämlich auch,sich Gedanken um seine
Zukunft zu
machen…

Was die angehende Mutter in dem Beispiel wohl offensichtlich nicht tut - im Geneteil. Dein Gerede bleibt substanzlos und hat nichts mit der Frage zu tun - wie üblich.

Gruß,

Florian.

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Hallo

Schutzgut mag beim § 218 die ungeborene Leibesfrucht schon
sein - aber der Schutz ist ja nun auch ziemlich eingeschränkt,
was die Straflosigkeit des Versuchs der Mutter zeigt.

Das stimmt, würde dann aber auch für alle anderen Delikte zutreffen, deren Versuch straflos ist. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass das Polizeirecht hier einen Unterschied machen würde.

Und dann
bei einem Geschehen, dass vielleicht so einen Versuch
darstellt, einen Verstoß gegen die öffentliche Sicherheit
anzunehmen…keine Ahnung, aber erscheint mir ein wenig
seltsam.

Nein, kein Verstoß, aber eine Gefahr für ein Schutzgut der Öffentlichen Sicherheit. Dass es ein solches gibt, zeit die Strafnorm, dass hier eine Gefahr besteht, müsste ein Arzt beurteilen.

Man muss ja auch ganz klar feststellen, dass nur der Abbruch der Schwangerschaft die Gefahr darstellen kann, nicht aber Schäden für das Kind, da dieses derzeit noch kein Rechtsträger ist.

Diese Privilegierung hat der Gesetzgeber wahrscheinlich aus
einem bestimmten Gund in das Gesetz aufgenommen…also ich
habe gerade keine Idee, wie wir da zu einer Gefahr für die
öffentliche Sicherheit kommen. Ich bin aber für Ideen dankbar.

Wie gesagt, die Privilegierung des Gesetzgebers wirkt sich m.E. nicht auf das Polizeirecht aus, da ich iRd. Öffentlichen Sicherheit und Ordnung noch nie zwischen versuchsstrafbaren und nicht versuchsstrafbaren Delikten unterschieden habe.

Und danach? Nehmen wir die Mutter für den Rest der
Schwangerschaft in Gewahrsam? Oder untersagen ihr das
angesprochene Verhalten unter Androhung eines Ordnungsgeldes?
Ich hab ehrlich gesagt keine Idee wie man da ran kommen
kann…gespannt und interessiert,

Tja, das ist in der Tat die interessante Frage. Da nach der polizeirechtlichen Generalklausel alles denkbar ist, käme sicherlich zunächst eine Untersagen bestimmten exzessiven verhalten iVm der Androhung von Ordnungsgeld in Betracht. Dass das natürlich ein etwas anspruchsvollerer VA wäre, steht außer Frage :smile:

Gruß
Dea

Schau mal genau hin…
…die Anzahl der Sternchen zeigt ganz genau, von wem er spricht. Da kannst Du rum-löölen, wie Du willst, das macht Dich nur noch lächerlicher.

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