Schutz vor Abmahnung?

Hallo liebe www-Gemeinde,

ich habe gerade folgenden Hinweis im Impressung einer Homepage gelesen:

_Impressum

Keine Abmahnung ohne sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen.

Wenn der Inhalt oder die Aufmachung unserer Seiten gegen fremde Rechte dritter oder gesetzliche Bestimmungen verstößt, so wünschen wir eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir werden die entsprechenden Passagen sofort löschen, falls zu Recht beanstandet.Von Ihrer Seite ist die Einschaltung eines Rechtsbeistandes nicht erforderlich. Sollten dennoch Kosten dadurch entstehen, das Sie keine vorherige Kontaktaufnahme vornehmen, werden wir die Kosten vollständig zurückweisen und eventuell Gegenklage erheben, da Sie gegen diesen Artikel verstoßen haben.Gemäß § 28 BDSG widerspreche ich jeder kommerziellen Verwendung und jeder sonstigen Weitergabe und anderweitigen Veröffentlichung der Inhalte dieser Internetpräsenz._

Schütz dies dem Seitenbeteiber wirksam vor teuren Abmahnungen?

Vielen Dank für Hinweise
Heiko

Hallo,

Schütz dies dem Seitenbeteiber wirksam vor teuren Abmahnungen?

nein.

Gruß

S.J.

Hallo S.J.

vielen Dank für Deine Antwort. Dies habe ich mir auch schon fast gedacht. Geht es aber ggf. noch etwas konkreter? Gerichtsurteile oder Gesetzestexte, wo man dies ersehen kann?

Vielen Dank für alle weiteren Infos.
Heiko

Hallo,

da braucht es nichts weiter zu geben. Das ist einfach selbstverständlich. Wir reden hier von deliktischem Handeln, und das Gesetz ist nun mal dafür da, das Opfer zu schützen und ihm entsprechende Rechte zu sichern und Möglichkeiten zu geben. Diese einseitig aushebeln zu wollen heißt, sich über das Gesetz zu stellen, und darüber, dass das nicht mehr als eine ziemlich dumme Idee ist, braucht man wohl nicht weiter zu diskutieren. Und da Leute die so einen Unfug auf ihrer Webseite verzapfen nicht so dumm sind, dies auch vor Gericht zu wiederholen, wirst Du darüber vermutlich auch keine Urteile finden.

Wenn Du jemand in den Wagen gefahren bist, kannst Du auch darauf hinweisen, dass Du an der Scheibe ein deutlich sichtbares Schild hast, mit dem Du die Haftung für von Dir verursachte Unfälle nur übernimmst, wenn der Unfallgegner rechtzeitig vor dem Zusammenstoß gehupt hat. Nützen wird es dir nichts.

Gruß vom Wiz

Hallo Wiz,

vielen Dank für Deine Erläuterungen. Wenn die Sache mal mit einem anderen Blickwinkel betrachtet wird, so klingt es und ist es auch absolut logisch. Der Seitenbetreiber möchte anscheinend „einschüchtern“ aber wen? Abmahnungen werden ja in der Regel von Juristen durchgeführt und denen ist diese Klausel dann doch egal.

Gefunden habe ich das Ganze hier:
http://blog.fjk-net.com/gescherblogneu/wordpress/?pa…

Heiko

Hallo nochmal,

ich tippe mal darauf, dass ein geistig etwas knapp Bemessener mal auf diese Schnappsidee gekommen ist, und andere ähnliche Leute dann baff staunend davor gestanden, und es für die genialste Idee seit Erfindung des Eierbechers gehalten haben. Vergleichbarer Fall wäre dieser wunderbare Disclaimer bzgl. Haftung für Inhalte verlinkter Seiten.

Gruß vom Wiz