Schutz vor Diebesgut etc

Hallo,
habe gestern ausschnittsweise den Beitrag über ebay in Stern-TV mitbekommen.
Kann mir jemand sagen, wie ich mich davor schützen kann, bei ebay Diebesgut u.ä. zu ersteigern? Und was tut ebay dagegen?

Danke

JÖrg

Hallo,
habe gestern ausschnittsweise den Beitrag über ebay in
Stern-TV mitbekommen.
Kann mir jemand sagen, wie ich mich davor schützen kann,

du handelst in Treu und Glauben, machst dich also nicht strafbar. Bei Beschlagnahme ist der Verkäufer dir gegenüber erstazpflichtig. (zivilrechtlich Klage)

bei

ebay Diebesgut u.ä. zu ersteigern? Und was tut ebay dagegen?

Mein Gott, was sollen die tun? wo jede Minute 300 Artikel eingestellt werden, WER soll das überwachen und WIE soll er erahnen, daß dies gestohlen, das gefunden, das gekauft, das ererbt ist?

Fragen kann man fragen, aber manchmal hätte es gereicht sich vorzustellen, wie da einer (oder tausend) sitzen und prüfen, was Diebesgtut ist.

Man könnte ja die Verkäufer verpflichten, Diebesgut als solches zu deklarieren! Wie findste das? dann bräuchten die nur noch die Lügner finden!

gruss

hallo JÖrg,

aufmerksam sollte man sicher werden, wenn Artikel weit unter einem angemessenen Wert angeboten werden, meist in größerer Anzahl.

Bei einem einzelnem Artikel von privat ist das nicht außergewöhnlich, mancher verkauft etwas nur, um es sinnvoll los zu werden oder „Entsorgungskosten“ zu sparen.

Stellt aber jemand innerhalb eines Monats Waren für 30000 Euro ein, die weit unter einem vernünftigen Einkaufspreis über den Tisch gehen, ist sicher was faul. Das muss allerdings nicht heißen, dass es sich um Diebesgut handelt. Vielleicht ist er auch gerade dabei, die Leute bei eBay über den Tisch zu ziehen.

Im eBay-Sicherheits-Forum gibt es dazu einige interessante Diskussionen.

mfg Günter

ebay Diebesgut u.ä. zu ersteigern? Und was tut ebay dagegen?

Mein Gott, was sollen die tun? wo jede Minute 300 Artikel
eingestellt werden, WER soll das überwachen und WIE soll er
erahnen, daß dies gestohlen, das gefunden, das gekauft, das
ererbt ist?

Fragen kann man fragen, aber manchmal hätte es gereicht sich
vorzustellen, wie da einer (oder tausend) sitzen und prüfen,
was Diebesgtut ist.

Wie ich aus Postings weiter unten sehe, wird da sehr wohl ausgiebigst kontrolliert und wegen Kleinigkeiten bereits Sperren ausgesprochen. Vielleicht habe ich ja als elender Frager ja nicht einen so brillanten Verstand und einen so überwältigenden Durchblick, aber ich gehe mal davon aus, dass auch ebay Kontrollen in Richtung Hehlerei durchführen wird, die über das hinausgehen, was ich als potentieller Käufer durchführe (siehe das andere posting, mit, im Gegensatz zu diesem posting, durchaus weiterführenden Ratschlägen). Auch um seinen Ruf und damit seinen Geschäftserfolg nicht zu gefährden und strafrechtlichen Schwierigkeiten (Förderung der Hehlerei) aus dem Weg zu gehen, wird ebay alles tun, um dies zu unterbinden. Und wenn sie dafür tausend Mitarbeiter engagieren müssen, um so etwas auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, so werden sie dies tun, denn ansonsten laufen irgendwann die Kunden weg oder die Justiz steht vor der Tür. Und dann zählt kein gute Glaube mehr…

Dass ich als Käufer keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten habe war mir von vorneherein klar (und dies dürfte wohl jedem mit halbwegs normaler Allgemeinbildung bekannt sein) und dies war auch nicht Thema des postings. Dort ging es nur um den Schutz vor dem Erwerb von Diebesgut und nicht um die strafrechtlichen Konsequenzen. Nur, was bringt es mir, einen privatrechtlichen Anspruch zu haben, wenn bei dem Verkäufer nix mehr zu holen ist? Wenn ich für ein paar hundert Euro dort etwas gekauft habe, und höchstwahrscheinlich auch andere diesem auf dem Leim gegangen sind? Da dürfte dann recht schnell nix mehr zu holen sein, und die Ersatzpflicht des Verkäufers kann ich mir dann auch in die Haare schmieren…

Man könnte ja die Verkäufer verpflichten, Diebesgut als
solches zu deklarieren! Wie findste das? dann bräuchten die
nur noch die Lügner finden!

Dies, finde ich, ist ziemlich platten Sarkasmus…

Hallo Mitdiskutierende,

du handelst in Treu und Glauben, machst dich also nicht
strafbar. Bei Beschlagnahme ist der Verkäufer dir gegenüber
erstazpflichtig. (zivilrechtlich Klage)

Gilt hier nicht auch, dass an gestohlenen Sachen auch gutgläubig kein Eigentum erworben werden kann ? Hiesse dann im Umkehrschluss:
Der Käufer macht sich wegen Hehlerei strafbar, der Käufer hat das Gut dem rechtmässigen Eigentümer auszuhändigen und kann dann erst im Wege der Klage die Herausgabe des Kaufpreises verlangen.

Lieg ich da jetzt daneben oder hab ich aus dem Studium doch noch was behalten fragt
bernd

Sorry, muss natürlich so heissen !

Hallo Mitdiskutierende,

du handelst in Treu und Glauben, machst dich also nicht
strafbar. Bei Beschlagnahme ist der Verkäufer dir gegenüber
erstazpflichtig. (zivilrechtlich Klage)

Gilt hier nicht auch, dass an gestohlenen Sachen auch
gutgläubig kein Eigentum erworben werden kann ? Hiesse dann im
Umkehrschluss:

Der VER Käufer macht sich wegen Hehlerei strafbar, der Käufer hat
das Gut dem rechtmässigen Eigentümer auszuhändigen und kann
dann erst im Wege der Klage die Herausgabe des Kaufpreises
verlangen.

Lieg ich da jetzt daneben oder hab ich aus dem Studium doch
noch was behalten fragt
bernd

Hallo,
das sollte doch nur heißen, daß ein Schutz in diesem Sinne nicht möglich ist und Ebay das nicht realisieren kann.
Aber es gibt ja den Käuferschutz, der Dir bis 200 Euro (in Sonderfällen bis 300, bitte nachlesen) bei eigenem Risiko in Höhe von 25 Euro hilft.
Beispiel: Du kaufst versehentlich Diebesgut im Wert von 175 Euro, dann bist Du 25 Euro los und Ebay erstattet Dir die 150. :wink:
Ich denke, mehr können die nicht tun.
cu Rainer

Hallo,
das sollte doch nur heißen, daß ein Schutz in diesem Sinne
nicht möglich ist und Ebay das nicht realisieren kann.
Aber es gibt ja den Käuferschutz, der Dir bis 200 Euro (in
Sonderfällen bis 300, bitte nachlesen) bei eigenem Risiko in
Höhe von 25 Euro hilft.
Beispiel: Du kaufst versehentlich Diebesgut im Wert von 175
Euro, dann bist Du 25 Euro los und Ebay erstattet Dir die 150.

Das Problem ist, das dieser Käuferschutz nur einmal im Monat in Anspruch genommen werden kann. Weiterhin sind die mittlerweile enorme Portokosten damit nicht gedeckt und man muß den ersteigerten Gegenstand dann auch noch auf eigene Kosten dort hinschicken…

Ich denke, mehr können die nicht tun.

Beim Einstellen sicher nicht, in offensichtlichen Fällen mit zahlreichen Hinweisen der User tut ebay aber genauso wenig und läßt alle in’s offene Messer laufen!

Gruss
Nick