Schutz vor unerwünschten Besuch der Nachbarkinder

Gegen die juristischen Vertreter und Aufsichtspersonen der
besagten Kinder, Herr Superschlau.

Zeig mir doch bitte mal den Paragraphen, aufgrund dessen das möglich wäre - ich kenne bisher keinen. Wohlgemerkt: Eine Anzeige wegen Einbruchs ist ein Strafprozess, kein Zivilprozess - es wäre mir neu, daß in einem Strafprozess auch Vertreter oder Aufsichtspersonen aufgrund fremder Schuld verknackt werden können.

Also: Wegen was GENAU willst du da eine Strafanzeige stellen? (Antwort bitte unter Angabe des betreffenden Paragraphen.)

M.

Zeig mir doch bitte mal den Paragraphen, aufgrund dessen das
möglich wäre - ich kenne bisher keinen.

Ahoi.

Aus dem Zivilrecht:

http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzst%C3%B6rung

Wohlgemerkt: Eine
Anzeige wegen Einbruchs ist ein Strafprozess, kein
Zivilprozess - es wäre mir neu, daß in einem Strafprozess auch
Vertreter oder Aufsichtspersonen aufgrund fremder Schuld
verknackt werden können.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung

Also: Wegen was GENAU willst du da eine Strafanzeige stellen?

Es heißt „weswegen“ und nicht „wegen was“.

(Antwort bitte unter Angabe des betreffenden Paragraphen.)

Siehe oben.

Gibt es jetzt noch jemanden, der meine obige Urschrift eigentlich so richtig schön falsch verstanden hat?

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Hallo an alle, die auf meine Anfrage geantwortet haben: DANKE!!!

Allerdings wollte ich damit nicht erreichen, daß untereinander Streiterein aufblühen! Bitte nicht!
Aber so richtig geholfen hat mir eigentlich keiner von euch, aber es ist sicher auch ein schweres Problem!

Nur nochmals zur Info: Den Jägerzaun können wir NICHT abschließen, denn das Türchen am Eingang kann nicht abgeschlossen werden, da an der Haustür die Klingel ist. Wie soll dann jemand klingeln können? Und das Tor dient uns als Ein- und Ausfahrt. Wäre noch anstrengender für mich, wenn ich zur Arbeit fahre und wiederkomme. Ich gehe jetzt erst vom Haus durch den Garten an die Garage, öffne diese, gehe dann vor zum Tor und öffne dieses, dann zurück zur Garage, dann wird das Auto rausgefahren, dann steige ich aus und schließe die Garage, steige wieder ins Auto und fahre dann weiter aus dem Grundstück raus, steige wieder aus und schließe das Tor. Dann steige ich wieder ins Auto und erst dann kann ich wegfahren! Und das bei Wind und Wetter!

Und das Tor dient uns allen auch, um mit dem Schubkarren oder der Mülltonne oder den Fahrrädern rauszufahren. Da müßten wir immer einen weiteren Schlüssel dabei haben.

Als sie das erste Mal auf unserem Grundstück waren, bin ich gerade von der Arbeit gekommen. Gleich im Anschluß haben wir schnell Kaffee getrunken, damit wir umgehend dann einkaufen fahren konnten. Und in diesen 10 - 15 Minuten haben sie das erste Mal Unheil angerichtet. Die Küche liegt aber auf der gegenüberliegenden Seite der Einfahrt, also konnten wir es nicht bemerken.

Als sie uns die Rasenanzucht mürbe machten, war das Tor zu. Sie haben die eine Seite aufgemacht! Ich habe es bemerkt, weil ich auf der Couch im Wohnzimmer gesessen und gehört habe, wie unser Tor plötzlich lautstark geöffnet wurde. Da bin ich auch gleich raus! Habe auch mit den Kindern geschimpft, die Mutter aber war ja so unschuldig.

Wenn ich die Kinder jetzt auf der Straße sehe, schaue ich sie sowieso immer total böse an. Sie sollen ruhig Angst vor mir haben, ist mir egal.

Tja, ich mache das Tor immer zu und schimpfe jedesmal, wenn meine beiden Kinder oder meine Mann es nicht tun. Komme mir zwar sehr stiefmütterlich vor, aber es geht nicht anders. Was aber, wenn die anderen es nicht kapieren, das Tor zuzumachen? Ich bin nicht jedesmal dabei, und schon gar nicht freitags ab Mittag, da ich da arbeiten bin und die Kinder aber ab Mittag von der Schule zu Hause sind und mein Mann auch meist mittags von der Arbeit kommt. Da kann ich nicht kontrollieren!!! Was also dann?

Jetzt haben wir den Pool weggebaut, Badezeit ist ja vorbei. Aber die Kinder würden sich sicherlich auch ohne Pool wohlfühlen. Wir beabsichtigen nun, an unser Tor eine Automatik anzubauen, damit das Tor selbständig mit der Fernbedienung öffnet und schließt und nach gewisser Zeit auch von selbst die Schließung vornimmt. Aber finanziell konnte ich noch kein Schnäppchen machen!

So, dies nur nochmals zur besseren Vorstellung unserer Situation! Wir können nur hoffen, daß diese Familie endlich ihr Haus mal baut und die Kinder dort sich rumtreiben. Ansonsten wende ich mich ans Jugendamt, sollen die sich darum kümmern. Ob sie das machen, ist zwar fraglich, aber egal! Die Kinder werden ja auch größer, der Große kommt wohl nächstes Jahr in die Schule! Da hoffe ich, daß sie dann kein Interesse mehr an unserem Garten haben - ansonsten rappe ich sie mir und schimpfe und bringe sie zu ihren Eltern vor und stelle die Sache klar. Vielleicht haben wir dann Ruhe!

Trotzdem nochmals vielen Dank für die vielen Reaktionen! Diese haben mir auch gezeigt, daß dieses Problem eine reine Erziehungssache ist, was ich und mein Mann an unseren beiden Kindern selbst schon erreicht haben. Für unsere Kinder sind andere Grundstücke einfach tabu - und das von Klein auf!

So, vielen Dank! Für jede weitere Lösungsvariante bin ich trotzdem sehr dankbar, vielleicht kenne ich die ja auch noch nicht!

Hallo1

Aus dem Zivilrecht:
http://de.wikipedia.org/wiki/Besitzst%C3%B6rung

Ich sprach aber von der Strafanzeige, die Du stellen willst.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch
http://de.wikipedia.org/wiki/Sachbesch%C3%A4digung

(Antwort bitte unter Angabe des betreffenden Paragraphen.)

Siehe oben.

Ich finde in beiden Paraghraphen nichts darüber, daß man gegen Vertreter oder Aufsichtspersonen eine Strafanzeige erstatten kann. Bitte zeig mir die genaue Stelle, wo das steht.

Gibt es jetzt noch jemanden, der meine obige Urschrift
eigentlich so richtig schön falsch verstanden hat?

Ich wüsste nicht, was man da falsch verstehen kann:

„Bei Zuwiderhandlung zivilrechtliche Schritte einleiten und zusätzlich Strafanzeige wegen Einbruchs erstatten.“

„Gegen die juristischen Vertreter und Aufsichtspersonen der besagten Kinder, Herr Superschlau.“

Und Du hast bisher noch nicht schlüssig erklärt, aufgrund welcher Rechtslage Du meinst, eine Strafanzeige gegen Vertreter und Aufsichtspersonen erstatten zu können.

Auch eine Anzeige gegen die Kinder bringt wenig, das Verfahren wird nämlich wegen Strafunmündigkeit eingestellt.

Also, simple Frage: Was glaubst Du mit einer Strafanzeige wegen Einbruchs, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung etc, genau zu erreichen?

M.

WAS genau hast Du also mit dem Tipp bezweckt, am solle eine Strafanzeige wegen Einbruchs erstatte

Servus,

Ich fand, der Ur-Post von To-I strotzte nur so vor Ironie.

Pfüad Di
Tina

Ich fand, der Ur-Post von To-I strotzte nur so vor Ironie.

Hmmmmmmmmmm … das würde einiges erklären. :smile: Passt auch besser zu dem Bild des großen Häuptlings, das ich so in meinem Kopf rumschleppe. :smile:

Danke für die Hinweis,
Gruß,
Max

Hallo

Da bin ich auch gleich raus! Habe auch mit den Kindern geschimpft, …

Wenn ich die Kinder jetzt auf der Straße sehe, schaue ich sie sowieso immer total böse an. Sie sollen ruhig Angst vor mir haben, ist mir egal.

Vor allen Dingen müssen sie aber genau wissen, was sie dürfen und was nicht. Ich nehme nämlich an, dass es diesen Kindern völlig neu ist, dass man nicht einfach auf anderer Leute Grundstück geht. Wenn du einfach nur geschimpft hast, dann wissen sie es möglicherweise immer noch nicht.

Vielleicht gehst du mal hin und zeigst ihnen genau, ab wo genau dein Grundstück anfängt, und dass sie da nicht reindürfen. Und den Eltern könntest du auch noch explizit mitteilen, dass du erwartest, dass sie ihre Kinder so erziehen, dass sie sich nicht an fremdem Eigentum vergreifen, und dass das geht. - Dabei brauchst du ja nicht besonders freundlich zu sein, aber sachlich.

Manche Dinge sind für manche Leute eben nicht selbstverständlich.

Viele Grüße

PS: Vielleicht hast du es ja schon gemacht, ohne es in deinem Beitrag zu erwähnen. Aber auch dann könntest du es ruhig nochmal machen. Häufigere Wiederholungen haben ihre Wirkung.

Hallo,

nachdem ich einige mich etwas irritierende Beiträge von Dir hier im Eltern-Kinder-Brett gelesen habe, wüßte ich gern: hast Du Kinder?
Oder Saubraten, Rotzlöffel etc.?

Hovke

hast
Du Kinder?

Ich habe Ihre Eingabe nicht verstanden.

Meinten Sie;

Hast du Kinder?

oder

Hasst du Kinder?

Oder Saubraten, Rotzlöffel etc.?

Ja.

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Guten Tag,

ja, klar! Ich habe zwei Kinder im derzeitigen Alter von 10 Jahren und gleich 13 Jahren. Aber unsere Kinder sind nie auf die Idee gekommen, sich auf fremden Eigentum aufzuhalten. Sie wurden ja auch dementsprechend von mir erzogen! Ich kenne es ja auch nicht anders!

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Hallo,

hast
Du Kinder?

Ich habe Ihre Eingabe nicht verstanden.

Meinten Sie;

Hast du Kinder?

oder

Hasst du Kinder?

Bitte einfach die Schreibweise beachten, dann ist es ganz leicht verständlich.
Oder notfalls hier aus Grundkurs Deutsch: „hast Du“ mit einem `s´ leitet sich von haben ab; „hasst Du“ mit doppel-s wird von Hassen, also von Hass (heftige Antipathie) abgeleitet - und ja, deutsche Sprache schwere Sprache. Kann die Verwirrung verstehen.

Was Sie alles hassen (mit Doppel-s) möchte ich eher lieber nicht wissen (Zwischenfrage: muss ich Lehrer siezen, wenn ich verm. älter bin als selbige?).

Gruß, Hovke

, deutsche Sprache schwere Sprache.

Ich hab deine anderen Beiträge gelesen. Genau deshalb frage ich lieber noch einmal nach.

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Hallo,

hier ist deutlich, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzen. Mein Weg wäre in einem ähnlichen Fall, dass ich die Eltern nachweislich, schriftlich (z. B. per Einschreiben, Fax o.ä.)auffordere, dass sie die Kinder beaufsichtigen und dafür sorgen sollen, dass sie das Grundstück nicht betreten.

Evtl. per Abmahnung/Unterlassung kostenpflichtig mit einem Anwalt das Betreten des Grundstückes untersagen lassen.

Sollten wieder Schäden entstehen, würde ich die Eltern zur Kasse bitten, auch wenn es nur ein geringer Betrag sein sollte. Solches „Lehrgeld“ verhindert Schlimmeres.

Evtl. per Abmahnung/Unterlassung kostenpflichtig mit einem Anwalt das Betreten des Grundstückes untersagen lassen.
Den Pool habt Ihr ja schon abgebaut. Aber der nächste Sommer kommt bestimmt und Ihr seid nicht gezwungen auf Eure Annehmlichkeit zu verzichten, weil fremde Kinder zwischen Mein und Dein noch nicht entscheiden können.

Einige schöne Beispiele und Erklärungen habe ich unter http://www.palm-bonn.de/haftung.htm gefunden.

Ohne Streit werdet Ihr bei solchen Nachbarn das Problem vermutlich nicht gelöst bekommen. Nur dann lieber gleich nach dem Motto „lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“. Der Knackpunkt scheint mir hier zu sein, ob die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen.

Hier noch ein Web-Fund: http://www.rechtstipps.de/?menuID=195&navID=44&softl…

Gruß
Ingrid

Hallo.

ja, klar! Ich habe zwei Kinder im derzeitigen Alter von 10
Jahren und gleich 13 Jahren. Aber unsere Kinder sind nie auf
die Idee gekommen, sich auf fremden Eigentum aufzuhalten. Sie
wurden ja auch dementsprechend von mir erzogen! Ich kenne es
ja auch nicht anders!

Kein Kontakt zu den Nachbarn? Garnichts?

Gruß, Hovke

Was soll das denn? Klar haben sie Kontakt zu den Nachbarn, aber immer nur dann, wenn ich es auch wußte. Alleine nie! Schlimm?