Hallo,
ist das eine strafrechtliche Frage oder eine arbeitsrechtliche?
Der Ausbilder ist zu Ausbildungszwecken Vorgesetzter des Azubi und auch für die charakterliche Ausbildung zuständig. Kann er vielleicht noch hinbekommen, aber so wirklich kompatibel ist das ja nicht. Daher gibt es auch viele Firmen, die das gar nicht gerne sehen (ob es sie nun etwas angeht oder nicht, als AN muss man ja nicht alles machen, was erlaubt ist, es sei denn, man geht nur zum Spaß arbeiten).
Aus diesem Ober-Unter-Ordnungsverhältnis heraus ist immer kritisch, ob das „Ja“ der Azubine wirklich frei ist. In der Rechtsprechung haben solche Fälle so manches Mal - z.B. nach einem Fehltritt des Ausbilders, der noch andere Azubinen nett fand - in einem Vorwurf der sexuellen Belästigung durch die Sitzengelassene gemündet.
Auch bei der dann fälligen Beurteilung dürfte der nette Ausbilder ja befangen sein. Problem: Soll er dem Arbeitgeber die Beziehung verschweigen, obwohl der vielleicht in diesem Fall sogar ein Recht hat, solche nicht unerheblichen Details zu erfahren?
Man sollte auch immer etwas weiter als man über den Bauchnabel blicken …
VG
EK