Schutzbrief Geltungsbereich

Hallo!

Ich habe jetzt an den Anbieter schon 2 Mails geschickt und jedes Mal nur eine Standardantwort erhalten, die leider nicht meine Fragen beantwortet. Vielleicht kann mit hier jemand weiterhelfen.

Grundlage sei eine Haftpflicht-PLUS (bei der HUK), da ist dieser Schutzbrief inklusive:
http://www.huk.de/pdf/kfz/Schutzbrief_MA104.pdf

Nun wird das Auto verliehen, mit privatem Mietvertrag, Fahrer bei der Versicherung eingetragen, Zusätzliche km angemeldet. Gehen Leistungen (wie z.B. Krankenrücktransport) auch auf die zeitweiligen Nutzer über? Weil da ja steht (S.2 links unten), diese Leistungen würden ja auch gelten, wenn man nicht mit dem versicherten Fahrzeug unterwegs sei, das hört sich für mich so an, als wären die Personengebunden?

Da steht auch: „gelten in ganz Europa. in außereuropäischen Mittelmehranrainerstaaten, …“
Sind da Österreich, Slowenien und Kroatien dabei?

Wäre für Hilfe dankbar

kernig

Hallo!

Hallo,

Grundlage sei eine Haftpflicht-PLUS (bei der HUK), da ist
dieser Schutzbrief inklusive:
http://www.huk.de/pdf/kfz/Schutzbrief_MA104.pdf

Nun wird das Auto verliehen, mit privatem Mietvertrag, Fahrer
bei der Versicherung eingetragen, Zusätzliche km angemeldet.
Gehen Leistungen (wie z.B. Krankenrücktransport) auch auf die
zeitweiligen Nutzer über? Weil da ja steht (S.2 links unten),
diese Leistungen würden ja auch gelten, wenn man nicht mit dem
versicherten Fahrzeug unterwegs sei, das hört sich für mich so
an, als wären die Personengebunden?

Maßgebend ist das Kleingedruckte, die Versicherungsbedingungen.
Üblicherweise erstreckt sich der Schutz auch auf berechtigte Fahrer.
Ob das auch bei der HUK so ist? Dürfte wahrscheinlich in § 25 der
Versicherungsbedingungen vermerkt sein.

Da steht auch: „gelten in ganz Europa. in außereuropäischen
Mittelmehranrainerstaaten, …“
Sind da Österreich, Slowenien und Kroatien dabei?

Befinden sich Österreich, Slowenien etc. nicht in Europa?

Wäre für Hilfe dankbar

Gern

kernig

Gruß Joerg

Danke
Hallo!

Ob das auch bei der HUK so ist? Dürfte wahrscheinlich in § 25
der
Versicherungsbedingungen vermerkt sein.

Guck ich mal rein, jetzt weiß ich wenigstens, wo ungefähr ich suchen muss.

Sind da Österreich, Slowenien und Kroatien dabei?

Befinden sich Österreich, Slowenien etc. nicht in Europa?

Äh, ehrlich gesagt hab ich da ziemlich den Überblick verloren. Vor allem mit Slowenien wäre ich mir da jetzt nicht so sicher gewesen. Und was heißt Europa? Kontinental gesehen oder EG oder Euroland oder Schengen oder weiß der Kuckuck, was es da noch für Kategorien gibt?

Aber danke für die Aufklärung

kernig

Verwirrung pur
Hi Kernig

Ich bin durch Deine Anfrage neugierig geworden und habe im „Kleingedruckten“ nachgelesen.

Unter „E Autoschutzbrief“ steht

§25 Versicherte Gefahr
(1) der Versicherer erbringt nach Eintritt eines Schadensfalles im Rahmen der nachstehenden Bedingungen die im einzelnenen aufgeführten Leistungen als Service oder als Ersatz für vom VERSICHERUNGSNEHMER aufgewandte Kosten.

Wenn die das so schreiben, dann meinen die das meist auch so. Aber es geht weiter:

(3) Bei Reisen mit dem versicherten Fahrzeug besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer, den berechtigten Fahrer und die berechtigten INsassen des Fahrzeugs, auf das sich der Versicherungsschutz bezieht.

DAS klingt jetzt ganz gut, aber es geht weiter mit den angefragten Leistungen für Krankenrückholtransport:

(11) Krankenrückholtransport
a) müssen der Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner bwz. der in häuslicher, eheähnlicher Gemeinschaft mit dem Versicherungspartner lebende Lebenspartner oder deren minderjährige Kinder auf einer Reise infolge Erkrankung oder Verletzung…

Hier fehlt der „berechtigte Fahrer“. Daraus schliesse ich, dass kein Krankenrückholtransport bezahlt wird.

§28 regelt dann noch die Ausschlüsse …

Für den Ausland Schadenschutz finde ich folgende Angaben

F Ausland-Schadenschutz-Versicherung

§29 Umfang der Versicherung

(1) erleidet eine versicherte Person mit dem versicherten Kraftfahrzeug einen Unfall, be dem der Unfallgegner Schuld hat oder haftet…

§ 30 Versicherte Personen
Versichert sind der Versicherungsnehmer, alle berechtigten Fahrzeuginsassen. der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs. RECHTE AUS DIESEM VERTRAG KANN NUR DER VERSICHERUNGSNEHMER geltend machen.

Tolle Sache. Ich würde Deine Anfrage an die Versicherung senden und um Stellungnahme bitten.

Grüsse aus dem Bergischen
Ulli - die zur Definition von „Europa“ nix gefunden hat.

hallo

Ob das auch bei der HUK so ist? Dürfte wahrscheinlich in § 25
der
Versicherungsbedingungen vermerkt sein.

ja ist es.

snake

hallo

Äh, ehrlich gesagt hab ich da ziemlich den Überblick verloren.
Vor allem mit Slowenien wäre ich mir da jetzt nicht so sicher
gewesen. Und was heißt Europa? Kontinental gesehen oder EG
oder Euroland oder Schengen oder weiß der Kuckuck, was es da
noch für Kategorien gibt?

„A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben mit dem Autoschutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.“

snake

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hallo,
zu erst mal meine quellen stammen aus den aktuellen akb. deine sind veraltet.

DAS klingt jetzt ganz gut, aber es geht weiter mit den
angefragten Leistungen für Krankenrückholtransport:

berechtigte fahrer haben prizipiell versicherungsschutz. nur spezielle leistungsarten, wie hilfe im (a 3.7.) krankheitsfall, tod, verletzung beziehen sich auf bestimmte personen. das ist übrigens bei allen mir bekannten kfz-gebundenen schutzbriefen so.

Hier fehlt der „berechtigte Fahrer“. Daraus schliesse ich,
dass kein Krankenrückholtransport bezahlt wird.

richtig. mit recht. wozu gibts schließlich akv für 8 eur p.a.

§ 30 Versicherte Personen
Versichert sind der Versicherungsnehmer, alle berechtigten
Fahrzeuginsassen. der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs.
RECHTE AUS DIESEM VERTRAG KANN NUR DER VERSICHERUNGSNEHMER
geltend machen.

falsch! da steht
„A 5.2. Versichert sind Sie, die berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs.“ ERGO: alle die da stehen können rechte aus dem vertrag geltend machen.

Ulli - die zur Definition von „Europa“ nix gefunden hat.

gruß zurück - siehe mein weiterer post.

snake

hallo,
zu erst mal meine quellen stammen aus den aktuellen akb. deine
sind veraltet.

Hi Snake!
meinst sind die vom 1.1.2008.
Ich gebe zu, das war mein letzter Vertrag - Änderungen kann ich deswegen nicht berücksichtigen. Tut mir leid, ich hätte das Datum einfügen müssen!

falsch! da steht
„A 5.2. Versichert sind Sie, die berechtigten
Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des
Fahrzeugs.“ ERGO: alle die da stehen können rechte aus dem
vertrag geltend machen.

Das ist in der Fassung meines Bedingungen der HUK vom 1.1 noch anders.
Wie gesagt, ich hatte es versäumt, das Datum einzufügen.
Ich wusste nicht, dass die HUK seit dem 1.1.08 die Bedingungen nochmal geändert hat!

Wie auch immer - es gilt der Text beim Vertragsabschluss.
LG Ulli

Boah, Ihr seid echt gut!
Hallo Ihr netten Antworter alle!

Jetzt verstehe ich auch, warum die sich so um eine konkrete Antwort gedrückt hat.
Klar ist mir das immer noch nicht
Wobei sich das für mich schon so anhört, als würden auch die personenbezogenen Leistungen für „berechtigte“ Fahrer und Insassen gelten. Zitat:

"Der Schutzbrief gilt für Europa. Es besteht nur Versicherungsschutz für Fahrten und Reisen mit dem im Versicherungsschein genannten Fahrzeug. Sobald ein anderes Fahrzeug genutzt wird, wie zum Beispiel der PKW des Ehepartners, für den kein Schutzbrief vereinbart wurde, besteht kein Versicherungsschutz.
Bei Fahrten oder Reisen mit dem versicherten Fahrzeug besteht Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer, den berechtigten Fahrer und alle berechtigten Insassen.

Das Unfall und Pannenhilfe Prospekt geht Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu. "

Und die bekam ich erst auf weitere Nachfrage.
Hm, da werden wir doch, zwecks der Sicherheit noch in eine Familien-Auslandskrankenversicherung investieren. Das hätte ich wahrscheinlich eh gemacht, weil da ja noch so allerhand anderes dabei ist.

Das hätte ich aber alleine nie so rausklamüsert bekommen. Ich danke Euch sehr.

Schöne Grüße
kernig

Bitte bitte, jetzt bin ich völlig verwirrt :smile:
Hallo nochmal!
Haltet mich für eine geographische und politische Niete, das bin ich wahrscheinlich auch. Aber ich weiß es immer noch nicht:

„A.3.4 In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sie haben mit dem Autoschutzbrief Versicherungsschutz in den
geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen
Gebieten, die zum Geltungsbereich der europäischen Union
gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.“

Zur EU gehören: Slowenien und Österreich. Kroatien ist laut dieser Karte:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:UE-EU-ISO_3166-1.png
Beitrittskandidat. Liegt Kroatien innerhalb der geographischen Grenzen Europas? Ich würde mal behaupten ja, weil ja das bis zum Bosporus reicht, oder? Ist das so?

Das hat mir die HUK auch nicht beantwortet, obwohl ich zweimal nachgefragt habe, das verunsichert mich immer mehr.
Slowenien: ja
Österreich: ja
Kroatien: Ja?

Grüße
kernig
*kann erst ruhig schlafen, wenn das geklärt ist*

Goegraphie für Versicherte!
Hallo,

Europa ist der Kontinent, auf dem die meisten von uns leben. Auch Kroatien liegt in Europa. Ob Kroatien zur EU gehört, ist dem Kontinentan sich realtiv egal :wink: Folglich sollte man z.B. in Istanbul nur auf der einen Seite der Brücke den türkischen ADAC rufen, wenn man den Schutzbrief nutzen möchte.

Die Erweiterung mit den EU-Exklaven bezieht sich z.B. auf die französischen und niederländischen Überseegebiete (da wo das Wetter und der Strand so schön ist).

Beste Grüße
CM

sehr schön
Hallo und danke für die klare Aufklärung.

Vor lauter Versicherungsdeutsch war ich schon ganz neben der Spur

Grüße
kernig