Hallo
bin gerade auf der Suche im Netz um folgende Frage zu beantworten.
Ein Freund von mir muss seit kurzer Zeit, aufgrund seiner Augen, eine Sehhilfe tragen. Bei der Ausführung seiner Arbeit muss er Metall schleifen sowie auch mal schweißen, was natürlich die Nutzung eine Schutzbrille voraussetzt.
Ich habe folgende Aussage im BGR 192 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit) gefunden:
3.1.2.2 Korrektionsschutzbrillen
Handelsübliche Korrektionsbrillen haben keine Schutzwirkung.
Deshalb muss der Unternehmer auch fehlsichtigen Versicherten
geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen.
Für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten können z.B. Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden.
[…]
Daher wird der Einsatz von Korrektionsschutzbrillen empfohlen,
da sie Schutzfunktion und korrigierende Wirkung vereinen.
Hier wird es mit „empfohlen“ beschrieben, jedoch meinte mein Freund zu mir, dass schon selbst der Optiker beim Verkauf seiner Sehhilfe ihm berichtet hat, dass der Arbeitgeber ihm eine „Korrektionsschutzbrillen“ stellen muss.
Bin mir auch unsicher, ob sich jedes Unternehmen an die Regeln und Pflichten der Berufsgenossenschaft halten muss?
Was meint ihr dazu? Danke für die Hilfe.
Viele Grüße,
Kon
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