Hallo Sina2009,
Als erstes muss einmal geklärt werden, um welche Art des Schutzgasschweißens es sich handelt.
Schutzgasschweißen ist ein „Sammelbegriff“ der sich für mehrere Schweißarten und Schweißprozesse benutzen ließe.
Üblicherweise wird der Sammelbegriff „Schutzgasschweißen“ für Metal-Aktiv-Gas-Schweißen (MAG)verwandt. Hierbei werden Stahl oder Stahllegierungen mittels aktivem Schutzgas und einer der Legierung/Stahlzusammensetzung entsprechenden Drahtelektrode verschweißt.
Das Schutzgas hat dabei die Aufgabe das im Schweißprozeß entstehende flüssige Schmelzbad vor Sauerstoffzufuhr zu schützen. Bei einem aktiven Schutzgas ist zu bemerken, dass das Schutzgas während des Schweißprozeßes weitere chemische Verbindungen eingeht.
Wird wie bei Metal-innert-Gas-Schweißen(MIG) ein sogenanntes innertes Gas verwandt, ist davon aus zu gehen, dass das Schutzgas keine weiteren chemischen Verbindungen während des Schweißprozeßes eingeht.
Eine weitere Möglichkeit Stähle und Stahllegierungen zu verschweißen ist Wolfram-innert-Gas-Schweißen(WIG).
Selbst autogenes Schweißen ist ein Schutzgasschweißen. Das Azetylen/oder Propan-Sauetoffgemisch schirmt das Schmelzbad vor Sauertsoffeinwirkungen ab.
Zu Deinen Fragen
- braucht der druckminderer ein schutzgehäuse? wenn ja wo steht das
Der Druckminderer für das „Schutzgas“ wird unmittelbar an der Argon/CO2- Druckflasche befestigt. Der Druckminderer hat in diesem Falle kein besonderes Schutzgehäuse.
Ausnahmen gibt es, wenn zum Beispiel das „Schutzgas“ in einer Ringleitung (viele stationäre Schweißplätze)bereitgestellt wird. In so einer Konzipierten Leitung werden die Anschlüsse vor mechanischer Einwirkung geschützt, da das Leitungsvolumen das gegenüber einer genormten Druckflasche ein x-faches betragen kann und somit ein Sicherheitsrisiko darstellt.
2)braucht das schweißgerät eine gebrauchsstellenvorlage?
Wenn die Schweißart dieses Gerätes eindeutig geklärt ist(Wir erinnern Uns: Schutzgasschweißen ist ein Sammelbegriff), Wenn also mit diesem Schweißgerät ein Schutzgas verwandt wird, welches die Sauerstoffzufuhr unterbindet und nicht fördert und welches ansich selbst als „Nicht brennbar“ deklariert wird, wird keine Gebrauchsstellenvorlage(Rückschlagsicherungen) benötigt.
- wie oft und von wem muss diese geprüft werden?
wenn keine benötigt wird, muss sie auch nicht geprüft werden.
Woher kommen eigentlich die Fragen? Was lernst Du?
Servus
Masei1202