Schutzgebühr

Welchen Sinn hat eine Schutzgebühr, gibt es eine Definition?
Sind die Dinge die mit einer Schutzgebühr verkauft werden steuerlich anders einzuordnen, fällt hier die gleiche Umsatzsteuer wie bei „normalen“ Artikeln an? Welche Dinge dürfen mit einer Schutzgebühr versehen werden…gibt es da bestimmte Auflagen?

Wer weiss was?

Hallo Günther,

eine Schutzgebühr dient in erster Linie dazu die „Spreu vom Weizen“ zu trennen. Es soll damit erreicht werden daß nur tatsächlich Interessierte ein Objekt wie z.B. Katalog oder Muster anfordern. Sie ist also kein Preis, sondern mehr ein Steuerungsinstrument. Oft wird diese Gebühr beim Erstkauf verrechnet.

Man kann davon ausgehen daß ein Interessent, der bereit ist die GEbühr zu zahlen, später auch tatsächlich die entsprechende Leistung in Anspruch nehmen wird.

Griß
Dietmar

Danke für die Antwort. Was mich noch interessiert sind die Grenzen der Schutzgebühr. Darf diese Gebühr nur für bestimmte Artikel, wie die von dir genannten Kataloge u. Muster genutzt werden, oder dürfen auch höherwertige Produkte mit diesem Zusatz verkauft werden. Warum werden diese Produkte nicht ganz normal verkauft, wo sind da genau die Unterschiede? Sind es für den Verkäufer steuerliche Gründe einen Artikel mit Schutzgebühr zu verkaufen?

Danke für die Antwort. Was mich noch interessiert sind die
Grenzen der Schutzgebühr. Darf diese Gebühr nur für bestimmte
Artikel, wie die von dir genannten Kataloge u. Muster genutzt
werden, oder dürfen auch höherwertige Produkte mit diesem
Zusatz verkauft werden.

Die werden ja nicht verkauft, sondern verschenkt. Das ganze dient dazu, daß sich ein Interessent ein Bild von den zum Verkauf stehenden Produkten machen kann, aber eben auch nur ein Interessent. Der Hintergrund ist der, daß für einen ordentlichen Vollfarbkatalog mit vernünftiger Bindung schnell 20 Euro Kosten anfallen. Die trägt der Hersteller nur dann gern, wenn er mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einem Geschäftsabschluß rechnen kann. Insofern stellt sich die Frage bei höherwertigen Produkten von der Sache her einfach nicht.

Denkbar ist natürlich, daß ein Produkt zur Ansicht abgegeben wird und dabei bspw. ein Nutzungsentgelt verlangt wird, falls das Ding dann nach drei Wochen zurückkommt.

Warum werden diese Produkte nicht ganz
normal verkauft, wo sind da genau die Unterschiede?

Weil der Kunde ein träges Tier ist, das keine Lust hat, vor einem Kauf auch noch was zu bezahlen. Ein Grund dafür, warum ich keine Geschäfte mit Unternehmen mache, die von mir erwarten, daß ich eine kostenpflichtige Hotline Anrufe, um Kunde werden zu dürfen. *Hustmobilcomhust*

Sind es
für den Verkäufer steuerliche Gründe einen Artikel mit
Schutzgebühr zu verkaufen?

Nix Verkauf. Ansonsten: Für die Schutzgebühr, die ja meist im Fall des Zustandekommens eines Geschäftes mit dem Bestellwert verrechnet wird, sollte bzw. muß man eine Rückstellung bilden. Allerdings habe ich Zweifel, daß diese Rückstellung vom Finanzamt nicht anerkannt wird (vgl. § 5 (4a) EStG).

Gruß,
Christian