Schutzgebühr

Hallo,
wann darf ich für eine Veröffentlichung eine Schutzgebühr verlangen.
Wird die Schutzgebühr mit der Umsatzsteuer von 7% beaufschlagt?
Wie sind Schutzgebühren steuerlich zu behandeln?
Wo finde ich Regelungen, z.B. Gesetze, zum Thema „Schutzgebühr“?

Vielen Dank für Eure Unterstützung!
Jörg

Hallo Jörg,

wann darf ich für eine Veröffentlichung eine Schutzgebühr
verlangen.

Ob Du eine Schutzgebühr nimmst oder nicht, ist allein Deine Entscheidung. Mr. Check gibt folgende Definition:

Schutz|ge|bühr, die: 1. Gebühr für etw., die gewährleisten soll, dass das Betreffende nur von Interessenten genommen wird: der Prospekt ist gegen eine S. von einer Mark erhältlich.

Wird die Schutzgebühr mit der Umsatzsteuer von 7%
beaufschlagt?

Soweit ich weiß, sind Gebühren grundsätzlich von der Ust befreit, da ja kein Mehrwert geschaffen wird.

Gruß Dirk

Falsch!

Soweit ich weiß, sind Gebühren grundsätzlich von der Ust
befreit, da ja kein Mehrwert geschaffen wird.

Hallo!

Eine Korrektur: umsatzsteuerlich ist es ganz egal, welchen Namen man dem Kind gibt: die sog. „Schutzgebühr“ bleibt umsatzsteuerrechtlich ein Entgelt für die Lieferung eines Produktes und unterliegt der in vollem Umfang der Umsatzsteuer. Ansonsten könnte der PKW-Händler ja auf die Idee kommen einen VW Golf kostenlos und nur gegen die Zahlung einer kleinen „Schutzgebühr“ in Höhe von DM 30.000,-- zu liefern…

Gruß

Georg