Hallo,
hab gestern zu viel fern gesehen und da stellte ich mir selber folgende Frage:
Nehmen wir mal an jemand betreibt einen Amüsierbetrieb(eine Disko zB).
Als was sind Schutzgelder(Auf der Ausgabenseite) zu deklarieren?
Kann man das bei der Steuer überhaupt als irgend etwas angeben?
Oder nennt man das dann eine unvorhergesehene Ausgabe?
oder einfach nur sonstiges?
oder nicht direkt zuzuordnende Ausgabe?
In der Buchführung muss das ja irgendwie irgendwo auftauchen, sonst stimmt die Kasse ja nicht.
MFG